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Krankenstand in Österreich: Was darf ich, was darf ich nicht?

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Was darf man im Krankenstand?

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"Krankschreibung ist ein heikles Thema" sagte etwa die Medizinerin Yael Adler in einem Interview. Und hat damit wohl recht. Denn: Ab wann muss man in Österreich eine Krankmeldung vorlegen? Was darf man im Krankenstand, was nicht, welche Ausgehzeiten gelten und wann kommt ein Kontrolleur? Hier gibt es Antworten.

Krankenstand in Österreich: Ausgehzeiten - (Wann) Darf ich außer Haus gehen?

Grundsätzlich dürfen ArbeitnehmerInnen nichts tun, was ihre Genesung beeinträchtigt. Was erlaubt ist und was nicht, hängt aber natürlich von der Erkrankung ab: Ist bei einer Grippe mit hohem Fieber das Verlassen des Hauses (bis auf den Besuch in der Apotheke, bei der Ärztin oder für dringend benötigte Lebensmittel) nicht ratsam, kann bei einer Krankschreibung wegen Depressionen ein Spaziergang mit Freunden durchaus hilfreich sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten fixe Ausgehzeiten auf der Krankmeldung angegeben sein. Standardmäßig ist auf den Krankschreibungen ("Arbeitszunfähigkeitsmeldung") 0 bis 0 Uhr vorgedruckt. Hier kann der Arzt oder die Ärztin gegebenenfalls die genaue Zeit angeben, in der die Wohnung verlassen werden darf.

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Die Ausgehzeiten im Krankenstand werden in Österreich auf der Krankmeldung angegeben. Der Arzt/die Ärztin füllt die Uhrzeit aus oder verordnet Bettruhe

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Ausgehzeit im Krankenstand: Hier darf der/die Patient:in das Haus von 9 bis 13 Uhr verlassen. Ein zweites Zeitfenster könnte angegeben werden, wo standardmäßig noch 0 bis 0 Uhr vorgedruckt ist.

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Darf ich im Krankenstand Auto fahren?

Entscheidend bei allen Fahrten ist, ob Bettruhe verordnet wurde oder nicht. Bei ‚verordneter Bettruhe‘ sollte der Pkw nur in begründeten und absoluten Ausnahmefällen gelenkt werden. Beispielsweise für Wege zur Ärztin oder zur Apotheke oder für dringende Einkäufe wie Lebensmittel. Wurde vom Arzt während des Krankenstandes keine Bettruhe verordnet, kann der Pkw für alle Fahrten genutzt werden. Es muss jedoch „Fahrtüchtigkeit“ gegeben sein. Ist die Beweglichkeit zum Beispiel durch einen eingegipsten Arm eingeschränkt, darf kein Auto gelenkt werden.

Auch sind sogenannte „Spaßreisen“ im Krankenstand - wie etwa „… auf einen Kaffee nach Italien fahren …“ - der Arbeitgeberin gegenüber nur schwer erklärbar. „Sogar wenn der Arzt keine Bettruhe verordnet hat, müssen Tätigkeiten, die dem ‚Gesund werden‘ entgegenwirken, unterlassen werden. Widersetzt man sich dieser Anordnung, kann das im Extremfall zu einer Entlassung führen“, erklärt ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht.

Wo darf man seinen Krankenstand verbringen?

Wenn man sich während des Krankenstandes nicht am Hauptwohnsitz aufhält, ist dies der Ärztin/dem Arzt bzw. der Krankenkasse (telefonisch oder schriftlich) bekannt zu geben. Bei Aufenthalt in einem anderen Bundesland oder im Ausland muss vorab bei der Krankenkasse angefragt werden (Antrag kann persönlich oder per Post bei einer Kundenservicestelle eingereicht werden).

Wann muss ich melden, dass ich krank bin?

Sofort. Am besten noch vor Dienstbeginn. Und dann am besten auch sofort zum Arzt/zur Ärztin, um sich krank schreiben zu lassen.

Wie muss ich melden, dass ich krank bin?

Ob schriftlich, per SMS oder telefonisch: Dazu gibt es keine Vorschriften. Es empfiehlt sich, vor Arbeitsantritt darüber zu informieren, wie das im Unternehmen gehandhabt wird.

