Von der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung über die Zahnspange bis zur Pflege - die österreichische Sozialversicherung begleitet Menschen von der Wiege bis zur Bahre.
Was ist die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung ist das Rückgrat der sozialen Sicherheit in Österreich. Die Absicht dahinter ist es, Menschen in allen Lebenslagen (finanziell) zu unterstützen, zum Beispiel bei Krankheit, in der Schule, bei der Gründung einer Familie, Arbeitsunfällen oder in der Pension. Dahinter steht die Idee gesellschaftlicher Solidarität: Alle Menschen zahlen in die Versicherung ein - und jene, die Leistungen benötigen, können daraus schöpfen.
In Österreich besteht die Sozialversicherung aus Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Wo und wie eine Person versichert ist, hängt von der (ehemals) ausgeübten Erwerbstätigkeit ab.
Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Freie Dienstnehmer:innen, Heimarbeiter:innen, im Betrieb der Eltern beschäftigte Kinder, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und Gesellschafter:innen einer GmbH sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert.
Selbständige sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert. Unter GSVG-Selbständige fallen u.a. Neue Selbständige, Einzelunternehmer:innen oder Werksvertragstätige.
Die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) regelt die Pflichtversicherungen von Ärzt:innen, Apotheker:innen, Ziviltechniker:innen und Patientenanwält:innen.
Landwirt:innen und deren Familienangehörige sind nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert.
Bin ich automatisch sozialversichert?
Österreichs Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, alle in Österreich beschäftigten Menschen zahlen in die Versicherung ein.
Nicht alle Menschen sind jedoch vollversichert. Personen, die beispielsweise geringfügig angestellt sind und weniger als 500,91 Euro monatlich verdienen, zahlen keine Kranken- und Pensionsversicherung und sind daher nur teilversichert. Ausnahmen gibt es auch für Pensionist:innen, Asylwerber:innen oder Zivildiener:innen.
Was deckt die Sozialversicherung ab?
Die Sozialversicherung ist so konzipiert, dass sie möglichst alle Lebensbereiche abdeckt. Unfall, Krankheit und Pension sind daher weit definiert. Die Krankenversicherung umfasst neben klassischen Krankenbehandlungen, u.a. Vorsorgeleistungen wie die Gesundenuntersuchung oder Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, medizinische Hauskrankenpflege, Zahnbehandlungen oder Kuraufenthalte. Eine Pensionsversicherung bezieht sich nicht nur auf Menschen, die altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sondern auch auf Witwen, Witwer und Waisen sowie Menschen mit geminderter Arbeitsfähigkeit. Die Unfallversicherung unterstützt bei der Unfallheilbehandlung, bei der Rehabilitation oder bei der Verhütung von Berufskrankheiten.
Wie funktioniert die Sozialversicherung?
Die Leistungen der Sozialversicherung werden nahezu vollständig aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert. Österreichs Sozialversicherungssystem folgt - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung - dem Prinzip der Selbstverwaltung. Je nach Beschäftigungsart sind Menschen bei unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern versichert. Die beruflichen Interessensvertretungen senden Vertreter:innen in die Organe der Träger, welche dort weisungsfrei die Geschäfte führen.
Seit einer Strukturreform, die im Dezember 2018 im Rahmen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) verabschiedet wurde und im Jänner 2020 in Kraft trat, besteht Österreichs Sozialversicherungssystem aus fünf Sozialversicherungsträgern und einem Dachverband. Der Dachverband ist für die Koordination, Überprüfung und Verwaltung der einzelnen Träger zuständig. Diese teilen sich wie folgt auf:
Unfallversicherung
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Krankenversicherung
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Pensionsversicherung
Pensionsversicherungsanstalt (der Angestellten und Arbeiter) (PVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Auch die Arbeitslosenversicherung zählt zum österreichischen Sozialversicherungssystem. Sie wird jedoch nicht von selbstverwalteten Sozialversicherungsträgern, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice (AMS) abgewickelt.
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Wie hoch sind die SV-Beiträge?
Die Beiträge zur Sozialversicherung auf Bruttolöhne betragen für Arbeiter:innen und Angestellte 39,15 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Dienstnehmer:innen und Dienstgeber:innen ungefähr zu gleichen Teilen auf, Erstere zahlen 18,12 Prozent, Letztere 21,03 Prozent. Den Löwenanteil der Sozialversicherungsbeiträge macht mit 22,8 Prozent die Pensionsversicherung aus (10,25 Prozent zahlt die/der Dienstnehmer:in, 12,55 Prozent die/der Dienstgeber:in). Für Land- und Bergbauarbeiter:innen, öffentlich Bedienstete sowie Freie Dienstnehmer:innen gelten geringfügig abweichende Werte.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind gedeckelt. Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt (Stand 2023) monatlich jeweils 5.850 Euro bzw. 195 Euro täglich. Das bedeutet, als Basis der Berechnung wird maximal ein Betrag von 5.850 Euro monatlich herangezogen. Verdient eine Person monatlich beispielsweise 7.000 Euro, zählen die überschießenden 1.150 Euro nicht mehr zur Bemessungsgrundlage.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei monatlich 500,91 Euro - wer weniger verdient, zahlt keine Kranken- und Pensionsversicherung. Geringfügig Beschäftigte sind daher ausschließlich unfallversichert.
Wie versichere ich mich als Selbständige:r?
Selbständig erwerbstätige Personen zahlen ebenso in die Sozialversicherung ein. Da im Falle einer Selbständigkeit kein direktes Dienstnehmer-/Dienstgeberverhältnis besteht, teilen sich die Beiträge prozentual anders auf.
Alle Selbständigen zahlen pauschal 10,97 Euro monatlich in die Unfallversicherung ein. Außerdem zahlen sie 6,8 Prozent in die Krankenversicherung ein, mindestens 34,06 Euro und maximal 464,10 Euro monatlich. Nach dem GSVG versicherte Selbständige (Kammermitglieder und Neue Selbständige) zahlen 18,50 Prozent Pensionsversicherung (mindestens 92,67 Euro, maximal 1.262,63 Euro). Darüber hinaus besteht für GSVG-Selbständige die Möglichkeit einer Weiterversicherung, wodurch sich die monatlichen Beiträge um 4,3 Prozentpunkte erhöhen. Nach dem FSVG versicherte Selbständige zahlen 20 Prozent Pensionsversicherung, mindestens 100,18 Euro und maximal 1.365 Euro. Für sämtliche Versicherungsleistungen der Sozialversicherung der Selbständigen gilt (Stand 2023) eine Höchstbeitragsgrundlage von 6.825 Euro.
Eine Arbeitslosenversicherung ist für Selbständige optional zu bezahlen.
Neben Arbeiter:innen, Angestellten und Selbständigen zahlen auch Zivildiener:innen, Pensionist:innen oder Asylwerber:innen in die Sozialversicherung ein.
Wo kann ich mich bzgl. Sozialversicherung informieren?
Zugegeben, die österreichische Sozialversicherung ist nicht unbedingt einfach zu durchblicken. Für weitere Fragen und Anliegen bieten die einzelnen Sozialversicherungsträger Service-Hotlines und Auskünfte an:
Für Fragen zu Online-Services und Formulare bietet der Dachverband Österreichische Sozialversicherungen eine Auswahl auf ihrer Homepage. Außerdem finden Sie dort einen Überblick zu häufig gestellten Fragen.
Unabhängig davon, wo Sie versichert sind, können Sie Ihre Sozialversicherung unter meinesv.at verwalten. Zur Anmeldung ist eine Handy-Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte notwendig.