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Corona-Virus in Österreich: Was tun, wenn ich Covid habe? [Ablauf, Checkliste, FAQs]

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15 min
Mann mit positivem Corona-Test.

©Elke Mayr
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Experten zufolge werden wir uns auf ein Leben mit Corona einstellen müssen - sofern wir das nicht schon längst getan haben. Dennoch werfen die Erkrankung und die mit ihr einhergehenden Vorschriften nach wie vor Fragen auf: Was tun im Falle einer Infektion? Was hilft gegen die Symptome? Wie kann ich mich freitesten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Corona-positiv: Was tun?

Mit 1. August 2022 wurde die Quarantäne im Falle eines positiven Testergebnisses aufgehoben. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen bekommen demnach keinen Absonderungsbescheid mehr zugestellt. Sie dürfen, sofern sie sich nicht krank fühlen, ihre Wohnung verlassen, sind aber den sogenannten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Wer sich krank fühlt, wird dazu angehalten, zuhause zu bleiben.

In den eigenen vier Wänden gilt für infizierte Personen keine Maskenpflicht, sofern ausschließlich Personen desselben Haushalts anwesend sind. Dasselbe gilt für Fahrten im Privat-Pkw. Sind haushaltsfremde Personen anwesend, muss die positiv getestete Person sowohl im Auto als auch zuhause eine FFP2-Maske tragen.

Gänzlich untersagt ist für positiv Getestete der Besuch von Kranken-, Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horten. Außer sie arbeiten in einer der Einrichtungen. In dem Fall gilt für sie das Betretungsverbot nicht, sehr wohl aber die FFP2-Maskenpflicht. Apropos Arbeitsplatz: Dieser darf unabhängig von der Branche trotz positivem Test künftig aufgesucht werden. Welche Regeln für Corona-Positive am Arbeitsplatz gelten, lesen Sie hier.

Für einen Krankenstand aufgrund von Covid muss man sich beim Arzt melden. Die Krankschreibung kann auch telefonisch erfolgen.

Was bedeutet "Verkehrsbeschränkung"?

Sind Sie positiv auf das Coronavirus getestet, dürfen Sie Ihre Wohnung verlassen, müssen in Innenräumen ebenso wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln aber eine FFP2-Maske tragen. Im Freien ist zu anderen Personen ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Sie auch hier die Maske tragen. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für eine Dauer von maximal zehn Tagen ab dem Tag der Probenahme, die zu dem positiven Ergebnis geführt hat. Ab dem fünften Tag können Sie sich freitesten.

Die Verkehrsbeschränkungen treten übrigens nicht erst mit einem positiven PCR-Test, sondern bereits mit einem positiven Antigen-Test in Kraft. Liegt lediglich ein positiver Antigen-Test vor, müssen Sie allerdings innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test durchführen. Ist dieser negativ, fallen die Vorgaben wieder.

Wie kann ich mich freitesten?

Ab dem fünften Tag nach der Probenahme, die zu dem positiven Ergebnis geführt hat, können Sie sich mittels eines behördlich anerkannten PCR-Tests freitesten. Den Test können Sie in sämtlichen offiziellen Testeinrichtunen durchführen lassen. Auch ein "Alles gurgelt!"-Test eignet sich zum Freitesten. Beim Besuch einer öffentlichen Testeinrichtung sind, wie sonst auch, die Verkehrsbeschränkungen einzuhalten.

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Fürs Freitesten gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen

 © Elke Mayr

Fällt das Ergebnis negativ aus oder liegt der CT-Wert bei 30 oder darüber, gelten Sie offiziell als freigetestet. Fällt das Ergebnis positiv aus oder liegt der CT-Wert unter 30, so müssen die Verkehrsbeschränkungen weiterhin eingehalten werden, bis ein negatives Testergebnis oder ein CT-Wert bei 30 oder darüber vorliegt oder aber die vorgegebenen zehn Tage automatisch verstrichen sind.

Was tun, wenn ich eine Kontaktperson bin?

Bis Ende Juli 2022 galt für Kontaktpersonen die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen. Seit 1. August 2022 ist das nicht mehr notwendig. Hatten oder haben Sie zu einer positiv getesteten Person Kontakt, sind Sie keiner Einschränkung mehr unterwerfen.

Welche Vorschriften gelten für den Arbeitsplatz?

Ihren Arbeitsplatz können Sie, sofern Sie sich nicht krank fühlen, trotz positivem Testergebnis aufsuchen. Dabei sind die Verkehrsbeschränkungen einzuhalten. In Innenräumen ist folglich eine FFP2-Maske zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Maske korrekt zu tragen, sprich sowohl Mund als auch Nase zu bedecken und die Maske regelmäßig zu wechseln.

