Wenn man in Österreich neben einem aufrechten Arbeitsverhältnis eine Ausbildung anstrebt, kann mit dem/der Arbeitgeber:in eine Bildungsteilzeit vereinbart werden. Wie diese genau funktioniert, was der Unterschied zur Bildungskarenz ist, wer sie beantragen kann und wieviel Bildungsteilzeitgeld man erhält, lesen Sie hier.
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- Was ist die Bildungsteilzeit?
- Was ist der Unterschied zur Bildungskarenz?
- Wie viele Stunden darf/muss man reduzieren?
- Vorteile der Bildungsteilzeit
- Welche Ausbildung wird für die Bildungsteilzeit angerechnet?
- Wo Bildungsteilzeitgeld beantragen?
- Welcher Nachweis ist zu erbringen?
- Weitere Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit
- Dauer der Bildungsteilzeit
- Wie hoch ist das Bildungsteilzeitgeld?
- Kann man zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wechseln oder beides kombinieren?
- Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in während der Bildungsteilzeit
- Bildungsteilzeit - Überblick
Was ist die Bildungsteilzeit?
Bei der Bildungsteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert, um sich aus- oder weiterzubilden. Für die reduzierten Stunden bezieht man, bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen, Bildungsteilzeitgeld vom AMS.
Was ist der Unterschied zur Bildungskarenz?
Im Gegensatz zur Bildungskarenz, wo der/die Arbeitnehmer:in gänzlich von der Pflicht der Arbeitsleistung befreit wird, wird bei der Bildungsteilzeit das Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert.
Ein Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber:in ist erforderlich. Wie auch bei der Bildungskarenz ist eine Bildungsteilzeit nur möglich, wenn der/die Arbeitgeber:in zustimmt! Es besteht somit kein Rechtsanspruch.
Wie viele Stunden darf/muss man reduzieren?
Die Reduktion der Arbeitszeit muss ein Ausmaß von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent betragen. Die verbleibende Arbeitszeit darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten und das Arbeitsverhältnis muss vollversicherungspflichtig sein.
Vorteile der Bildungsteilzeit
Da das Arbeitsverhältnis während der Bildungsteilzeit nicht karenziert, sondern nur reduziert wird, bleibt der/die Arbeitnehmer:in im Unternehmen angestellt. Das bedeutet nicht nur, dass weiterhin ein regelmäßiges, gesichertes Einkommen bezogen wird, sondern dass der eigene Arbeitsplatz erhalten bleibt und so auch weiterhin der ständige Kontakt mit dem Unternehmen und den Kollegen:innen bestehen bleibt.
Auch der/die Arbeitgeber:in bezieht daraus Vorteile, immerhin bleibt der/die Arbeitnehmer:in dem Unternehmen erhalten und gleichzeitig kann von der höheren Qualifikation sofort und stetig profitiert werden.
Welche Ausbildung wird für die Bildungsteilzeit angerechnet?
Während der Bildungsteilzeit muss eine Ausbildung / Weiterbildung von mindestens 10 Wochenstunden absolviert werden. Die Ausbildung kann im In- oder Ausland erfolgen, muss aber einen beruflichen Bezug haben.
Auch eine praktische Ausbildung darf absolviert werden, jedoch nicht bei dem/der eigenen Arbeitgeber:in, außer die entsprechende Ausbildung ist nur dort möglich.
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Wo Bildungsteilzeitgeld beantragen?
Der Antrag auf Bildungsteilzeit und das Bildungsteilzeitgeld muss beim zuständigen AMS erfolgen (abhängig vom Wohnsitz).
Welcher Nachweis ist zu erbringen?
Der Nachweis über die erforderlichen 10 Wochenstunden erfolgt durch eine Bestätigung der Ausbildungsstätte.
Bei einem Studium müssen nach jeweils 6 Monaten Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 2 Semester-Wochenstunden oder 4 ECTS-Punkten nachgewiesen werden oder wenn an einer Abschlussarbeit, wie zum Beispiel einer Diplomarbeit, gearbeitet wird, muss eine Bestätigung über den Fortschritt der Arbeit erbracht werden.
