Am Dienstag wurden die neuen Zahlen und Daten zur Mindestsicherung veröffentlicht. Ein Trend ist seit der Einführung 2010 deutlich zu erkennen: Jedes Jahr beziehen mehr Menschen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Wo bekommt man wie viel? Und was kostet das Österreich? 7 Fragen, 7 Antworten.
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- 1. Was ist die Mindestsicherung?
- 2. Wer kann Mindestsicherung bekommen?
- 3. Wie hoch ist die Mindestsicherung?
- 4. Wie lange wird die Mindestsicherung gewährt?
- 5. Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es?
- Anzahl der Personen in der Mindestsicherung und Sozialhilfe (2017 -2022)
- 6. Wer bezieht Mindestsicherung?
- 7. Was kostet die Mindestsicherung den Bundesländern?
1. Was ist die Mindestsicherung?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine pauschalisierte Geldleistung, die zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie des Wohnbedarfs dient. Zum Lebensunterhalt zählen Ausgaben für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie andere persönliche Bedürfnisse. Der Wohnbedarf umfasst Miete, Betriebskosten und Abgaben. Außerdem deckt sie erforderliche Leistungen im Fall einer Krankheit oder Schwangerschaft. Denn Personen die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert.
Die zentralen Ziele der Mindestsicherung sind die Bekämpfung und Vermeidung von Armut sowie die Förderung einer dauerhaften Eingliederung der Bezieher in das Erwerbsleben.
Nicht zu verwechseln ist die Mindestsicherung mit dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe. Auf diese besteht nur dann Anspruch, wenn bereits einer Beschäftigung nachgegangen wurde. Das Arbeitslosengeld ist auf maximal ein Jahr befristet, nach Bezugsende besteht allerdings die Möglichkeit, Notstandshilfe für maximal 52 Wochen zu beantragen. Beide bemessen sich am letzten Einkommen.
2. Wer kann Mindestsicherung bekommen?
Anspruchsberechtigt sind in Not geratene Personen, deren Bedarf nicht nur eigene Mittel gedeckt werden kann und deren Haushaltseinkommen unter dem Wert der Mindestsicherung liegt. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die Bezieher müssen zu einem dauerhaften Aufenthalt im Inland berechtigt sein und Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft aufweisen. Von letzterer Regelung ausgenommen sind Personen, die noch in Ausbildung stehen, bereits in Pension sind oder Betreuungspflichten für Kinder oder Angehörige nachgehen.
Eine zusätzliche Auflage ist der Wert des eigenen Vermögens. Dieses muss soweit aufgebraucht sein, dass nur mehr um die 4.000 Euro übrig sind.
3. Wie hoch ist die Mindestsicherung?
Ausgangswert der Mindestsicherung ist immer der Nettobetrag für Alleinstehende und Alleinerziehende. Bei diesem ist der Krankenversicherungsbeitrag bereits abgezogen. In Österreich gibt es noch keine einheitliche Regelung, da die Mindestsicherung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Eine Vereinheitlichung ist aber in Arbeit: Es soll eine flächendeckende Umsetzung des sogenannten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes kommen. Bisher haben laut Sozialministerium folgende Bundesländer Sozialhilfe-Ausführungsgesetze erlassen (Stand 1. Jänner 2024):
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Kärnten
Vorarlberg
Wien hat es in Teilbereichen (Behindertenzuschlag, Vermögensregelung, härtere Sanktionen) umgesetzt
Die Beitragshöhe für 2024 nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht für Alleinlebende und Alleinerziehende maximal rund 1.156 Euro vor. Paare erhalten einen Maximalbetrag von rund 1.618 Euro (Die Mindestsicherung (alte Regelung) für Paare beträgt im Vergleich rund 1.734 Euro). Die Beträge werden 12x jährlich ausgezahlt.
