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Insolvenz: Von der Zahlungsunfähigkeit bis zum Insolvenzverfahren [Übersicht]

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Insolvenz

©Elke Mayr
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Kika & Leiner, Forstinger, Gerry Weber. Viele bekannte Firmen melden 2023 Insolvenz an. Doch was ist das überhaupt? Wieso muss ein Unternehmen anmelden, dass es pleite ist? Was ist ein Insolvenzverfahren und was versteht man unter Insolvenzverschleppung? Was passiert mit den Schulden? Die Antwort auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier.

Was bedeutet Insolvenz?

Das Wort Insolvenz stammt aus dem aus dem lateinischen insolvens und bedeutet so viel wie "nicht lösend". Damit ist das Nichteinlösen einer Briefschuld gemeint. Insolvent zu sein bedeutet also schlicht seine Schulen nicht mehr bezahlen zu können. Mit anderen Worten: Zahlungsunfähigkeit. Aber auch Überschuldung ist ein Insolvenzgrund. Insolvent werden können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Dieser Artikel behandelt aber in erster Linie Insolvenzen von Unternehmen.

Rutscht ein Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit, muss beim Handelsgericht die Insolvenz angemeldet werden. Dies führt zur Einleitung eines Prüfverfahrens und danach gegebenenfalls zu einem Insolvenzverfahren. Dieses kann auf Sanierung oder Auflösung des Unternehmens ausgerichtet sein, in jedem Fall geht es aber darum, den Gläubigern ihre Forderungen möglichst zu erstatten.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Zahlungsunfähigkeit besteht laut Angaben der WKO dann, wenn ein Schuldner seine ausstehenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann. Es gibt allerdings einige Details, die zu beachten sind. Bei Beurteilung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit werden nur die bereits fälligen Schulden beachtet, nicht auch noch künftig zu erbringende Schulden. Außerdem gibt es einen Toleranzrahmen: Wenn lediglich 5 Prozent der ausständigen Schulden nicht bedient werden können, liegt nur eine vorübergehende Zahlungsstockung vor. In diesem Fall muss kein Insolvenzantrag gestellt werden.

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Wie kann man eine drohende Insolvenz abwenden?

Sieht sich ein Unternehmen in die drohende Insolvenz schlittern, gibt es Wege, diese zu verhindern. Es können mit den Gläubigern Abmachungen über Aufschub getroffen werden oder Umschuldungswege gefunden werden.

Was folgt auf die Zahlungsunfähigkeit?

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, muss umgehend Insolvenz angemeldet werden. Insolvenz anmelden bedeutet beim Gericht ein Ansuchen für ein Insolvenzverfahren zu stellen. Den Antrag stellen können sowohl das zahlungsunfähige Unternehmen als auch die betroffenen Gläubiger. Wenn Gläubiger einen Antrag stellen, müssen sie die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beweisen können.

In jedem Fall muss der Antrag spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erfolgen. Wird diese Frist überschritten, liegt ein Straftatbestand vor und die Gläubiger können Rechtsansprüche gegen den Schuldner geltend machen. Nur im Falle einer Naturkatastrophe wird diese Frist auf 120 Tage verlängert.

Wird eine Insolvenz ordentlich angemeldet, entscheidet das zuständige Gericht über die Bewilligung. Zuständiges Gericht ist immer jenes, das dem Firmensitz des Unternehmens zugeordnet ist. In diesem ersten Schritt prüft das Gericht unter anderem, ob die nötigen Eigenmittel vorliegen, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Hat das Gericht im Eröffnungsverfahren befunden, dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, kommt es erst zum eigentlichen Hauptakt. Ein Insolvenzverfahren kann entweder mit oder ohne Eigenverwaltung der zahlungsunfähigen Geschäftsführung ablaufen. Mit Eigenverwaltung bedeutet, dass die Geschäftsführung weiterhin rechtlich handlungsfähig bleibt und in Eigenregie dem Sanierungsplan folgt. Ohne Eigenverwaltung bedeutet, dass der Geschäftsführung die Verfügungsgewalt über das Unternehmen und alle Vermögenswerte entzogen wird und ein Insolvenzverwalter übernimmt. Dieser führt die Geschäfte weiter und versucht Gewinne zu erwirtschaften, mit denen die ausständigen Schulden nach und nach beglichen werden. Die meisten Insolvenzverfahren verlaufen ohne Eigenverwaltung.

Was ist die Insolvenzmasse?

Kommt es zum Insolvenzverfahren (ohne Eigenverwaltung), so wird das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gehört, sowie alles, was er während des Verfahrens erlangen würde, einem Insolvenzverwalter anvertraut. Diese Vermögenswerte bilden die Insolvenzmasse. Der Verwalter versucht in der Folge, diese Masse durch die Fortführung der Geschäfte zu vergrößern und dadurch den Gläubigern ihre Forderungen zurückzuzahlen.