Achtung: Wenn der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird, wird das Bildungsteilzeitgeld eingestellt und im schlimmsten Fall rückgefordert.
Weitere Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit
Wer kann Bildungsteilzeit beantragen? Das Arbeitsverhältnis muss vor Beginn der Bildungsteilzeit mindestens 6 Monate und zwar arbeitslosenversicherungspflichtig im selben Arbeitszeit-Ausmaß bestehen. Außerdem muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein.
In einem Unternehmen kann außerdem jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Arbeitskräften in Bildungsteilzeit gehen, nämlich in Unternehmen bis 50 Arbeitskräften vier Personen und in Unternehmen über 50 Arbeitskräften maximal 8 Prozent der Belegschaft. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn der Regionalbeirat des AMS zustimmt.
Dauer der Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate und maximal 2 Jahre und muss innerhalb von 4 Jahren konsumiert werden. Es können auch einzelne Teile konsumiert werden, wobei jeder Teil mindestens 4 Monate dauern muss.
Wenn die Bildungsteilzeit in zwei Jahren durchgehend konsumiert wird, kann die folgenden zwei Jahre keine weitere Bildungsteilzeit, Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist das Bildungsteilzeitgeld?
Für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Arbeitszeit reduziert wird, erhält man pro Tag vom AMS 0,86 Euro "Bildungsteilzeitgeld".
Zum Beispiel: Wenn 10 Wochenstunden reduziert werden, erhält man 10 Mal 0,86 Euro pro Tag, also monatlich (bei 30 Tagen) ein Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von 258 Euro.
Man kann während der Bildungsteilzeit auch geringfügig dazu verdienen (selbständig oder bei einem anderen Unternehmen unselbständig). Dies muss aber vor Aufnahme der Tätigkeit dem AMS gemeldet werden. Es gibt auch die Möglichkeit zu weiteren Beihilfen zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld.
Kann man zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wechseln oder beides kombinieren?
Wenn die Grundvoraussetzungen für beide Varianten vorliegen, kann die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz in einem Zeitraum von 4 Jahren kombiniert werden.
Innerhalb dieser 4 Jahre kann man entweder maximal 12 Monate Weiterbildungsgeld oder maximal 24 Monate Bildungsteilzeitgeld beziehen. Wenn beide Leistungen innerhalb der 4 Jahre kombiniert werden, wird aufeinander angerechnet. Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.
So ist zum Beispiel während der Rahmenzeit der Bezug von einem Jahr Bildungsteilzeitgeld und einem halben Jahr Weiterbildungsgeld möglich.
Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in während der Bildungsteilzeit
Wie bei der Bildungskarenz besteht für die Dauer der Bildungsteilzeit kein Kündigungsschutz. Allerdings darf eine Kündigung nicht wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Bildungsteilzeit erfolgen. (Dies widerspricht dem Motivkündigungsschutz).
Wenn der/die Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis während der Bildungsteilzeit löst, kann, falls die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, weiterhin Weiterbildungsgeld bezogen werden.
Das Weiterbildungsgeld wird nur für die verbleibende Bezugsdauer ausbezahlt, wobei die Bezugszeiten des Bildungsteilzeitgeldes auf die Bezugszeit des Weiterbildungsgeldes angerechnet werden. Dabei entsprechen zwei Tage Bildungsteilzeitgeld einem Tag Weiterbildungsgeld. Das Ausmaß der Ausbildung muss dafür, so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, von 10 auf 20 Wochenstunden (Studium: 4 Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkte) angehoben werden. Bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren, reicht eine Anhebung auf 16 Wochenstunden.
Bildungsteilzeit - Überblick
Die Arbeitszeit wird reduziert, um sich weiterzubilden.
Für die reduzierten Stunden erhält man vom AMS Bildungsteilzeitgeld
Die Arbeitszeit muss auf 25 bis 50 Prozent reduziert werden und darf nicht unter 10 Wochenstunden liegen
Die Ausbildung muss einen beruflichen Bezug haben
Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 2 Jahre
Für jede volle Arbeitsstunde, die reduziert wird, erhält man pro Tag 0,86 Euro
Auf Bildungsteilzeit besteht kein Rechtsanspruch
Während der Bildungsteilzeit besteht kein Kündigungsschutz
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