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Darf ich im Krankenstand arbeiten?

Nein, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während eines Krankenstandes ist nicht erlaubt. Auch nicht während der Ausgehzeiten.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

ArbeitnehmerInnen sind während des Krankenstands nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Es sind jedoch die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzuhalten.

Außerdem darf sich der Arbeitgeber durch die Kündigung keine Entgeltfortzahlung ersparen. Er hat also noch so lange das Entgelt im laufenden Krankenstand zu zahlen, wie er es auch im aufrechten Dienstverhältnis gemusst hätte. Weitere Information und Hilfe zur Kündigung im Krankenstand bietet die Arbeiterkammer an.

Darf ich wegen Fehlverhaltens im Krankenstand gekündigt werden?

Wird ein Fehlverhalten gesetzt, das die Genesung verzögern kann, liegt laut OGH ein Entlassungsgrund vor. Das muss im Streitfall der/die ArbeitgeberIn jedoch mit Ort, Datum und Dauer nachweisen können sowie beweisen, dass dieses Verhalten geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern. Werden also nur die verordneten Ausgehzeiten nicht eingehalten, ist das allein noch kein Entlassungsgrund, sondern erst wenn dieses Verhalten eben den Genesungsprozess zu verzögern imstande ist.

Muss ich immer eine Krankmeldung vorlegen?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ohne Aufforderung dem Arbeitgeber eine ärztliche Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Arbeitnehmer sind nur auf Verlangen der Arbeitgeberin verpflichtet, eine Bestätigung der Krankenkasse oder des Arztes über Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

Der Arbeitgeber kann auch bei kürzeren Erkrankungen eine Krankmeldung verlangen, also zum Beispiel bei eintägigem Krankenstand. Der Arbeitgeber muss die Krankenstandsbestätigung in jedem Anlassfall aufs Neue verlangen. Pauschale Verpflichtungen des Arbeitnehmers, bei jeder Erkrankung eine Bestätigung vorzulegen, sind gesetzlich nicht vorgesehen. Derartige Verpflichtungen können auch nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags, der Betriebsvereinbarung oder des Kollektivvertrags sein.

Muss ich meiner Chefin sagen, was ich habe?

Nein, das ist privat! Jedoch muss auf der Dienstverhinderung die Ursache angeführt sein (nicht die Diagnose!), also angeben, ob man krank ist oder ob man etwa einen Unfall hatte.

Krankenstand: Wie lange bekomme ich mein volles Gehalt?

Wie lange das volle Gehalt bezahlt wird hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Gezahlt werden muss:

Dauer des Arbeitsverhältnisses:

Volles Entgelt

Halbes Entgelt

im ersten Jahr

6 Wochen

4 Wochen

2. bis 15. Jahr

8 Wochen

4 Wochen

16. bis 25. Jahr

10 Wochen

4 Wochen

ab dem 26. Jahr

12 Wochen

4 Wochen

Das volle Gehalt muss die Arbeitgeberin zahlen, danach zahlt die Hälfte das Unternehmen und die andere Hälfte die Krankenkasse. Nach Ablauf dieser vier Wochen bezahlt die Krankenkasse das volle Gehalt. Aber Achtung: Das halbe und volle Krankengeld muss beantragt werden, man bekommt es nicht automatisch!

Muss man dem Arbeitgeber trotz Krankenstand zur Verfügung stehen?

Prinzipiell nein, außer in wirklich wichtigen Fällen. Der OGH hat entschieden, dass in wirklich wichtigen Fällen ArbeitnehmerInnen selbst während des Krankenstands ihrer Firma für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen. Das betrifft laut OGH "unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde". Dafür darf die Chefin Sie beispielsweise für ein Meeting in die Arbeit bestellen oder telefonisch kontaktieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Genesung des erkrankten Mitarbeiters nicht beeinträchtigt wird.

Krankenstand-Kontrolle: Wann und wie darf ich kontrolliert werden?

Wenn der/die ArbeitnehmerIn sich im Krankenstand nachweislich fragwürdig verhält, darf der Arbeitgeber ihn/sie zum Genesungsverhalten zu befragen bzw. kontrollieren.

