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Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht mir zu?

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Urlaubsanspruch

©Elke Mayr
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In Österreich hat jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage einem zustehen, ergibt sich aus der Dauer des Dienstverhältnisses und der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Die wichtigsten Fakten zum Thema Urlaubsanspruch.

Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch?

Jede:r Arbeitnehmer:in in Österreich hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Regelung gilt demnach sowohl für Arbeiter:innen als auch für Angestellte - und zwar im gleichen Ausmaß.

Beträgt die Dienstzeit weniger als 25 Jahre, so stehen dem bzw. der Arbeitnehmer:in bei einer 5-Tage-Woche 25 Arbeitstage Urlaub zu. Werden 6 Tage in der Woche gearbeitet, so erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage aliquot auf 30. In diesem Fall spricht man nicht von Arbeits-, sondern von Werktagen.

Nach Vollendung des 25. Dienstjahresbei ein- und dem- bzw. derselben Arbeitgeber:in erhöht sich die Zahl der Urlaubstage auf 30 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) bzw. auf 36 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche). In beiden Fällen entspricht das sechs Wochen Urlaub.

Um auf die 25. Dienstjahre zu kommen, können auch Zeiten aus anderen Dienstverhältnissen oder selbständiger Erwerbsarbeit ebenso wie Zeiten an einer mittleren oder höheren Schule oder einer Hochschule angerechnet werden. Während aus der Zeit einer mittleren oder höheren Schule maximal vier Jahre angerechnet werden können, sind es bei anderen beruflichen Tätigkeit oder einem Hochschulstudium immerhin fünf Jahre, die man sich anrechnen lassen kann.

Der Urlaub wird durch das Urlaubsgesetz geregelt. Per Kollektivvertrag kann für den entsprechenden Anwendungsbereich eine höhere Anzahl an Urlaubstagen vereinbart, die im Urlaubsgesetz festgelegte aber niemals unterschritten werden.

Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?

Der bzw. die Arbeitnehmer:in hat ab dem ersten Tag im Unternehmen Anspruch auf Urlaub. Allerdings nicht sofort in vollem Ausmaß. Im ersten halben Jahr steigt der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu der Zeit, die man bereits im Betrieb ist. Nach zwei Wochen etwa steht dem bzw. der Arbeitnehmer:in ein Arbeitstag bzw. rund ein Werktag zu. Nach einem Monat im Beschäftigtenverhältnis sind es zwei Arbeits- bzw. zweieinhalb Werktage, nach zweieinhalb Monaten sind es fünf Arbeits- bzw. sechs Werktage. Mit Beginn des siebten Monats hat man dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, also auf 25 Arbeits- bzw. 30 Werktage.

In der Regel beginnt das Arbeitsjahr mit dem Tag des Eintritts ins Unternehmen. Parallel dazu läuft das Urlaubsjahr. Ein Beispiel: Tritt man am 1. April ins Unternehmen ein, beginnt das Arbeitsjahr mit 1. April und endet mit 31. März. Nur in Ausnahmefällen wird das Arbeitsjahr mit dem Kalenderjahr gleichgesetzt.

Wie kann ich den Urlaubsanspruch berechnen?

Es schadet nicht, Aufzeichnungen über die eigenen Urlaubstage zu führen. So kann man anhand der eben erörterten Bestimmungen jederzeit ganz leicht berechnen, wie viele Tage einem noch zustehen.

Die Arbeiterkammer bietet zudem einen Rechner an, mit dem man als Vollzeitbeschäftigte:r im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses die Anzahl der noch offenen Urlaubstage berechnen kann. Hier geht es zum "Resturlaubsrechner".

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Für das Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wird, wird der Anspruch auf Urlaub - so wie beim Eintritt - anteilig berechnet. Und zwar mit folgender Formel:

25 Arbeitstage: 365 Kalendertage x Anzahl der im Jahr bereits vergangenen Tage

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer begann am 1. Oktober zu arbeiten (d. h. sein Urlaubsjahr läuft bis 30. September des Folgejahres). Ende März verlässt er das Unternehmen. Damit hat er ein halbes Jahr gearbeitet, womit ihm die Hälfte des jährlichen Urlaubsanspruchs zusteht. In dieser Zeit bereits verbrauchte Urlaubstage werden abgezogen.

Bleiben am Ende der Beschäftigung noch Urlaubstage übrig, müssen diese ausbezahlt werden. Offener Urlaub aus den Vorjahren muss zur Gänze ausbezahlt werden. Wichtig: Solange man besagten Anspruch auf ausbezahlten Urlaub hat (Urlaubsersatzleistung), gibt es weder Arbeitslosengeld noch Notstandhilfe oder Krankengeld.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Mitarbeiter, die Teilzeit beschäftigt sind, dürfen nicht benachteiligt werden. Das gilt auch in puncto Urlaubsanspruch. Folglich haben Teilzeitbeschäftigte pro Arbeitsjahr in Wochen gerechnet den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte.

Schon ein bisschen komplizierter ist die Berechnung der Urlaubstage. Hier kommt es darauf an, an wie vielen Tagen der oder die Teilzeitbeschäftigte arbeitet. Wie viele Stunden er oder sie pro Tag arbeitet, spielt dabei keine Rolle. Arbeitet man beispielsweise an fünf Tagen in der Woche jeweils vier Stunden, so hat man Anspruch auf 25 Urlaubstage. Bei vier Tagen sind es 20 Tage Urlaub, bei drei Tagen 15, bei zwei Tagen zehn und bei einem Arbeitstag pro Woche fünf Tage Urlaub.

Wann geht mein Anspruch auf Urlaub verloren?

Der Urlaubsanspruch kann auch verlorengehen - und zwar im Falle der Verjährung. Ist der Anspruch auf Urlaub beispielsweise im Jahr 2021 entstanden, muss man ihn spätestens bis Ende des Jahres 2023 verbrauchen. Die Verjährungsfrist beträgt demnach drei Jahre. Der bzw. die Arbeitgeber:in muss den konsumierten Urlaub dabei immer von den ältesten Ansprüchen abziehen.

Geht man in Elternkarenz, so verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch um die Dauer der Karenz.

Kann ich mir meinen Urlaub ausbezahlen lassen?

Der eine oder andere hätte vielleicht lieber mehr Geld statt Urlaub. Solange man in dem Unternehmen beschäftigt ist, kann der Urlaub aber weder ausbezahlt noch durch andere Leistungen abgegolten werden. Der Urlaub dient der Erholung der Arbeitnehmer:innen und ist folglich als solcher zu konsumieren.

Arbeitsrecht

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