Treffen am Arbeitsplatz ausschließlich infizierte Personen zusammen, fallen die oben beschriebenen Beschränkungen. Diese Regelung gilt natürlich nicht in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern. Hier ist selbstverständlich auch dann eine Maske zu tragen, wenn sämtliche Kollegen positiv auf das Coronavirus getestet sind. Für Risikopersonen gilt im Übrigen bis zum 30. April 2023 die Freistellungsmöglichkeit.

Den Arbeitsplatz nicht betreten dürfen positiv getestete Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Schwangerschaft offiziell von der FFP2-Maskenpflicht befreit sind. Dasselbe gilt für Personen, die ihren Job mit Maske de facto nicht ausüben können, wie es zum Beispiel bei Logopäden oder Musikern der Fall ist. Infizierte können nur dann arbeiten, wenn organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Hierunter fallen etwa Homeoffice oder Einzelbüros.

Wie lange bin ich ansteckend?

Nach derzeitigem Stand der Forschung geht man davon aus, dass eine zuvor positiv getestete Person dann nicht mehr ansteckend ist, wenn ...

  • seit Symptombeginn bzw. der Probenahme, die zum ersten positiven Ergebnis geführt hat, fünf Tage vergangen sind,

  • seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen und

  • das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist oder der CT-Wert bei 30 oder darüber liegt.

Kopfweh, Fieber & Co.: Was hilft gegen Covid-Symptome?

Anders als bei den vorhergehenden Virusvarianten ähneln die bei einer Infektion mit der Omikron-Variante auftretenden Symptome eher denen eines grippalen Infekts. Im Vordergrund stehen Husten, Schnupfen und Halsschmerzen, begleitet von teilweise starken Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Fieber und allgemeiner Erschöpfung. Betroffenen rät Prof. Markus Zeitlinger, Leiter der Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie an der MedUni Wien, sich in erster Linie zu schonen und, wenn nötig, das Bett zu hüten. So wie bei jeder anderen Infektionskrankheit solle man auch und gerade bei Covid viel trinken. Zudem gebe es zwei Medikamentengruppen, auf die man im Falle einer Erkrankung zurückgreifen könne.

Bei Schnupfen empfehlen sich abschwellende Nasentropfen. Bei Bedarf könne man auch Fiebersenker oder leichte Schmerzmittel nehmen, allen voran solche, die den Arzneistoff Paracetamol oder Ibuprofen enthalten. Derartige Präparate seien in der Regel gut verträglich. Die Erkrankung trotz Schmerzen und Fieber ohne Medikamente auszustehen bringe dem Pharmakologen zufolge keinen Vorteil. "Man hört immer wieder, dass die Infektion länger dauert, wenn man das Fieber medikamentös unterdrückt. Das ist allerdings Unsinn", weiß der Experte, der dann zur Einnahme besagter Medikamente rät, "wenn das Fieber unangenehm ist, wenn das Kopfweh zunimmt". Liegen keine Symptome vor, ist auch keine medikamentöse Behandlung notwendig.

Schnell handeln müsse man, wenn man merkt, dass man schlecht Luft bekommt und dies nicht auf eine verstopfte Nase zurückführen könne. "Das ist ein Alarmsignal. Dann braucht man ärztliche Hilfe!", mahnt der Pharmakologe.

Was tun bei Corona, wenn ich schwanger bin?

Laut Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Risiko, auf einer Intensivstation behandelt und beatmet werden zu müssen, bei Schwangeren, die an Covid erkranken, um das Zwei- bis Dreifache größer als bei nicht schwangeren Covid-Patienten. Darüber hinaus steigt die Gefahr einer Frühgeburt. Zu den Risikofaktoren für einen schweren Verlauf bei einer Coronainfektion während der Schwangerschaft zählen ein höheres Alter der werdenden Mutter, starkes Übergewicht, eine Schwangerschaftsvergiftung, Vorerkrankungen wie Bluthochdruck sowie Schwangerschaftsdiabetes.

