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Vollmacht: Vertretungsmacht bei Behördengängen

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7 min
Eine Person füllt ein Formular aus.

©iStockphoto.com/AndreyPopov
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Eine Vollmacht befähigt jemanden im Namen einer anderen Person zu handeln. Diese Befähigung kann entweder nur für ein einziges auszuführendes Geschäft gelten oder auch für alle Geschäfte, die für eine Person zu erledigen sind (Vorsorgevollmacht). Die Vollmacht erlischt spätestens mit dem Tod. Wozu die Vertretungsmacht jemanden befähigt, was es zu beachten gilt und welche Angaben in der Vollmacht enthalten sein müssen.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine Befugnis, im Namen einer anderen Person zu handeln und diese in bestimmten Situationen zu vertreten. Auch bei Behördenwegen kann man sich mittels einer Vollmacht vertreten lassen.

Vertreter:innen können sein: Volljährige, natürliche Personen oder auch juristische Personen.

Eine Vollmacht kann man für verschiedenste Behördenwegen erstellen, etwa bei einer KFZ-Anmeldung oder – Abmeldung. Mit einer Postvollmacht können Personen die Sendungen von anderen entgegennehmen. Eine Handlungsvollmacht ist eine auf bestimmte Geschäfte begrenzte Vollmacht in einem Unternehmen oder eine Vorsorgevollmacht wird eingeräumt, um für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit von einer Person vertreten zu werden.

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Welche 3 Arten von Vollmachten gibt es?

Es gibt laut Finanzministerium drei verschiedene Arten der Vollmacht, je nach Umfang unterscheidet man:

  • Die Einzelvollmacht oder Spezialvollmacht: Sie befähigt zum Abschluss für ein konkretes Geschäft

  • Die Gattungsvollmacht: Sie befähigt jemanden, bestimmte Arten von Geschäften für jemand anderen abzuschließen

  • Die Generalvollmacht befähigt zum Abschluss aller Geschäfte

Es wird allerdings geraten, von einer Generalvollmacht abzusehen, sondern stets die genaue Bezeichnung jener Befugnisse, die übertragen werden, anzugeben.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Eine Vollmacht sollte stets zeitlich befristet sein, vor allem wenn sie für eine bestimmte Art von Geschäften abgeschlossen wird. Geschieht dies nicht, endet sie entweder bei Widerruf oder sonst mit dem Tod des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Vollmacht für einen späteren Zeitpunkt abgeschlossen. Sie tritt dann in Kraft, wenn die Person, die in den vereinbarten Angelegenheiten vertreten werden soll, nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist (dies muss ärztlich nachgewiesen werden). In der Regel übernimmt dies eine nahestehende Person (es können auch mehrere sein). Diese muss/müssen volljährig sein.

Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Die Regelungen über die Vorsorgevollmacht befinden sich in den § 260 ff im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Gibt es eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Grundsätzlich kann eine Vollmacht über den Tod des Machtgebers/der Machtgeberin hinaus ausgedehnt werden.

In der Regel wird eine Vollmacht zwar durch den Tod aufgehoben, aber lässt sich “das angefangene Geschäft ohne offenbaren Nachtheil der Erben nicht unterbrechen, oder erstreckt sich die Vollmacht selbst auf den Sterbfall des Gewaltgebers; so hat der Gewalthaber das Recht und die Pflicht, das Geschäft zu vollenden”, besagt das Gesetz (§1022 des AGBG).

Eine derartige “postmortale Vollmacht” bietet sich vor allem bei Unternehmen an, damit eine reibungslose Unternehmensfortführung sichergestellt wird. Sie kann allerdings zu Problemen mit den rechtmäßigen Erben führen, diese können die Vollmacht auch durch den Erblasser widerrufen.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen für einen späteren Zeitpunkt, an dem man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, abgelehnt werden. Hier geht es also darum, WAS (nicht) gemacht werden soll in medizinischer Hinsicht. Mittels einer Vorsorgevollmacht wird jedoch geregelt, WER für eine Person Entscheidungen treffen soll, wenn diese es nicht mehr kann. Diese muss dann nach eigenem Ermessen Handlungen setzen.

Kann eine Vollmacht gegen den Willen erstellt werden?

Die Frage, ob eine Vollmacht gegen den Willen einer Person erstellt werden kann, stellt sich vor allem im Rahmen der Vorsorgevollmacht, also wenn eine Person nicht mehr (ganz) entscheidungsfähig ist. Hat eine Person vor ihrer Entscheidungsunfähigkeit keine Vorsorgevollmacht erteilt, kann diese nicht gegen ihren Willen im Nachhinein erstellt werden.

Möglich ist jedoch laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) eine gewählte Erwachsenenvertretung. Wenn die Person noch in fähig ist, die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung zumindest in Grundzügen zu verstehen, kann sie eine oder mehrere ihr nahestehenden Personen als Erwachsenenvertreter ernennen.

Kann oder will die beeinträchtigte Person dies nicht (mehr), so besteht die Möglichkeit, dass nahestehenden Personen die Vertretung übertragen wird. Das nennt sich gesetzliche Erwachsenenvertretung.

Wenn sich dafür kein/e nahe/r Angehörige:r findet, wird vom Gericht im Rahmen der gerichtlichen Erwachsenenvertretung ein/e Vertreter:in bestellt.

Mustervorlage: Wie schreibt man eine Vollmacht?

Folgende Angaben müssen in einer Vollmacht enthalten sein:

  • Name und Unterschrift des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin

  • Name des Bevollmächtigten

Ratsam ist auch das Ausstellungsdatum der Vollmacht anzugeben sowie die möglichst konkrete Bezeichnung der Befugnisse, die mit der Vollmacht übertragen werden. Eine Vollmacht kann selbstverständlich auch per Hand geschrieben werden, allerdings ist darauf zu achten, dass deutlich und am besten in Druckschrift geschrieben wird, um das Dokument lesbar zu gestalten.

Wann muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Eine Vollmacht muss in manchen Fällen notariell beglaubigt werden. Wann das so ist, muss mit der zuständigen Behörde im Vorfeld geklärt werden.

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