Ist Rasen mähen am Sonntag oder Feiertag erlaubt oder illegal? Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne erklärt, welche Arbeiten im Garten am Wochenende in Österreich erlaubt und welche verboten sind. Und mit welcher Geldstrafe man rechnen muss, wenn man die ortsüblichen Vorschriften nicht einhält.
Mein Mann und ich fahren jetzt im Frühling wieder jedes Wochenende in unser geliebtes Haus im Grünen. Die Gartensaison hat ja voll begonnen, und mein Mann muss die toten Äste von den Bäumen schneiden, und auch der Rasen muss schon gemäht werden. Da wir nur am Wochenende draußen sein können, müssen wir die ganze Gartenarbeit dann erledigen. Bis letzten Sonntag hat das nie jemanden gestört. Doch da stand plötzlich eine neue Nachbarin im Garten und hat sich fürchterlich über den Lärm des Rasenmähers und den angeblichen Gestank durch das verbrannte Laub beschwert. Dürfen wir jetzt am Wochenende nicht mehr unseren Rasen mähen und die Motorsäge benutzen? Jahrelang war das überhaupt kein Problem.
Gertraud D., Wien/Niederösterreich
Liebe Frau D.,
welche Ruhezeiten in einer Gegend gelten, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Diese Zeiten werden in den ortspolizeilichen Gemeindevorschriften festgelegt.
In den meisten Gemeinden gelten Ruhezeiten von 22 Uhr bis sechs Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen. In manchen Gemeinden sind auch zusätzliche örtliche oder zeitliche Beschränkungen für das Verbrennen von geruchsintensiven Stoffen vorgesehen. Es gibt sogar Gemeindevorschriften, in denen die Zeiten, zu denen "Teppichklopfen" zulässig ist, ausdrücklich geregelt sind.
In den meisten Gemeinden ist der Betrieb von lauten Maschinen und Geräten wie Ketten-oder Kreissägen sowie die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren an Sonn-und Feiertagen ganztägig und an Werktagen von 20 Uhr bis acht Uhr verboten. Manchmal gibt es auch zusätzliche Mittagsruhezeiten, etwa von zwölf Uhr bis 14 Uhr.
Die für Ihr Wochenendhaus geltenden Ruhezeiten können Sie beim zuständigen Gemeindeamt erfragen. Wahrscheinlich dürfen Sie die lauten Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Ästeabsägen am Samstag, nicht aber am Sonntag erledigen.
Ortsüblicher Lärm ist von Nachbarn grundsätzlich zu dulden. Nur weil Sie seit Jahren auch am Sonntag den Rasen mähen und sich bisher kein Nachbar beschwert hat, wird der Lärm aber nicht "ortsüblich". Sollte Ihre neue Nachbarin daher wegen der Lärmbelästigung am Sonntag Anzeige erstatten, müssen Sie mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Strafhöhe ist in Landesgesetzen geregelt. Nach §1 des nö. PolStG können Strafen bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Ich rate Ihnen daher, zunächst bei der Gemeinde die konkreten Ruhezeiten zu erfragen und danach das Gespräch mit der neuen Nachbarin zu suchen, um auch in Zukunft Ihren Garten ungetrübt genießen zu können.
Im Video: Nützlinge im Garten
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