Antivirale Covid-Medikamente, wie beispielsweise Paxlovid oder Molnupiravir, werden während der Schwangerschaft nicht verabreicht. Aktuell vorliegende Daten lassen das Risiko einer sogenannten Fruchtschädigung nicht gänzlich ausschließen. Es bleibt also, sofern notwendig, lediglich die symptomatische Behandlung. Vor der Einnahme von Schmerzmitteln oder Fiebersenkern sollte die werdende Mutter aber stets Rücksprache mit dem Hausarzt halten bzw. den Beipackzettel lesen. Nicht jedes Medikament darf während der Schwangerschaft eingenommen werden. Abgesehen davon sollte sich die Patientin im Falle einer Erkrankung so, wie bei jedem anderen Infekt auch, schonen.

Was tun bei Corona, wenn ich Risikopatient:in bin?

Als der Risikogruppe zugehörig gelten Personen ab 65 Jahren, übergewichtige Menschen, Patienten, die sich gerade einer Therapie unterziehen, die das Immunsystem schwächt, und chronisch Kranke. Folgende Erkrankungen erhöhen das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer Coronainfektion:

  • (chronische) Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD

  • Diabetes

  • Herzkreislauferkrankungen

  • Krebserkrankungen

  • Bluthochdruck

  • Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen

Risikopatienten sollten Zeitlinger zufolge abklären, ob eine antivirale Therapie für sie infrage kommt. Derzeit stehen in Österreich die Medikamente Paxlovid und Molnupiravir zur Verfügung. Sie reduzieren nachweislich die Dauer der Virusproduktion und damit auch die Hospitalisierungsrate. Gleichzeitig lindern sie die Symptome. Aufgrund möglicher Arzneimittelinteraktionen bestehe bei Ärzten nach wie vor eine gewisse Scheu vor deren Einsatz. Der Experte rät daher, den behandelnden Arzt aktiv auf die Möglichkeit der antiviralen Therapie anzusprechen.

Als Nebenwirkungen treten häufig Geschmacksveränderungen - Patienten berichten von metallischem Geschmack - und Durchfall auf. Wobei oft nicht nachvollziehbar sei, ob Letzterer durch das Medikament oder die Infektion hervorgerufen wurde. In jedem Fall empfiehlt Zeitlinger viel zu trinken. Die Geschmacksstörung klingt in der Regel einige Tage nach der Behandlung ab. Medikamente, die man während der antiviralen Therapie absetzen musste, können bereits zwei Tage nach der Einnahme der letzten Tablette wie gewohnt eingenommen werden.

Ab wann sollte ich bei Covid die Rettung rufen?

Die Gesundheitsbehörde rät, den Gesundheitszustand während der Infektionsdauer genau zu beobachten. Betroffene sollen zweimal täglich die Körpertemperatur messen. Experten empfehlen, sich für den Fall einer Infektion ein Pulsoximeter* zu kaufen. Mit diesem kann am Finger der Sauerstoffgehalt im Blut gemessen werden. Fällt der Sauerstoffgehalt unter 95 Prozent, sollte man den Rettungsdienst unter 144 rufen. Dasselbe gilt, wenn Sie aus einem anderen Grund akut medizinische Hilfe benötigen. In jedem Fall ist bereits beim Anruf darauf hinzuweisen, dass man sich aufgrund einer Coronainfektion in Quarantäne befindet.

Laut Christoph Wenisch, Vorstand der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin an der Wiener Klinik Favoriten, sollte man ein Krankenhaus aufsuchen, wenn

  • die Sauerstoffsättigung unter 95 Prozent fällt,

  • das Fieber in der zweiten Krankheitswoche steigt oder

  • schwere Atemnot vorliegt.

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Corona-Maßnahmen: Wie geht es jetzt weiter?

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Arztpraxen, Alten- oder Pflegeheimen. Sie soll mit 30. April enden. Dasselbe gilt für die Risikogruppenfreistellung. Ein 3-G-Nachweis für den Besuch oder die Beschäftigung in eben genannten Bereichen ist - mit Ausnahme von Wien - schon jetzt nicht mehr notwendig.

Spätestens mit 30. Juni sollen sämtliche Corona-Maßnahmen und damit auch die Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete fallen. Ab diesem Zeitpunkt soll SARS-CoV-2 keine meldepflichtige Krankheit mehr sein.

Die Wiener Verordnung läuft mit Ende Februar aus. Damit endet die Maskenpflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken. Auch die PCR-Testpflicht für Besucher:innen in Spitälern und Pflegeheimen entfällt. Die Besuchergrenze von drei Personen pro Tag wird aufgehoben.

Impfungen, Tests und die Abgabe von Covid-19-Medikamenten sollen weiterhin kostenlos bleiben, allerdings in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems überführt werden. Kranke mit Symptomen und Risikopatienten sollen sich weiterhin gratis testen lassen können. Die Impfzentren werden abgebaut.

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