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Pendlerpauschale: Wer wie viel für das Pendeln bekommt

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8 min
Zugverkehr
©Bild: Elke Mayr
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Personen, die zwischen Arbeitsplatz und Wohnung hin und her pendeln müssen, denen steht ein Pendlerpauschale beziehungsweise ein Pendlereuro zu. Wer Anspruch auf diese Pauschale hat, wie man die Höhe berechnen und den Bonus beantragen kann.

Was ist das Pendlerpauschale?

Ja, Sie haben richtig gelesen: Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch die Pauschale als weibliches Substantiv eingestuft wird, ist die korrekte gesetzliche Bezeichnung DAS Pendlerpauschale. Wer eine längere Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen muss, sieht sich oft mit erhöhten Kosten konfrontiert, sei es durch die stets steigenden Benzinkosten oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die monatlich auch einiges an Geld verschlingen. Hier bietet der Staat finanzielle Unterstützung in Form des sogenannten Pendlerpauschales.

Darunter versteht man die pauschale Abgeltung der Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Generell werden diese Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der in der Höhe von 400 Euro pro Jahr direkt bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Darüber hinaus gibt es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch das Pendlerpauschale.

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Wie hoch ist die Pauschale?

Die Höhe der Pauschale richtet sich laut Finanzministerium danach, ob einer Person das große oder das kleine Pendlerpauschale zusteht.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht einem zu, wenn der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist.

Kleine Pendlerpauschale: Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens 20 km bis 40 km

58 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

113 Euro

bei mehr als 60 km

168 Euro

Zusätzlich gibt es Pauschalbeträge, die im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 ausbezahlt werden, in Abhängigkeit davon, wie oft im Monat der Arbeitsweg absolviert wird.

Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

Entfernung

mehr als 10 Tage/Monat

8-10 Tage/Monat

4-7 Tage/Monat

bei mindestens 20 km bis 40 km

29,00 Euro/Monat

19,33 Euro/Monat

9,67 Euro/Monat

bei mehr als 40 km bis 60 km

56,50 Euro/Monat

37,67 Euro/Monat

18,83 Euro/Monat

bei mehr als 60 km

84,00 Euro/Monat

56,00 Euro/Monat

28,00 Euro/Monat

Das große Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aber nicht möglich ist oder eine Unzumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln vorliegt.

Große Pendlerpauschale: Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens 2 km bis 20 km

31 Euro

bei mehr als 20 km bis 40 km

123 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

214 Euro

bei mehr als 60 km

306 Euro

Das große Pendlerpauschale in Abhängigkeit davon, wie oft im Monat der Arbeitsweg absolviert wird (Auszahlung Mai 2022 bis Juni 2023):

Entfernung

mehr als 10 Tage/Monat

8-10 Tage/Monat

4-7 Tage/Monat

bei mindestens 2 km bis 20 km

15,50 Euro/Monat

10,33 Euro/Monat

5,17 Euro/Monat

bei mehr als 20 km bis 40 km

61,50 Euro/Monat

41,00 Euro/Monat

20,50 Euro/Monat

bei mehr als 40 km bis 60 km

107,00 Euro/Monat

71,33 Euro/Monat

35,67 Euro/Monat

bei mehr als 60 km

153,00 Euro/Monat

102,00 Euro/Monat

51,00 Euro/Monat

Was ist der Pendlereuro?

Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, dem steht auch ein Pendlereuro zu. Unter dem Pendlereuro versteht man einen steuerlichen Absetzbetrag, der berechnet wird, indem die Entfernung in Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsplatz mit 2 multipliziert wird. Wohnt man also zum Beispiel 15 km vom Arbeitsplatz entfernt, so beträgt der Pendlereuro 30 Euro. Dieser wird pro Jahr gewährt und von der Steuer abgezogen. Die Berücksichtigung erfolgt monatlich in der Lohnverrechnung.

Pendlerrechner: Wie kann man die Pauschale berechnen?

Hilfreich für die Berechnung der Pauschale ist der Pendlerrechner des Finanzministeriums. Das Ergebnis dieses Rechners gilt als Grundlage für die Inanspruchnahme von Pendlerpauschale und Pendlereuro. Der Pendlerrechner ermittelt die genaue Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und beurteilt, ob die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dieser Strecke zumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen erhält man die Nachricht, ob Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Grundlage dafür sind die maßgebenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) und die dazu ergangenen Pendlerverordnung (BGBl II Nr. 276/2013 idF BGBl II Nr. 154/2014). Es kann auch passieren, dass zur Berechnung ein anderes Verkehrsmittel herangezogen wird als der Pendler tatsächlich verwendet.

