Richard Lugner ist sauer. Und zwar so richtig sauer. Der Grund: Seine Ex-Frau Christina, besser bekannt als "Mausi", hat sich seinen Nachnamen markenrechtlich schützen lassen, obwohl sie ihn eigentlich längst ablegen hätte sollen.
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Letzte Woche hat sich Christina Lugner scheiden lassen. Dabei wusste bis dahin gar niemand, dass sie vor zwei Jahren heimlich ihren langjährigen Lebensgefährten Franz Geisselhofer geheiratet hatte. Selbst ihr Ex-Mann und die gemeinsame Tochter waren nicht eingeweiht.
"Ich hatte keine Ahnung, dass Mausi verheiratet ist. Sie hat es mir erst zwei Tage vor der Scheidung erzählt", erkärte der 85-Jährige letzte Woche im Gespräch mit News.at. Was ihm schon damals sauer aufstieß: An sich hatte Christina bei der Scheidung im Jahr 2007 eine Vereinbarung unterzeichnet, die es ihr im Falle einer neuerlichen Hochzeit verbietet, weiter den Nachnamen Lugner zu tragen. "Eigentlich müsste sie jetzt schon lange Geisselhofer (der Name ihres nunmehrigen Ex-Mannes Franz, Anm.)oder Haidinger (ihr Mädchenname)heißen, aber nicht Lugner", beschwerte sich Mörtel.
Inzwischen wurde bekannt, dass Christina Lugner den Nachnamen ihres Ex-Mannes nicht nur behalten, sondern ihn sich sogar markenrechtlich schützen hat lassen. Gegenüber der "Krone" erklärte ihr Anwalt Werner Tomanek, dass "Mausi Lugner", "Frau Lugner" und "Christina Lugner" geschützte Markennamen seien, auf die sie das Recht habe.
Das wiederum will Richard Lugner, der nichts davon wusste, nicht auf sich sitzen lassen. "Ich hätte das grundsätzlich toleriert, aber zuerst bei Gericht mit mir zu vereinbaren, den Namen Lugner im Falle einer Wiederverheiratung abzulegen und sich den dann patentrechtlich schützen zu lassen, das stößt mir sauer auf", echauffiert sich Mörtel im Gespräch mit News.at. Seine Befürchtung: "Dann könnte ja ihr nächster Ehemann auch den Namen Lugner annehmen."
Der Haussegen beim Ex-Ehepaar Lugner, das sich an sich gut versteht, hängt derzeit also mächtig schief. "Ich werde da schon etwas unternehmen", gibt sich der Baumeister kämpferisch. Immerhin hat er es (siehe Faksimile oben) schwarz auf weiß, dass Christina Lugner bei der Scheidung zustimmte, im Falle einer Wiederverheiratung den Familiennamen Lugner abzugeben und auch nicht als Doppelnamen weiterzuverwenden. Gut möglich also, dass das Ex-Ehepaar über zehn Jahre nach der Scheidung nochmals vor Gericht landet.