Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen. Beruflich unabhängig zu sein, von den Vorschriften und Regeln eines Betriebs. Doch wie geht man vor? Was sind die ersten Schritte in die - vielleicht zunächst nebenberufliche - Selbstständigkeit und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Ein Überblick.
- Selbstständigkeit: Definition
- Selbstständig machen: Die ersten Schritte
- Gewerbe anmelden
- Selbstständigkeit: Kosten
- Welches Gewerbe? Arten der Selbstständigkeit
- Selbstständig machen ohne Gewerbeschein?
- Nebenberuflich selbstständig: Was gilt es zu beachten?
- Selbstständig machen: Unterstützung, Förderung, Beratung
- Unternehmensgründungs-Programm des AMS
Selbstständigkeit: Definition
Beruflich selbstständig zu arbeiten, bedeutet eine selbstbestimmte Form der Erwerbstätigkeit. Selbstständige tragen das unternehmerische Risiko ihrer Arbeit selbst und regeln auch die Modalitäten (wie, wann, wo, wie viel, etc.) selbst.
Selbstständigkeit wird oft als "befreiender Schritt" aus allen Vorschriften und Regeln, die eine Tätigkeit in einem Unternehmen mit sich bringt, empfunden. Dafür ist sie auch mit einem höheren Risiko verbunden.
Selbstständig machen: Die ersten Schritte
Als allererstes braucht es natürlich eine Geschäftsidee. Also was will man überhaupt "anbieten", womit will man sich selbstständig machen und Geld verdienen? Ist diese Idee gefunden, empfiehlt es sich, im nächsten Schritt genauer zu überlegen, ob es dafür Bedarf gibt und wie groß dieser ist. Außerdem: Wer soll die Zielgruppe sein, wo will ich meine Produkte/Dienste anbieten und welche Kosten kommen auf mich zu?
Ist all dies gründlich überlegt, erstellt man einen Businessplan. Hier werden alle Aspekte von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und die Umsetzbarkeit sowie Rentabilität herausgearbeitet. Der Businessplan dient in der weiteren Umsetzung als Leitfaden und später als Controlling-Instrument. Er ist also immens wichtig und man sollte sich dafür wirklich Zeit nehmen. Ein Teil davon ist neben einer Markt- und Risikoanlyse auch ein detaillierter Finanzplan.
Steht der Businessplan, muss noch die ideale Rechtsform für das eigene Unternehmen gefunden werden. Möglich ist:
Einzelunternehmen (die am häufigsten gewählte Form in Österreich)
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Mischformen
Erst wenn dies alles steht, meldet man das eigene Gewerbe (verschiedene Arten siehe Kapitel Arten der Selbstständigkeit) an und informiert das Finanzamt über die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeiten.
Mehr dazu finden Sie auf www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/selbststaendig-machen.
Gewerbe anmelden
Für die Ausübung eines Gewerbes braucht man in der Regel eine Gewerbeberechtigung, die man bei der zuständigen Gewerbebehörde erhält. Dazu gibt es verschiedene Voraussetzungen. Eine natürliche Person muss etwa mindestens 18 Jahre alt sein, EU- bzw. EWR-Staatsbürger:in sein oder einen Aufenthaltstitel haben. Außerdem ist ein Wohnsitz in Österreich, der Schweiz oder in der EU/EWR notwendig. Und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Gewerbe können auch juristische Personen anmelden.
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde des Standorts des Gewerbes. Das ist die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder das Magistratische Bezirksamt (Wien).
Weitere Infos unter www.wko.at/gruendung/gewerbeanmeldung.
Selbstständigkeit: Kosten
Wagt man den Schritt in die Selbstständigkeit, so ist auch mit regelmäßigen Kosten zu rechnen. Dazu zählen:
Einkommenssteuer
Unter einem Jahresgewinn von 11.693 Euro (Stand 2023) muss keine Einkommensteuer bezahlt werden, darüber hinaus wird gestaffelt je nach Höhe des Gewinns zwischen 20 und 55 Prozent berechnet.
Umsatzsteuer
Entscheidet man sich für die Kleinunternehmerregelung, ist keine Umsatzsteuer zu entrichten, ansonsten fällt zwischen 10 und 20 Prozent Umsatzsteuer an.
Sozialversicherung
Arbeitet man in Österreich, muss man Sozialversicherung bezahlen - und als Selbstständige:r muss man diese selbst entrichten und zwar bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbstständigen. Sie beträgt im Schnitt 27 Prozent des Gewinns.
Zahlung an die Wirtschaftskammer
Löst man einen Gewerbeschein, ist man automatisch Wirtschaftskammer-Mitglied und muss Grundumlage bezahlen. Diese beträgt ungefähr zwischen 80 und 150 Euro im Jahr.
Hier finden Sie mehr zu den jeweiligen Kosten.
Steht prinzipiell kein Eigenkapital für eine große Unternehmensgründung zur Verfügung, muss die Selbstständigkeit aber nicht per se ausgeschlossen werden. Es gibt auch Möglichkeiten ohne Eigenkapital sich selbstständig zu machen. Berufe, die sich dafür eignen bzw. weitere Tipps dazu gibt es beim AMS.
