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Artenschutz: Biodiversität von Tieren und Pflanzen schützen

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Weltweit sind zehntausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Artenschutz und der Erhalt von Biodiversität sind essentiell, um ein weiteres Artensterben zu verhindern. Warum Artenvielfalt wichtig für ein funktionierendes Ökosystem ist, wie konkrete Schutzmaßnahmen aussehen und welche Tiere in Österreich streng geschützt sind.

Was bedeuten Artenschutz und Biodiversität?

Auf unserer Erde leben laut einer Studie aus dem Jahr 2011 rund 8,7 Millionen (plus/minus 1,3 Millionen) unterschiedliche Arten - viele davon sind noch nicht entdeckt. Der auf diesem Gebiet renommierte Wissenschaftler Nigel Stork von der Griffith Universität in Australien geht in seinem Fachartikel "Wie viele Arten gibt es?" von rund 5 bis 15 Millionen Arten aus, die insgesamt auf der Erde leben. Auch wenn die Wissenschaft hier keine exakte Zahl nennen kann, einig ist man sich darin, dass diese Arten geschützt werden sollen.

Artenschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung der wildlebenden Tierarten und Pflanzenarten. Dabei geht es vorrangig darum, den für Tiere und Pflanzen notwendigen Lebensraum (Habitat) zu schützen oder zu schaffen. Den nur so können die freilebende Fauna und wildwachsende Flora auf lange Sicht überleben.

Eng verknüpft mit dem Thema Artenschutz ist die sogenannte Biodiversität, auch als biologische Vielfalt bezeichnet. Gemeint ist die Gesamtheit an unterschiedlichen Lebensformen in einem bestimmten Gebiet.

Umwelt- und Tierschützer weltweit sehen den Artenschutz und den Erhalt der Biodiversität als unerlässlich an, um das Ökosystem unserer Erde zu bewahren und es in der Balance zu halten.

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Warum ist Artenschutz so wichtig?

In den kommenden Jahrzehnten sind knapp eine Million Arten (rund 25 Prozent) vom Aussterben bedroht, wie der Biodiversitätsbericht (2019) des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) der Vereinten Nationen feststellte. Das Artensterben und der Verlust von Biodiversität schreitet so schnell voran wie nie zuvor - und ist zu einem Großteil vom Menschen verursacht. Die Umweltschutzorganisation WWF spricht vom größten Artensterben seit dem Ende der Dinosaurierzeit vor rund 65 Millionen Jahren. Laut "Living Planet Report" des WWF, der seit 1970 alle zwei Jahre erscheint, sind die weltweiten Bestände der beobachteten Wildtiere (Säugetiere, Vögel, Fische, Amphibien und Reptilien) durchschnittlich um 68 Prozent zurückgegangen.

Hauptursachen für das menschengemachte Artensterben sind laut globalem Biodiversitätsbericht und WWF:

Dieses Artensterbens wirkt sich erheblich auf das empfindliche Ökosystem aus. Die Verluste an Biodiversität haben, ähnlich wie beim Klimawandel, wirtschaftliche, ökologische und soziale Konsequenzen.

Ökonomisch betrachtet, ist die Lebensmittelproduktion ohne entsprechende Artenvielfalt - beziehungsweise Tiere, die Nahrungspflanzen bestäuben - bedroht. Neben der Nahrung sind Menschen unter anderem in puncto Wohnung, Kleidung und (pflanzliche) Heilmittel abhängig vom natürlichen Ökosystem. Zudem hat die Biodiversität eine wichtige ökologische Funktion: Artenschutz kann die Auswirkungen des Klimawandels lindern. Beispielsweise stehen die Luft- und Wasserqualität in direktem Zusammenhang mit dem Erhalt von Arten (z.B.: Regenwald als CO2-Speicher). Werden Lebensräume oder Nahrungsquellen von Tieren und Pflanzen bedroht, führt das zum Abwandern und Aussterben von Arten.

Abgesehen davon trägt Artenvielfalt aus dem sozialen Blickwinkel zu einer gewissen Lebensqualität bei. Naturerholungsgebiete wie der Wald oder Kurorte am Meer tragen zur psychischen und physischen Regeneration bei.

Was besagt das Washingtoner Artenschutzabkommen?

International wird der Artenschutz vom Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geregelt, das seit 1973 existiert. Diese Konvention sorgt für einen streng kontrollierten, weltweiten Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und wildwachsender Pflanzen und ihrer Produkte.