4. Wie lange wird die Mindestsicherung gewährt?
Die Mindestsicherung ist eine Überbrückungshilfe und soll keine langjährige Unterstützung sein. Die laufenden Geldleistungen sind bei erstmaliger Gewährung daher auf maximal sechs Monate befristet. Bei jeder weiteren Gewährung belaufen sich diese auf maximal zwölf Monate. Wer den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die Mindestsicherung nicht zurückzahlen. Lediglich wer zu Unrecht erhaltene Leistungen bezieht, muss mit eine Rückzahlung rechnen.
5. Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es?
2022 haben im Jahresdurchschnitt laut Statistik Austria 189.957 Personen in Österreich Mindestsicherung und Sozialhilfe bezogen. Das sind 4,6 % weniger als noch 2021. Laut der Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik 2021 des Sozialministeriums entfiel mit 68% (der Personen im Jahresdurchschnitt) der Großteil der Mindestsicherungs- und Sozialhilfeleistungen auf Wien, während die Anteile der anderen Bundesländer zwischen 1% (Burgenland) und 8% (Steiermark) lagen.
Anzahl der Personen in der Mindestsicherung und Sozialhilfe (2017 -2022)
Bundesland | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|---|
Burgenland | 2.854 | 2.305 | 2 .195 | 2.127 | 2.004 | 1.817 |
Kärnten | 5.642 | 4.477 | 4.303 | 4.312 | 3.899 | 3.389 |
Niederösterreich | 17.394 | 16.235 | 16.001 | 14.542 | 13.270 | 11.518 |
Oberösterreich | 14.750 | 13.309 | 11.466 | 9.256 | 7.562 | 5.788 |
Salzburg | 9.112 | 8.642 | 7.859 | 7.379 | 5.977 | 5.035 |
Steiermark | 18.395 | 17.463 | 16.351 | 16.297 | 15.192 | 13.938 |
Tirol | 13.093 | 12.480 | 11.519 | 10.825 | 10.456 | 9.598 |
Vorarlberg | 8.091 | 7.482 | 6.800 | 6.117 | 5.167 | 4.571 |
Wien | 150.150 | 142.571 | 135.698 | 136.267 | 135.648 | 134.303 |
Insgesamt | 239.481 | 224.965 | 212.192 | 207.122 | 199.173 | 189.957 |
Quelle: Statistik Austria
6. Wer bezieht Mindestsicherung?
Wie in den Vorjahren waren Frauen im Vergleich zu Männern in stärkerem Ausmaß auf die Mindestsicherung angewiesen. Ihr Anteil lag 2021 bei 34 Prozent während auf Männer 29 Prozent und auf Kinder 36 Prozent entfielen.
Die größte Gruppe der Bezieher:innen waren 2021 Alleinstehende (35%), gefolgt von Paaren (34%) und Alleinerziehenden (15%).
Weniger als die Hälfte, nämlich 45 Prozent der Bezieher:innen, stammten 2021 aus Österreich. Bei Personen aus Drittstaaten waren es 46%, der Rest setzte sich aus EU-/EWR-/Schweizer-Staatsangehörigen (7%) und sonstigen Personen (2%; unbekannte Staatsangehörigkeit, staatenlos) zusammen.
7. Was kostet die Mindestsicherung den Bundesländern?
Die Höhe der Ausgaben für die Mindestsicherung und Sozialhilfe ist laut Statistik Austria 2022 im Vergleich zu 2021 um 0,9 % auf 974 Millionen Euro gestiegen. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt 966 Millionen Euro (Lebensunterhalt und Wohnen: 911 Mio. Euro, Krankenhilfe: 54 Mio. Euro) ausgegeben - das waren wiederum um 7 Millionen Euro (+0,7%) mehr als im Jahr 2020. 2021 entfiel der Großteil der Ausgaben mit 71 % auf Wien (686 Mio. Euro), bei den anderen Bundesländern lag der Anteil zwischen 1% (Burgenland) und 7% (Steiermark).