Welches Gewerbe? Arten der Selbstständigkeit
Bei selbstständigen Tätigkeiten wird zwischen vier verschiedenen Arten unterschieden:
Gewerbliche Erwerbstätigkeit: Hier ist eine Gewerbeberechtigung notwendig. Bei "reglementierten Gewerben" wie Gastgewerbe oder Handwerk zusätzlich auch ein Befähigungsnachweis.
Urproduktion: Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Jagd, Fischerei
Freiberufliche Tätigkeit: Eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Tätigkeiten
"Neue" Selbstständigkeit: Betriebliche Tätigkeiten, die im Rahmen eines Werkvertrags ausgeübt werden, für die keine Gewerbeberechtigung benötigt wird
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at
Selbstständig machen ohne Gewerbeschein?
Die meisten Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden, unterliegen, so die Wirtschaftskammer (WKO), der Gewerbeordnung. Nur manche Tätigkeiten können ohne Gewerbeschein ausgeübt werden. Dazu zählen etwa Trainings, Zimmervermietung oder künstlerische Tätigkeiten.
Ein hilfreiches FAQ der WKÖ finden Sie hier: www.wko.at/gruendung/taetigkeiten-ohne-gewerbeberechtigung-faq
Nebenberuflich selbstständig: Was gilt es zu beachten?
Unter nebenberuflicher Selbstständigkeit versteht man es, neben einem Angestelltenverhältnis einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Das ist vor allem im Sinne der Risikominimierung sinnvoll, denn so lässt sich ein fixes Einkommen sicherstellen und es lastet nicht die gesamte Verantwortung an den Einkünften der (vielleicht gerade erst begonnenen) selbstständigen Tätigkeit.
Ob eine Nebenbeschäftigung zusätzlich zur Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zulässig ist, ist im Einzelfall zu klären und im Arbeitsvertrag nachzulesen. Ein allgemeines Verbot ist zumindest für Teilzeitbeschäftigte aber unzulässig.
Zu beachten ist, dass im Falle einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eine gewerbliche Sozialversicherung von monatlich ca. 170 Euro zu bezahlen ist. Aber: Ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nicht höher als 5.000 Euro im Jahr und der Umsatz nicht höher als 35.000 Euro im Jahr, kann eine Befreiung beantragt werden. Achtung dabei: Wird bei der Einkommensteuererklärung aber festgestellt, dass der Gewinn doch höher war, muss für das gesamte Jahr die Sozialversicherung nachbezahlt werden!
Außerdem: Bei Selbstständigkeit, muss jährlich die Einkommensteuererklärung abgegeben werden und hierfür gilt: Das anzugebende Einkommen setzt sich aus dem Gehalt der Anstellung und dem Gewinn der selbstständigen Tätigkeit zusammen, was sich wiederum auf die Höhe der Steuern auswirkt und gegebenenfalls eine Nachzahlung ergeben kann.
Ein Erklärvideo dazu:
Selbstständig machen: Unterstützung, Förderung, Beratung
Es existieren diverse Jungunternehmer:innen-Förderungen in Österreich. Als Jungunternehmer:in gelten in der Regel Personen, die eine erstmalige selbstständige Tätigkeit anstreben, eine Qualifikation dafür haben und meist eine nichtselbstständige Tätigkeit dafür aufgeben. Das Alter hat damit nichts zu tun.
Gefördert werden unterschiedliche Dinge, es gibt etwa: Zuschüsse zu Investitionen, Beratungszuschüsse. Auch durch günstige Kredite wird geholfen oder durch Begünstigungen bei Abgaben und Gebühren.
Förderungen gibt es unter anderem hier:
Austria Wirtschaftsservice (Aws): zum Beispiel "Jungunternehmer Top-Prämie", "Jungunternehmerscheck" oder "Jungunternehmerprämie"
NeuFÖG - NeugründerInnen-Förderungsgesetz: Fällt man hier rein, kann man sich zahlreiche Gebühren und Kosten wie etwa Gewerbeanmeldung oder Gerichtskosten sparen
ÖHT: Hier werden Einmalzuschüsse vergeben
Auch die Bundesländer und Gemeinden sowie die Wirtschaftskammern haben diverse Förderungen für Jungunternehmer:innen zu vergeben sowie auch Beratungsangebote. Beratung bietet auch die Wirtschaftskammer im Gründerservice an.
Unternehmensgründungs-Programm des AMS
Das AMS unterstützt Unternehmens-Gründer:innen, die bereits eine konkrete Geschäftsidee haben sowie über die dafür benötigte berufliche Qualifikation verfügen. Allerdings nur, wenn zu Beginn der Vorbereitungsphase eine Arbeitslosigkeit vorliegt. Es werden im Rahmen des Programms Kosten für Beratungen und Ausbildungen übernommen sowie auch die Existenzsicherung für die Dauer des Programms (im Normalfall 6 Monate) sichergestellt.