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Arbeiterkammer - Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen

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Arbeiterkammer Wien

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Die Arbeiterkammer (AK) steht Arbeiter:innen und Angestellten als Interessensvertretung, Think Tank und mit "schlauen Helferleins" zur Seite. Die gut 100 Jahre alte Organisation zählt rund 3,95 Millionen Mitglieder.

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Arbeiterkammer Wien

 © Elke Mayr

Was ist die Arbeiterkammer (AK)?

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die Interessensvertretung der Arbeiter:innen und Angestellten in Österreich. Die AK ist neben der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft.

Die Gründung der Arbeiterkammer geht auf die Frühphase der Ersten Republik zurück und war ein wesentlicher Baustein in der institutionellen Verfestigung der Sozialpartnerschaft. Nach jahrzehntelangen Bemühungen der Gewerkschaftsbewegung beschließt die "konstituierende Nationalversammlung" der Ersten Republik am 26. Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte. Die Arbeiterkammern sollen den Handelskammern als "gleichwertige Partner" gegenüberstehen. So soll "ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei der Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich sein".

Was sind die Aufgaben der Arbeiterkammer?

Die Aufgaben der Arbeiterkammer sind in §1 des Arbeiterkammergesetzes festgehalten:

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.

Als Sozialpartner vertritt die AK die Interessen der Lohnabhängigen im politischen Prozess. Sie hat das Recht, Gesetzesentwürfe zu begutachten, in Kommissionen und Beiräten mitzuwirken und Stellungnahmen abzugeben. Für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot, allen voran in arbeitsrechtlichen Belangen. Hierzu zählen auch die Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht und das Angebot von Weiterbildungen und Schulungen.

Insgesamt führte die AK im Jahr 2022 nach eigenen Angaben 2.156.590 Beratungen durch, ca. 8.300 pro Tag. Dabei geht es meist um arbeitsrechtliche Fragen, um nicht bezahlte Überstunden, falsche Abrechnungen oder betrogene Konsument:innen. Nach eigenen Angaben hat die AK vergangenes Jahr für ihre Mitglieder 489 Millionen Euro erstritten. Die Service- und Beratungsleistungen der AK sind für ihre Mitglieder kostenlos.

Teil der Agenda der Arbeiterkammer ist es zudem, Standpunkte der Lohnabhängigen medial zu verbreiten. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Interviews, Gastkommentaren, eigener Publikationstätigkeit, zum Beispiel von Mitgliederzeitungen und Broschüren, und einem umfassenden Informationsangebot auf der AK-Homepage.

Zudem gilt die AK als Think Tank der Gewerkschaften, der Grundlagenforschung betreibt, Studien publiziert, Öffentlichkeitsarbeit betreibt und Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen abgibt. Prominenter Teil der Veröffentlichungen ist der sogenannte Arbeitsklima Index, ein Indikator für Arbeits- und Einkommenszufriedenheit, der seit 1997 von den Umfrageinstituten SORA und IFES im Auftrag der AK Oberösterreich ermittelt wird. Hierzu werden vierteljährlich 900 Lohnabhängige in ganz Österreich mittels standardisiertem Fragebogen und in persönlichen Interviews befragt. Die Ergebnisse werden im Dreimonats-Rhythmus bei einer Pressekonferenz in Wien präsentiert.

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Die Arbeiterkammer zählte 2022 knapp 4 Mio. Mitglieder

 © Elke Mayr

Bei welchen Themen hilft die Arbeiterkammer?

Die Zuständigkeitsgebiete der AK sind umfangreich. Hierzu zählen unter anderem:

Für weniger komplexe Anliegen bietet die Arbeiterkammer einfache Online-Tools an, die auch Nicht-Mitglieder benutzen können. Hierzu zählen beispielsweise der AK-Brutto-Netto-Rechner oder der Altersteilzeit-Rechner. Einen Überblick über die "schlauen Helferleins der AK" finden Sie hier.