Bei der Berechnung muss die Wohnadresse, die Arbeitsadresse (auch mit Klick auf eine Karte möglich) sowie ein Berechnungsdatum eingegeben werden. Dieses muss ein repräsentatives Datum eines Tages sein, an dem man tatsächlich zur Arbeit fährt. Auch Arbeitsbeginn und -ende sollen einen typischen Arbeitstag repräsentieren.

Die Abfrage kann nun ausgedruckt und unterschrieben an den Arbeitgeber übergeben werden. Dies ist auch auf elektronischem Weg (als pdf-Datei) möglich. Ein Ausdruck sollte auch zur Vorlage ans Finanzamt aufgehoben werden. Ebenso kann das Ergebnis für die Arbeitnehmerveranlagung herangezogen werden.

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Pendlerpauschale: Wie beantragt man sie?

Für den Antrag der Pauschale gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Während des Kalenderjahres wird das Pauschale direkt beim Arbeitgeber mit dem Formular L34 EDV beantragt – das ist nichts anderes als der Ausdruck des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner.

  2. Nach Ablauf des Kalenderjahres kann das Pendlerpauschale im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dafür hat man 5 Jahre Zeit. Damit kann das Pendlerpauschale also rückwirkend für das Kalenderjahr beantragt werden.

Die entsprechenden Formulare sind:

Wie erfolgt die Auszahlung?

Das Pendlerpauschale stellt laut Arbeiterkammer (AK) einen Steuerfreibetrag dar, das bedeutet, dass man dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommt. Vielmehr verringert das Pauschale das Einkommen, von dem Lohnsteuer bezahlt werden muss und stellt damit eine Steuerersparnis dar.

Kann man die Pauschale auch während des Home Office beziehen?

Seit der COVID-19-Pandemie ist Home Office zu einer gängigen Arbeitsform geworden. Was passiert aber mit dem Pendlerpauschale, wenn man gar nicht ins Büro fährt? Dann greift die sogenannte Drittelregelung. Ab 4 Arbeitstagen/Monat können Pendlerpauschale und Pendlereuro geltend gemacht werden:

  • Für das volle Pendlerpauschale, bzw. den vollen Pendlereuro müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.

  • Zwei Drittel kann man absetzen, wenn diese Voraussetzungen zwischen 8 und 10 Tagen in einem Kalendermonat erfüllt werden

  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an 4, höchstens an 7 Tagen des Monats erfüllt sind.

Für die Jahre 2020 und 2021 gelten Sonderreglungen: Wer vor der Pandemie Anspruch auf das Pendlerpauschale hatte, behält diesen Anspruch bis 30. Juni 2021, auch im Home Office oder in Kurzarbeit. Ab Juli 2021 gelten wieder die allgemeinen Regeln, also nur wenn im erforderlichen Ausmaß gependelt wurde. Im November und Dezember 2021 jedoch können Tage, an denen wegen Kurzarbeit, Home Office oder einer Dienstfreistellung nicht gependelt wurde, für das Pendlerpauschale herangezogen werden.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Pendlerpauschale mit Firmenwagen
Verfügt man über einen von dem/der Arbeitgeber:in bereitgestellten Firmenwagen oder wird ein Sachbezug für das Fahrzeug verrechnet, hat man keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale.

Pendlerpauschale am Nebenwohnsitz
Hat jemand mehrere Wohnsitze, so wird der Wohnsitz zur Berechnung herangezogen, von dem aus die Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz überwiegend zurückgelegt wird.

Was, wenn man ein Klimaticket hat?

Wenn man von einem/r Arbeitgeber:in ein (voll oder teilweise) finanziertes Klimaticket erhält, gilt dieses als Jobticket und es gibt demnach keine Pendlerpauschale. Vor allem bei nur teilweise finanzierten Tickets ist Vorsicht geboten, denn mitunter kann das Pendlerpauschale höher ausfallen als der Zuschuss, und damit steigt der/die Pendler:in schlechter aus. Hier lohnt es sich, genau hinzusehen, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.

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