Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses haben die meisten Betroffenen in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber die Liste der Voraussetzungen und Ausnahmen ist lang und die Beantragung von AMS-Geld mitunter kompliziert.
- Wer hat in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie beantragt man Arbeitslosengeld?
- Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?
- Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
- Was bedeutet "Sperrfrist"?
- Ab wann bekommt man Notstandhilfe?
- Kann man in den Urlaub fahren, wenn man arbeitslos ist?
- Darf man arbeiten, während man Arbeitslosengeld bekommt?
Wer hat in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld ist Teil des österreichischen Sozialversicherungssystems. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sollen Menschen, die erwerbsarbeitslos und auf Arbeitssuche sind, weiter ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Man ist arbeitsfähig, arbeitswillig und am Arbeitsmarkt vermittelbar
Man hat sich beim österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos gemeldet
Man ist bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen. (Ausnahmen gibt es für Menschen mit Betreuungspflichten, hier reicht eine Bereitschaft für mindestens 16 Wochenstunden)
Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist noch nicht abgelaufen
Man hat für eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaft). Das bedeutet: Man hat in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet; wenn man zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragen, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr; wenn man unter 25 Jahre alt ist, reichen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr
Wie beantragt man Arbeitslosengeld?
Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, muss man sich zunächst beim Arbeitsmarkservice (AMS) arbeitslos melden. Dies können Sie entweder persönlich bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle machen (dort erhält man die entsprechenden Formulare von einer:einem Berater:in) oder online über das eAMS-Konto. Eine Liste mit AMS-Geschäftsstellen findet man auf der AMS-Homepage.
Auch selbständig Erwerbstätige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie sich zuvor freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben. Hierfür wendet man sich am besten an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).
Passend dazu: Was tut die Sozialversicherung für mich?
Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?
Das eigene Arbeitslosengeld zu berechnen, ist nicht unbedingt einfach. Ansprüche setzen sich aus dem Grundbetrag, einem eventuellen Ergänzungsbetrag und eventuellen Familienzuschlägen zusammen. Um den Grundbetrag zu errechnen, werden die monatlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der letzten 12 Monate herangezogen. Im Regelfall beträgt das Arbeitslosengeld 55 Prozent des monatlichen Netto-Einkommens (deutlich weniger als in den meisten anderen EU-Ländern).
Einen Ergänzungsbetrag erhält man, wenn der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes niedriger ist als der gesetzlich vereinbarte Ausgleichszulagen-Richtsatz (für Alleinstehende 2023 monatlich 1.110,26 Euro). Hier gilt: Bezieht eine Person keine Familienzuschläge, darf das Arbeitslosengeld inklusive Ergänzungsbetrag 60 Prozent des Netto-Einkommens nicht übersteigen, inklusive Familienzuschläge darf die Marke von 80 Prozent nicht überschritten werden.
Einen Familienzuschlag erhält man für Kinder, zu deren Unterhalt man wesentlich beiträgt. Das umfasst auch etwaige Stief-, Wahl-, Pflege- oder Enkelkinder. Darüber hinaus kann man Unterstützung für Ehepartner:innen und Lebensgefährt:innen beantragen, wenn die jeweilige Person kein oder nur ein geringfügiges Einkommen bezieht. Der Familienzuschlag beträgt 0,97 Euro pro Tag.
Tipp:
Da es im Einzelfall durchaus komplex sein kann, das AMS-Geld zu berechnen, empfiehlt sich der Arbeitslosengeld-Rechner des AMS. Eine allgemeine Übersicht zur Berechnungsgrundlage und weiterführenden Fragen findet man auf der Homepages des AMS unter dem Punkt "Arbeitslosengeld".
Das Arbeitslosengeld wird monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats, überwiesen. Das Geld wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen oder per Post zugestellt.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld kann man grundsätzlich für 20 Wochen beziehen. Die Bezugsdauer erhöht sich jedoch, wenn man:
3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 30 Wochen.
das 40. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 39 Wochen.
das 50. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten 15 Jahre 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat: auf 52 Wochen.
Arbeitslosengeld nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme erhält: auf 78 Wochen
eine Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung besucht: Verlängerung um maximal 4 Jahre.
Was bedeutet "Sperrfrist"?
In manchen Fällen hat man nicht unmittelbar Anspruch auf AMS-Geld. Kündigt jemand sein Dienstverhältnis selbst oder es geht aufgrund eigenen Verschuldens verloren, gilt eine vierwöchige Sperrfrist. In dieser Zeit erhält man kein Arbeitslosengeld. Wird die Kündigung von dem/der Arbeitgeber:in ausgesprochen oder erfolgt die Kündigung einvernehmlich, gilt keine Sperrfrist.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird durch die Sperrfrist nicht beeinträchtigt, er verschiebt sich lediglich um vier Wochen nach hinten.
Ab wann bekommt man Notstandhilfe?
Verstreicht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, erhält man – unter bestimmten Voraussetzungen – Notstandshilfe. Diese kann man spätestens fünf Jahre, nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld geendet hat, beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass man sich in einer Notlage befindet und grundsätzlich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt (siehe Absatz "Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?"). Grundsätzlich bekommt man 92 Prozent des vorherigen Arbeitslosengeldes als Notstandshilfe (Informationen zu Ausnahmen und zur Berechnung findet man unter dem Punkt "Notstandshilfe" auf der Homepage des Arbeitsmarktservice (AMS).
Der Anspruch auf Notstandshilfe endet nie, allerdings muss spätestens alle 52 Wochen ein neuer Antrag gestellt werden. Einen Antrag kann man über das eAMS-Konto oder in der AMS-Geschäftsstelle stellen.
Kann man in den Urlaub fahren, wenn man arbeitslos ist?
Während der Arbeitslosigkeit darf man auf Urlaub fahren, muss dies jedoch dem AMS melden. Bei Inlandsurlauben kann man weiterhin AMS-Geld beziehen, muss jedoch vorgeschriebene Kontrolltermine beachten. Bei Auslandsreisen wird die AMS-Auszahlung für die Dauer des Urlaubs unterbrochen. Nach der Rückkehr muss man sich persönlich beim AMS melden. Verreist jemand länger als 62 Tage, muss er oder sie einen neuen Antrag stellen.
Darf man arbeiten, während man Arbeitslosengeld bekommt?
Es ist möglich zu arbeiten, während man AMS-Arbeitslosengeld bezieht. Wichtig ist, dass diese Tätigkeit beim AMS gemeldet und die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro brutto monatlich nicht überschritten wird. Wird man bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen oder überschreitet man die Geringfügigkeitsgrenze, verliert die betreffende Person den Anspruch auf Arbeitslosengeld und muss mit einer Rückforderung für zumindest vier Wochen rechnen.