Wer haftet bei einer Insolvenz?

Bei GmbHs, der häufigsten Rechtsform in Österreich, übernimmt in der Regel das gesamte Unternehmen die Haftung bei Zahlungsausfall. Die Geschäftsführung muss laut "Unternehmensservice Portal" nur in Ausnahmefällen für die Pleite geradestehen, etwa wenn die "Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes" verletzt wird. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung nicht fahrlässig handeln darf, indem sie etwa illegale Kreditgeschäfte tätigt oder eindeutig zu viele Schulden aufnimmt. Außerdem haftet die Geschäftsführung für alle Zahlungen, die zu einem Zeitpunkt getätigt werden, an dem bereits Insolvenz hätte angemeldet werden müssen.

Was passiert mit den noch offenen Schulden?

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, den Gläubigern möglichst alle ausständigen Forderungen zurückzuzahlen. Das ist aber oft unmöglich. Der Insolvenzverwalter versucht daher, alle Gläubiger zumindest im gleichen Maße zu entschädigen. Nur selten erhalten diese aber ihre Forderungen in voller Höhe zurück.

Was passiert mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen?

Bei einem Insolvenzverfahren bleibt das Arbeitsverhältnis in Kraft. Das heißt, Angestellte müssen weiterhin arbeiten gehen, auch wenn sie nicht mehr bezahlt werden. Die bereits erbrachten Leistungen und etwaige ausständige Zahlungen von Überstunden müssen im Insolvenzverfahren angemeldet werden und fließen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es in Österreich mit dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eine Absicherung für Arbeitnehmer:innen. Per Antrag müssen Angestellte ihre ausständigen Forderungen beim IEF anmelden, Arbeiterkammer und Gewerkschaft helfen hier. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist und nicht innerhalb der 60-tägigen Frist einen Insolvenzantrag stellt. Stellt sich heraus, dass ein Aufschub des Insolvenzantrags eine Verletzung der Gläubigerinteressen darstellt, so kann der Gläubiger Schadensersatzansprüche gegenüber dem schuldigen Unternehmen geltend machen. In diesem Fall haften Geschäftsführung und Vorstand, denn es ist ihre Aufgabe, den Insolvenzantrag fristgerecht zu stellen.

Unterschied zwischen Sanierungsverfahren und Konkursverfahren

Bei einem erfolgreichen Insolvenzantrag mit zulässigem Sanierungsplan wird ein Sanierungsverfahren eingeleitet. Das Ziel ist dabei, möglichst alle Schulden zurückzuzahlen und das Unternehmen zurück in die finanzielle Stabilität zu führen. Liegt kein Sanierungsplan vor, wird von einem Konkursverfahren gesprochen: Das Unternehmen wird aufgelöst und alle Vermögenswerte zur Tilgung der Schulden verwendet. Ein Sanierungsverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn die Geschäftsführung das Verfahren selbst beantragt und einen Sanierungsplan vorlegt. Konkursverfahren können, unter Umständen, auch von den Gläubigern angemeldet werden.

Wie läuft eine Sanierung ab?

Wird der Sanierungsplan vom Gericht und von den Gläubigern angenommen, beginnt die Sanierung. Voraussetzung sind die Vorlage eines zulässigen Sanierungsplans und die notwendigen Eigenmittel, um zumindest die anfallenden Kosten des Sanierungsplans tragen zu können. Ziel der Sanierung ist es, innerhalb von 2 Jahren den Gläubigern eine Quote ihrer ausstehenden Forderungen zurückzuzahlen. Bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sind das laut Angaben der WKO 30 Prozent, bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung nur 20 Prozent. Bei einer erfolgreichen Sanierung mit Eigenverwaltung steht am Ende die Befreiung von allen Restschulden. Bei einer Sanierung ohne Eigenverwaltung bestehen die Restschulden allerdings für 30 Jahre fort.

Die größten Insolvenzen in Österreich der letzten Jahre

Vergangenes Jahr war die größte Firmeninsolvenz in Österreich jene der CPI Gruppe aus Wien. Das Unternehmen konnte etwa 220 Mio. Euro Schulden nicht mehr bedienen. Dieses Jahr ist Kika & Leiner mit geschätzten Schulden in der Höhe von etwa 132 Mio. Euro Spitzenreiter. Die größte Insolvenz der jüngeren österreichischen Firmengeschichte war laut KSV der Baukonzern Alpin, der 2013 mit etwa 3,5 Mrd. Euro Schulden den Betrieb einstellen musste.

Wo kann ich aktuelle Insolvenzen einsehen?

Eine gute Quelle, um aktuelle und historische Insolvenzen einzusehen, ist der Kreditschutzverband von 1870. Auf der Webseite finden sich eine Fülle an Informationen, aktuelle Berichte und ausführliche Statistiken zu den Insolvenzen in Österreich.

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