Mit 1. Jänner 2024 löste die Haushaltsabgabe als "ORF-Beitrag" die an den Besitz eines Empfangsgeräts gekoppelte Rundfunkgebühr ab. Damit muss jeder Haushalt - unabhängig davon, ob Fernseher, Radio und Co. vorhanden sind - einen Beitrag zur Finanzierung des ORF leisten.
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Was ist die Haushaltsabgabe?
Die Haushaltsabgabe dient der Finanzierung des ORF. Mit 1. Jänner 2024 löste sie die bisher eingehobene, gerätegekoppelte Rundfunkgebühr - weitläufig bekannt als GIS-Gebühr - ab. Notwendig wurde die Umstellung der ORF-Finanzierung aufgrund der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass auch das ausschließliche Streamen von ORF-Programmen kostenpflichtig zu sein hat.
Passend dazu:
Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?
Wie ihr Name schon verrät, wird die Haushaltsabgabe pro Haushalt enthoben. Anders, als es bisher der Fall war, spielt es künftig keine Rolle, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder nicht.
Da nun jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird - unabhängig davon, ob sich in ihm ein empfangsfähiges Gerät befindet oder nicht -, müssen künftig auch die rund 400.000 Haushalte zahlen, die bisher keine GIS-Gebühr entrichteten. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen, was wiederum eine Senkung der Landesabgaben ermöglicht.
Muss man für den Nebenwohnsitz zahlen?
Bezahlen muss man den ORF-Beitrag nur für den Hauptwohnsitz. Hat man einen Nebenwohnsitz, muss man die Abgabe - anders als bisher - kein weiteres Mal entrichten.
Wie hoch ist die Haushaltsabgabe?
Der ORF-Beitrag wird künftig laut Parlamentsdirektion für die Jahre 2024 bis 2026 15,30 Euro pro Monat ausmachen. Hinzu kommen die Landesabgaben, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Wien verzichtet ab 2024 auf die Einhebung einer GIS-Landesabgabe. Damit beträgt die Haushaltsabgabe 15,30 Euro. Dasselbe gilt für Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg. In Salzburg wird für 2024 keine Landesabgabe eingehoben. Ob sie danach wieder eingeführt wird, ist noch offen.
Mit einer Senkung der Landesabgabe von 6 Euro auf 4,60 Euro kommt man im Burgenland auf insgesamt 19,90 Euro. Derselbe Betrag ist in Kärnten zu entrichten. In der Steiermark rutscht die Landesabgabe von 6,20 Euro auf 4,70 Euro. Somit muss man hier 20,00 Euro monatlich zahlen. In Tirol wurde die länderbezogene Abgabe von 4 Euro auf 3,10 Euro reduziert, womit seit Jänner 2024 18,40 Euro zu zahlen sind.
Bisher machte das ORF-Programmentgelt 18,59 Euro aus. Auf diesen Betrag aufgeschlagen wurden die Umsatzsteuer, die Bundes- und die Landesabgaben. So kam man auf 22,45 Euro - Landesabgabe exklusive. Die Umsatzsteuer und die Bundesabgabe sollen künftig entfallen. Die Landesabgabe bleibt, wird aber voraussichtlich gesenkt werden. Über ihre Höhe entscheidet das jeweilige Bundesland.
Bundesland | Landesabgabe | Gesamtbetrag |
---|---|---|
Burgenland | 4,60 Euro | 19,90 Euro |
Kärnten | 4,60 Euro | 19,90 Euro |
Niederösterreich | keine | 15,30 Euro |
Oberösterreich | keine | 15,30 Euro |
Salzburg | keine* | 15,30 Euro |
Steiermark | 4,70 Euro | 20,00 Euro |
Tirol | 3,10 Euro | 18,40 Euro |
Vorarlberg | keine | 15,30 Euro |
Wien | keine | 15,30 Euro |
*Für 2024 wird keine Landesabgabe eingehoben. Ob sie danach wieder eingeführt wird, ist noch offen.
Wie wird der ORF-Beitrag abgerechnet?
Wer die GIS-Gebühren bisher per SEPA Lastschrift entrichtet hat, von dessen Konto wird künftig auch die Haushaltsabgabe eingezogen. Wer bis dato per Zahlschein bezahlt hat, bekommt einen solchen auch weiterhin zugesandt. Eine Ummeldung ist nicht notwendig. Auch die Kostenanpassung aufgrund der reduzierten Landesabgabe erfolgt automatisch.
Wer ist von der Haushaltsabgabe befreit?
Personen, die bisher von der GIS-Gebühr befreit waren, müssen künftig auch keine Haushaltsabgabe leisten. Eine Befreiung der Rundfunkgebühren konnte bis dato im Falle einer sozialen oder körperlichen Hilfsbedürftigkeit beantragt werden.
Hier kann die Befreiung von der GIS-Gebühr beantragt werden.