Der Kontrolleur, bzw. richtig sogenannte „KrankenfürsorgerInnen“ der Krankenkasse dürfen Menschen im Krankenstand auch kontrollieren – was jedoch in den letzten Jahren abgenommen hat. Die Kontrollen werden im Einzelfall auf Wunsch des Dienstgebers/der Dienstgeberin durchgeführt oder stichprobenartig in einzelnen Bezirken.

Seit einiger Zeit gibt es auch die elektronisch-basierte Prüfung von Krankenständen, das heißt, dass wenn etwa jemand wegen einer Grippe für drei Wochen krank geschrieben wird, das System Alarm schlagt – und dann wird kontrolliert.

Darf der Kontrolleur oder die Kontrolleurin in meine Wohnung – und was passiert bei der Kontrolle?

Nein, das Gespräch findet meist an der Türe statt, der oder der Kontrolleur oder die Kontrolleurin betritt nicht die Wohnung und darf auch nicht Fiebermessen oder ähnliches. Die Kontrolle erfolgt natürlich außerhalb der verordneten Ausgehzeiten – und wird nicht angekündigt. Sollte man da nicht zuhause sein, wird ein Brief hinterlassen, in dem man aufgefordert wird, am nächsten Tag zur kontrollärztlichen Untersuchung zu erscheinen. In der Regel laden auch Kontrolleure Patienten zur Kontrolle beim Chefarzt vor (außer es sprechen triftige Gründe dagegen). Als Serviceleistung können Krankenfürsorger:innen auch bei der Beschaffung von Medikamenten oder beim Ausfüllen von Formularen helfen.

Bin ich bei Quarantäne im Krankenstand?

Muss ein Arbeitnehmer unter Quarantäne (und kann nicht etwa einfach im Home Office weiter arbeiten), muss die Dienstgeberin das Gehalt (laut Epidemiegesetz) weiter zahlen. Das Unternehmen hat gegenüber dem Bund Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Da die Isolation eine Vorsichtsmaßnahme ist, gilt sie als „sonstiger Dienstverhinderungsgrund“.

Bis Freitag krank geschrieben. Darf ich am Wochenende das Haus verlassen und Party machen?

Ja. Wenn mit Freitag der Krankenstand endet, ist man am Folgetag, also am Samstag, wieder gesund und kann machen, was man möchte. Außer der Arzt hat einen zwar - etwa nach einer Operation - prinzipiell wieder arbeitsfähig geschrieben, aber die Empfehlung ausgesprochen, sich weiterhin zu schonen. Dann gilt das natürlich auch für den privaten Bereich. Sollte diese Empfehlung missachtet werden und sich dadurch die Genesung verzögern oder der zustand wieder verschlechtern, könnte das in weiterer Folge zu Problemen führen.

Krank im Urlaub

Wann greift eine Krankmeldung im Urlaub?

Damit die Urlaubstage nicht verloren gehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Urlaub wird durch eine Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert.

  • der Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen informiert wird.

  • der Arbeitnehmer der Vorgesetzten eine ärztliche Bestätigung vorlegt, sobald er wieder zur Arbeit antritt.

  • nicht grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln zur Erkrankung geführt haben.

Verlängert die Erkrankung den Urlaub?

Nein, das tut sie nicht. Der Arbeitnehmer muss zum Dienst erscheinen, sobald der Urlaub zu Ende ist oder er wieder gesund ist. Aber die Urlaubstage, an denen man krankgeschrieben war, werden zum noch bestehenden Urlaub hinzugefügt.

Was passiert, wenn ich im Zeitausgleich krank werde?

Wer während eines Zeitausgleichs krank wird, der hat Pech gehabt: Die frei genommenen Tage gehen verloren. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 in einem Urteil entschieden. Der OGH sieht den Zeitausgleich nämlich als "bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht" an, die nicht vorrangig der Erholung dient.

Ich habe Corona. Kann ich normal in Krankenstand?

Erkrankt man am Coronavirus, liegt ein normaler Krankenstand mit den entsprechenden Folgen, wie vor allem Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, vor.

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