Wer übernimmt die Haftung, wenn das Auto zwar sauber aber beschädigt aus der Waschstraße kommt? Man hat Türen und Fenster geschlossen, Seitenspiegel zuklappt und Antenne abgeschraubt und eigentlich dürfte nichts mehr passieren. Doch es kommt immer wieder zu Schäden durch Autowaschanlagen. Die Klärung der Haftungsfrage ist in solchen Fällen schwierig.
Waschstraßenbetreiber verweisen meist auf Tafeln mit den geltenden Geschäftsbedingungen", weiß Jurist Martin Hoffer vom ÖAMTC. In diesen wird seitens der Betreiber fast immer die Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile wie etwa Spiegel, Antennen und Dachträger abgelehnt, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert werden.
"Kommt es zu einem unverschuldeten Schaden sollte man sich nicht ohne weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche abfinden. Grundsätzlich haftet nämlich der Waschstraßenbetreiber, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann", so der Rechtsexperte.
Beweise sammeln und Zeugen suchen
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. "Das Aufheben von beschädigten Teilen kann sich im Nachhinein als hilfreich erweisen. Außerdem sollten Zeugen gesucht werden", rät der Jurist.
Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Waschstraßenbetreiber zu melden. Weigert sich dieser, die Haftung zu übernehmen, empfiehlt Hoffer, sich umgehend an eine Rechtsberatung zu wenden.
Autowäsche zu Hause ist generell verboten
Wer nun allerdings denkt, die Autowäsche zuhause birgt weniger Gefahren, der irrt. "Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist generell verboten. Es können Strafen von bis zu 72 Euro wegen Straßenverschmutzung drohen. Das Einleiten von Abwässern in Kanäle kann überdies nach landesgesetzlichen Vorschriften bestraft werden.
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ÖAMTC