Kann man ohne Termin zur Arbeiterkammer?

Viele Informationen und auch Broschüren findet man online auf der Homepage der Arbeiterkammer unter dem Punkt "Beratung". Berater:innen der AK geben auch telefonisch von Montag bis Freitag zu den unterschiedlichen Themen wie Arbeitsrecht, Elternkarenz etc. Auskunft. Je nach Bundesland stehen dafür eigene Telefonkontakte zur Verfügung: www.arbeiterkammer.at/kontakt. Eine persönliche Beratung ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Wie wird man Mitglied der Arbeiterkammer?

Mit Ausnahme der Beschäftigten von Bund und Ländern sind alle Arbeitnehmer:innen in Österreich Mitglied der Arbeiterkammer. Hierzu zählen auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer:innen in Karenz, freie Dienstnehmer:innen, Präsenz- und Zivildiener:innen sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Erwerbsarbeitslose. Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Der Beitritt erfolgt automatisch, ein Austritt ist nicht möglich.

Stand 2022 zählt die Arbeiterkammer 3.951.788 Mitglieder.

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Wie finanziert sich die Arbeiterkammer?

Die Arbeiterkammer finanziert sich durch ihre Mitgliedsbeiträge. Der Beitrag beträgt 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 16 Euro (netto), im Schnitt acht Euro (netto) monatlich. Arbeitssuchende, Eltern in Karenz und Menschen, die unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sind von den Beiträgen befreit, haben aber dennoch Anspruch auf die Leistungen der AK. Insgesamt zahlen 803.000 Mitglieder keine Beiträge.

Wie ist die Arbeiterkammer aufgebaut?

An der Spitze steht die Bundesarbeiterkammer (BAK), darunter gibt es 9 Länderkammern. Die Bundesarbeiterkammer befasst sich mit Angelegenheiten, die das gesamte Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen. Die Bürogeschäfte der BAK werden von der Arbeiterkammer Wien besorgt.

Das höchste Gremium der BAK ist die Hauptversammlung. Sie besteht aus 9 AK-Präsident:innen und 58 Kammerrät:innen aus allen Bundesländern. Die Hauptversammlung wählt den Vorstand, die:den Präsident:in und die Vizepräsident:innen der Bundesarbeiterkammer. Neben der BAK und den neun Länderkammern unterhält die AK seit 1991 auch ein EU-Büro in Brüssel.

AK-Präsidentin Renate Anderl

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AK-Präsidentin Renate Anderl

AK-Präsidentin Renate Anderl

 © IMAGO/SEPA.Media

Renate Anderl ist seit April 2018 Präsidentin der AK Wien und der Bundesarbeiterkammer. Sie gehört der "Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen" (FSG) an und war zuvor vier Jahre lang Vizepräsidentin und geschäftsführende Frauenvorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB). BAK-Vizepräsidenten sind Günther Goach (FSG), Josef Pesserl (FSG), Markus Wieser (FSG) und Erwin Zangerl (Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund, ÖAAB).

Arbeiterkammer-Wahl 2024

Alle 5 Jahre wählen die Mitglieder der AK ein "Arbeitnehmer:innenparlament", das die politische Richtung der Kammer vorgibt. Die nächste AK-Wahl findet zwischen 26. Jänner und 29. April 2024 statt. Den Anfang machen die AK Salzburg und Vorarlberg, als letztes wählt die Steiermark. Die Termine der jeweiligen Bundesländer sowie weitere Infos zur Wahl finden Sie hier.

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Plakat zur AK-Wahl 2019

 © imago images / CHROMORANGE

Bei den letzten Wahlen 2019 ging die FSG mit 60,48 Prozent klar als Wahlsiegerin hervor. Dahinter folgten mit 18,56 Prozent der Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB), mit 10,07 Prozent die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) und mit 5,43 Prozent Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG).

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