Rund 35.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden in der Rechtsvorschrift aufgelistet - für sie braucht man je nach Art eine Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes und/oder eine Einfuhrgenehmigung. Für vom Aussterben bedrohte Arten besteht ein generelles Handelsverbot. Österreich ist seit 1982 Mitglied des Washingtoner Artenschutzabkommens.

Wie ist Artenschutz EU-weit und in Österreich rechtlich geregelt?

Das internationale Washingtoner Artenschutzabkommen wird in Österreich beziehungsweise in der EU durch zwei EU-Artenschutzverordnungen rechtlich umgesetzt. In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 ist der Schutz von wild vorkommenden Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des Handels innerhalb der EU und zwischen der EU und Drittstaaten geregelt. Darin enthalten sind sämtliche Einfuhrverbote und -beschränkungen sowie eine aktuelle Liste der geschützten Arten.

Daneben hat Österreich auf europäischer bzw. internationaler Ebene einige Übereinkommen zum Schutz der Natur abgeschlossen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Berner Konvention: Sie beinhaltet das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" und ist seit 1979 in Kraft. Mitglieder der Konvention sind die Europäische Union (EU), 46 europäische und 4 afrikanische Staaten (Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien). Österreich ist seit 1983 Mitgliedsstaat. In drei Anhängen der Konvention sind knapp 2.000 gefährdete europäische Tier- und Pflanzenarten gelistet.

  • die Bonner Konvention (Convention on Migratory Species; CMS): Dieses Übereinkommen schützt wandernde Tierarten, die sich über politische Grenzen hinweg bewegen. Weltweit sind davon geschätzt rund 8.000 bis 10.000 Arten betroffen wie etwa Zugvögel, Wale, Delfine, Haie oder Meeresschildkröten. Das Übereinkommen wurde 1979 in Bonn unterzeichnet und trat 1983 in Kraft. Seither zählen 129 Länder und die EU zu den Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, das seit 1983 zu den Mitgliedern zählt.

  • die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity/CBD): Es ist ein internationales Umweltabkommen mit 196 Mitgliedern, das dem Schutz der globalen Biodiversität dient.

  • die Ramsar-Konvention: Dieses Abkommen beinhaltet den weltweiten Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel.

  • die Alpenkonvention (Convention on the Protection of the Alps): Das internationale Übereinkommen hat den Schutz des Alpenraumes zum Ziel. Österreich ist seit 1994 Mitglied.

Auf EU-Ebene gelten die beiden Naturschutzrichtlinien der EU: die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG).

Innerhalb Österreichs wird der Schutz von freilebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten auf Bundesländer-Ebene durch die 9 Landes-Naturschutzgesetze, Artenschutzverordnungen und durch Jagd- und Fischereigesetze geregelt.

Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz in den Bundesländern:

Naturschutzgebiete: Wo gibt es geschützte Lebensräume?

Um die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen und erhalten, gibt es weltweit einige große Naturschutzgebiete wie beispielsweise den Yellowstone Nationalpark in den USA. Er wurde 1872 gegründet und gilt als ältestes Naturschutzgebiet der Welt.

Weitere große, internationale Naturschutzgebiete sind unter anderem:

  • Serengeti Nationalpark in Tansania, Afrika: Er schützt die Tier- und Pflanzenarten der Savanne im Norden von Tansanias und zählt zu den größten und bekanntesten Nationalparks der Welt. Seit 1981 ist der Park Teil des Weltnaturerbes der UNESCO.

  • Nationalpark Galápagos, Ecuador: Der Park wurde zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt auf den Galápagos-Inseln errichtet.

  • Great Barrier Reef Marine Park, Australien: Dieser Nationalpark hat den Schutz von Meereslebewesen im australischen Great Barrier Reef zum Ziel.

  • Amazonas-Regenwald, Brasilien: Dort gibt es ein 52.000 km² großes Schutzgebiet, das den Nationalpark Jaú umfasst. Dieser wurde von der UNESCO zum Welterbe erklärt.

  • Banff-Nationalpark, Kanada: Der erste Nationalpark Kanadas beherbergt eine vielfältige Flora und Tiere wie den Elch, den Wapiti, den Luchs, den Grizzlybär oder den Wolf.

  • Yosemite-Nationalpark, USA: Der Nationalpark liegt in der kalifornischen Sierra Nevada und ist auch berühmt für seine alten Riesenmammutbäume.

