Frauen erhalten in Österreich weniger Pension als Männer. Dagegen ansetzen soll das Pensionssplitting. Dabei kann jener Elternteil, der mehr arbeitet, Teile seiner Gutschrift am Pensionskonto an den Elternteil, der sich um die Kinder kümmert (meist die Mutter), übertragen. Das Pensionssplitting wird aber immer wieder kritisiert, da es darauf aufbaut, dass weiterhin ein Elternteil sich der Kindererziehung widmet statt diese Aufgabe möglichst gleich zu verteilen.
- Pensionssplitting einfach erklärt
- So funktioniert das Pensionssplitting
- Vorteile: Wann ist Pensionssplitting sinnvoll?
- Wann kann man das Pensionssplitting beantragen?
- Wo wird Pensionssplitting beantragt?
- Wie viel kann übertragen werden?
- Pensionssplitting bei Scheidung
- Kritik am Pensionssplitting
- Ist das Pensionssplitting beliebt?
- Pensionssplitting-Reform: Was soll sich ändern?
Pensionssplitting einfach erklärt
Frauen verdienen meist weniger als Männer, sie haben einen geringeren Stundenlohn, sind weniger oft in Führungspositionen und haben oft reduzierte Arbeitszeit. Durch Kinderunterbrechungen sind Frauen meist in geringerem Ausmaß erwerbstätig. Für diese Jahre der Kindererziehung können Eltern in Österreich das Pensionssplitting (derzeit freiwillig) vereinbaren. Dabei kann der Elternteil, der mehr arbeitet (meist der Vater) Teile seiner Gutschrift am Pensionskonto an jenen Elternteil, der sich um die Kinder kümmert (eben oft die Mutter) übertragen. Damit soll der finanzielle Verlust in der Pension, der durch die Kindererziehung entsteht, teilweise reduziert werden.
So funktioniert das Pensionssplitting
In der Pensionsversicherung werden in Österreich bis zu vier Jahre pro Kind (fünf bei Mehrlingsgeburten) als Zeiten der Kindererziehung angerechnet. Bei der Geburt eines weiteren Kindes während dieser Zeit, endet die Kindererziehungszeit für das erste Kind mit der Geburt des zweiten.
Für diese Zeit wird eine Beitragsgrundlage von 1.922,59 Euro (Stand 2020) pro Monat herangezogen, um die Pension zu berechnen.
Seit 2005 gibt es nun die Möglichkeit des Pensionssplittings. Dabei kann der arbeitende Elternteil für die ersten sieben Jahre bis zu 50 Prozent seiner Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen.
Vorteile: Wann ist Pensionssplitting sinnvoll?
Die Pension wird fairer verteilt zwischen dem Elternteil, der arbeitet und jenem, der die Kinder erzieht. Damit gibt quasi der arbeitende Elternteil Teile seiner Pension dem Kinder erziehenden Elternteil ab. Vor allem Frauen, die oft viel Geld in der Pension durch Jahre der Kindererziehung verlieren, soll damit geholfen werden.
Wann kann man das Pensionssplitting beantragen?
Die Übertragung der Pensionskontogutschrift kann bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes beantragt werden.
Wo wird Pensionssplitting beantragt?
Beim zuständigen Pensionsversicherungsträger. Ein schriftlicher Antrag bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes genügt.
Wie viel kann übertragen werden?
Die Höhe der Übertragung kann selbst bestimmt werden und jedes Jahr anders sein. Es können jedoch höchsten 50 Prozent übertragen werden und die Jahres-Höchstbeitragsgrundlage darf beim empfangenden Elternteil nicht überschritten werden. Für maximal 14 Kalenderjahre können Übertragungen als Betrag oder als Prozentsatz der Gutschrift übertragen werden.
Achtung: Es können nur Gutschriften aus Erwerbstätigkeit übertragen werden, nicht jedoch Gutschrift aus Arbeitslosengeld oder Krankengeldern.
Pensionssplitting bei Scheidung
Das Pensionssplitting kann nicht widerrufen werden. Wurde eine Vereinbarung getroffen und der Bescheid zugestellt, kann die Übertragung nicht mehr geändert oder rückgängig gemacht werden - auch nicht im Falle eine Trennung oder einer Scheidung.
Kritik am Pensionssplitting
Dass das ganze Modell darauf aufbaut, dass ein Elternteil (mehr) zuhause bleibt, um die Kinder zu erziehen und nicht sowohl Erwerbstätigkeit als auch Kindererziehung möglichst gleich zwischen den Eltern aufgeteilt wird, wird immer wieder kritisiert.
Ist das Pensionssplitting beliebt?
Nein, ganz und gar nicht. Das Pensionssplitting ist nach wie vor ein Minderheitenprogramm. 2020 haben 951 Versicherte Pensionsanteile nach der Geburt eines Kindes an ihren Partner ( in den allermeisten Fällen Frauen) übertragen. Das sind um 368 mehr als im Jahr 2019 und damit die größte Steigerung seit Einführung im Jahr 2005. Trotzdem wurde das Pensionssplitting seit Einführung insgesamt erst in etwas mehr als 2.800 Fällen genutzt.
In den allermeisten Fällen teilen die Väter ihre Pensionsansprüche mit den Müttern, genaue Zahlen für 2020 liegen dazu aber noch nicht vor. 2019 hatten in 560 Fällen Männer ihren Frauen Anteile der zukünftigen Pension übertragen, in nur 23 Fällen war es umgekehrt.
Pensionssplitting-Reform: Was soll sich ändern?
Derzeit ist das Pensionssplitting nur freiwillig und nur mit gemeinsamen Kindern möglich. Im aktuellen Regierungsprogramm stehen zwei Reformvarianten nebeneinander: ein automatisches Pensionssplitting bei gemeinsamen Kindern (mit einer einmaligen, zeitlich befristeten Ausnahme) und ein freiwilliges Splitting für alle Paare. Ersteres wollte die ÖVP, zweiteres die Grünen. Welches es werden soll, ist noch offen.
Durch das automatische Splitting soll der Spieß zum derzeitigen Modell umgedreht werden: Man soll einen Antrag stellen müssen, damit KEIN Pensionssplitting erfolge.