  • Kronozki-Naturreservat, Russland: Das Reservat ist ein UNESCO-Welterbe, liegt auf der Kamtschatka-Halbinsel und umfasst eine Fläche von 11.421 km². In diesem Naturschutzgebiet leben rund 600 Braunbären und viele weitere Tierarten wie Wölfe, Luchse, Polarfüchse und Riesenseeadler.

  • Jiuzhaigou Nationalpark, China: Das Naturschutzgebiet in der chinesischen Provinz Sichuan ist seit 1992 Teil des UNESCO-Weltnaturerbes. Neben zahlreichen Vogelarten leben dort Tierarten wie der Große Panda und der Kleine Panda.

  • Tortuguero Nationalpark, Costa Rica: Das Schutzgebiet liegt an der Karibikküste von Costa Rica und ist eines der größten Naturschutzgebiete des Landes. Im Park liegt das gleichnamige Dorf Tortuguero, an dessen Strand Meeresschildkröten nisten. Außerdem leben in diesem Gebiet Faultiere, Kapuzineraffen und Brüllaffen.

In Österreich gibt es laut Umweltbundesamt (Website Umweltbundesamt : Naturschutzgebiete) insgesamt 6 Nationalparks und 484 als Naturschutzgebiete ausgelobte Landstriche (Stand: Jänner 2022)zum Schutz für Tier- und Pflanzenarten.

Rote Liste: Welche Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet?

Die Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature, IUCN) aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig Rote Listen für weltweit vom Aussterben bedrohte Arten. Das soll einerseits Aufmerksamkeit schaffen und andererseits helfen, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Aussterben verhindern.

Eine solche Rote Liste gibt es auch speziell für in Europa gefährdete Tier- und Pflanzenarten (siehe Grafik unten).

Weltweit sind rund 1 Million Tierarten und Pflanzenarten laut IUCN vom Aussterben bedroht. In Europa sind es 1.677 Arten (Stand 2021)von 15.060 bewerteten, die vom Aussterben bedroht sind. Schnecken, Muscheln und Fische sind dabei am stärksten gefährdet. Außerdem sind über die Hälfte der nur in Europa heimischen Baumarten bedroht, wie beispielsweise die Rosskastanie und die Mehlbeere (Eberesche). Rund ein Fünftel der europäischen Amphibien und Reptilien sind gefährdet. Weitere extrem gefährdete Tierarten in Europa sind: der Polarfuchs, der Europäische Nerz, die Mittelmeer-Mönchsrobbe, der Atlantische Nordkaper (eine Walart) und der Eisbär.

Weiters entscheidend für die Biodiversität ist, dass die Populationen jener Tiere, die Pflanzen bestäuben zurückgehen. Eine von 10 europäischen Bienen- und Schmetterlingsarten ist vom Aussterben bedroht.

Seit 2015 sind nach Angaben von IUCN insgesamt 36 Arten in Europa ausgestorben. Insbesondere Süßwasserfische, die Quellschneckenart Graecoanatolica macedonica und das Viola cryana-Veilchen sind von der Erde verschwunden. Bei den Säugetierarten sind etwa der Auerochse, eine Wildform des Rindes, und der Sardische Pfeifhase im 17. bzw. 18. Jahrhundert ausgestorben.

Für den Artenschutz erstellte das Europäische Parlament im Juni 2021 die „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“. Darin werden die Hauptursachen für den Verlust der Biodiversität ermittelt und Ziele gesetzt, um die Artenvielfalt zu schützen. Einige der Maßnahmen sind:

  • die Einrichtung eines größeren EU-weiten Netzes der Schutzgebiete an Land und auf See

  • die Aufstellung eines EU-Plans zur Wiederherstellung der Natur (geschädigte Ökosysteme bis 2030 wiederherstellen)

  • Mobilisierung von Finanzmitteln für die Biodiversität und mehr Respekt für die Natur in den Entscheidungsprozessen der Öffentlichkeit und der Wirtschaft

  • Einleitung von Maßnahmen zur Bewältigung der weltweiten Herausforderungen in Bezug auf die Biodiversität

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Welche heimischen Tierarten sind streng geschützt?

Auch Österreich hat eine "Biodiversitätsstrategie 2030+" (November 2022) . In dem Bericht des Umweltministeriums heißt es, dass insgesamt rund 68.000 Tier- und Pflanzenarten in Österreich existieren - davon circa 45.000 Tierarten, wobei Insekten mit 40.000 Arten die größte Gruppe ausmachen.

Die aktuelle Situation zahlreicher Arten und Lebensraumtypen zeigt kein befriedigendes Bild, stellt der Bericht fest. Nur 18 % der Lebensraumtypen und 14 % der Arten sind demnach in einem günstigen Erhaltungszustand. Der Anteil der gefährdeten Arten (vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet) ist in Österreich bei Reptilien und Amphibien mit 64 % und 60 % sehr hoch, bei den anderen Wirbeltiergruppen (wie Fische, Säugetiere und Vögel) liegt der Anteil der bedrohten Arten zwischen 26 % und 46 %.

Gefährdet sind überdies folgende Biotoptypen Österreichs (Anteil der Gefährdung in Prozent): Grünland (90 %), Moore, Sümpfe und Quellfluren (83 %) sowie Gewässer (76 %).

Vögel (Aves)

67

213

31,46 Prozent

Fische (Pisces)

39

84

46,43 Prozent

Säugetiere (Mammalia)

27

101

26,73 Prozent

Lurche (Amphibia)

12

20

60,00 Prozent

Kriechtiere (Reptilia)

9

14

64,29 Prozent

Quelle: Umweltbundesamt: Übersichtstabelle Rote Liste Tiere (2017)


* gefährdete Tierarten = Vom Aussterben bedroht (CR, Critically Endangered), Stark gefährdet (EN, Endangered), Gefährdet (VU, Vulnerable)

** inklusive Vorwarnliste, ungefährdet etc.

Zu den streng geschützten Arten zählen beispielsweise in Wien laut Wiener Naturschutzverordnung unter anderem alle Fledermausarten, ein Großteil der Vögel (Turmfalke, Mauersegler etc.), der Igel, die Erdkröte, der Feldhamster, die Schlingnatter, Fische oder der Hirschkäfer.

Um Arten künftig besser zu schützen hat Österreich m Rahmen der Biodiversitätsstrategie ein Zehn-Punkte-Programm mit folgenden Zielen erstellt:

  1. Verbesserung von Status und Trends von Arten und Lebensräumen

  2. Effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume

  3. Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme

  4. Entscheidende Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung

  5. Einleitung von transformativem Wandel in der Gesellschaft und Integration der Biodiversität in alle Sektoren – „Mainstreaming“

  6. Stärkung des globalen Engagements

  7. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt

  8. Sicherstellung der Finanzierung von Biodiversitätserhalt und Unterstützung für biodiversitätsförderndes Handeln

  9. Wertschätzung der Biodiversität in Gesellschaft und Wirtschaft

  10. Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele

Laut Umweltbundesamt enthält die "Biodiversitätsstrategie 2030+" drei konkrete, wesentliche Punkte zum Schutz der heimischen Natur bis 2030:

  • rund ein Drittel der gefährdeten Arten und Lebensräume in Österreich sollen wieder in einen guten Zustand gebracht werden

  • 30% der Staatsfläche sollen unter Schutz gestellt sein.

  • der Anteil der Biolandwirtschaft soll um ein Drittel erhöht werden

Was kann man selbst zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt beitragen?

Abgesehen von Spenden an renommierte Umweltschutzorganisationen wie WWF oder Greenpeace können Österreicher:innen vor allem bei ihrem Einkauf und durch ihr Reiseverhalten zum Artenschutz beitragen.

Laut der Tier- und Naturschutzorganisation "Pro Wildlife" importierte die EU zwischen 2008 und 2017 insgesamt 6,3 Millionen ganze Häute und mehr als 4 Millionen Hautstücke geschützter Schlangen-, Krokodil-, Waran- und anderer Echsenarten. Daraus wurden und werden unter anderem Taschen, Schuhe oder Gürtel hergestellt.

Häufig beschlagnahmte Tier- und Pflanzenarten oder Produkte davon sind laut Umweltschutzorganisationen unter anderem: Königspyton-, Krokodil- und Schlangenlederprodukte, Elfenbein, Elefantenhaar, Seepferdchen, Korallen, Muscheln, lebende Tiere (Schildkrötem. Papageien etc.), Deko-Produkte aus Teakholz, Orchideen und Kakteen oder Traditionelle Chinesische Medizin (aus Teilen von Tigern, Bären, Leoparden, Nashörnern oder Moschushirschen), Spirituosen mit eingelegten Schlangen oder Diätpillen mit Aloe ferox.

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