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Flugausfall: Welche Entschädigung steht mir zu?

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Welche Entschädigung steht mir bei einem Flugausfall zu?

Welche Entschädigung steht mir bei einem Flugausfall zu?

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Ausgefallene Flüge, überfüllte Züge: Für viele Menschen beginnt der Urlaub aktuell alles andere als geplant. Welche Rechte haben Betroffene?

Gestrichene und verspätete Flüge, Chaos auf den Flughäfen: Täglich gibt es neue Meldungen, dass Maschinen auf dem Boden bleiben und Urlauber nicht an ihr lang ersehntes Reiseziel kommen. Auch die Bahn geriet in den vergangenen Wochen mehrmals in die Schlagzeilen. Die Waggons waren teilweise so überfüllt, dass Passagiere wieder aussteigen mussten. Doch welche Rechte haben ich als Passagier? Wann bekomme ich den Ticketpreis erstattet und in welchen Fällen sogar eine Entschädigung? Emanuela Prock, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer, beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was kann ich machen, wenn mein Flug einige Wochen vor meiner Abreise gestrichen wird und ich daher nicht auf Urlaub fliegen kann?

Von einer Flugannullierung spricht man, wenn ein Flug gestrichen wird. Passagiere werden im Fall einer Annullierung oft auf andere Flüge, die ohnehin im Flugplan vorgesehen waren, umgebucht. Es gibt keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert oder wenn bei späterer Information innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird.

Was steht mir zu, wenn mein Flug Verspätung hat?

Die Fluglinie ist dann verpflichtet, abhängig von der Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten, zwei kostenlose Telefonate, E-Mail, Telex oder Fax zu ermöglichen und hat, wenn notwendig, auch für eine Hotelübernachtung zu sorgen. Wenn die Flugverspätung mehr als fünf Stunden beträgt, kann man binnen sieben Tagen die Rückerstattung des Ticketpreises für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist, auch den gesamten Ticketpreis zurückfordern sowie gegebenenfalls den frühestmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort verlangen. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung, gestaffelt je nach Flugstrecke von 250 Euro bis 600 Euro ab drei Stunden verspäteter Ankunft am Endziel:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km

  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km

  • 400 Euro bei Flügen von 1.500-3.500 km (außerhalb der EU)

  • 600 Euro bei allen Flügen über 3.500 km (außerhalb der EU)

Kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, wenn die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Dazu zählen politische Instabilitäten, Terrordrohungen oder auch meteorologische Umstände wie z. B. Stürme oder Schneetreiben.

Was, wenn der Flug ganz ausfällt?

Nichtbeförderung ist die Weigerung einer Fluglinie, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich rechtzeitig am Flughafen zur Abfertigung eingefunden haben. Der häufigste Grund für eine Nichtbeförderung ist die Überbuchung, d. h., die Fluglinie hat mehr Flugtickets verkauft, als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind, da aufgrund statistischer Erfahrungswerte gerechnet wird, dass ein gewisser Prozentsatz der Fluggäste nicht kommen wird.

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Was tun, wenn der Flug ausfällt?

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Für den Fall der Überbuchung eines Flugs haben Passagiere, denen die Beförderung verweigert wird, folgende Ansprüche: Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist, oder eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Endziel oder die Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.

Zusätzlich ist die Fluglinie, abhängig von der Wartezeit, verpflichtet, für Mahlzeiten, Erfrischungen und eine Übernachtung im Hotel zu sorgen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Entschädigung (siehe "Was steht mir zu, wenn mein Flug Verspätung hat?").

Wenn mein Flug annulliert wird, aber mein Hotel, Mietauto usw. nicht stornierbar sind, kann ich dieses Geld auch zurückfordern?

Beim annullierten Flug haben Sie Anspruch auf volle Rückerstattung des Ticketpreises. Die Anreise zum Hotel oder das Mietauto war nicht Teil des Vertrages, wenn keine Pauschalreise gebucht worden ist! Man kann daher die Annullierung des Fluges beispielsweise nicht dem Hotelbetreiber "vorwerfen" und somit auch nicht das Geld zurückverlangen, wenn das Hotel leistungsbereit war.

Lassen Sie sich den Grund für die Annullierung beim Ansprechpartner der Airline bestätigen

Wir raten daher, einen Blick in den Vertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen, ob es vertragliche Regelungen diesbezüglich gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man sich mit den einzelnen Vertragspartnern in Verbindung setzen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung (beispielsweise Umbuchung) zu finden.

Gelten Fluggastrechte für alle Airlines oder gibt es Ausnahmen?

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Fluggäste, die auf Flughäfen eines EU-Mitgliedstaates einen Flug antreten oder von einem Flughafen in einem Drittstaat (z. B. USA) mit einer Fluglinie mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat in EU-Gebiet fliegen.

Wenn ich 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen bin, aber die Schlange so lange ist, dass ich meinen Flug versäume: Habe ich dann Ansprüche?

Das kommt darauf an, ob man zeitgerecht beim Check-in war. Denn die EU-Verordnung findet unter anderem keine Anwendung, wenn der Passagier sich nicht zeitgerecht -bzw., wenn keine Zeit angegeben wurde, mindestens 45 Minuten vor der Abflugzeit - beim Check-in und am Gate eingefunden hat. Hat man sich nicht zeitgerecht beim Check-In eingefunden, kann man nur die Steuern und Gebühren des Fluges zurückverlangen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich betroffen bin? Wohin wende ich mich?

Lassen Sie sich zunächst den Grund der Annullierung beim Ansprechpartner der Airline bestätigen. Sammeln Sie außerdem die Belege für Ihre Ausgaben (z. B. für Getränke und Mahlzeiten). Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter. Es wird auch empfohlen ein Selfie mit Uhrzeit vor dem Check-in zu machen.

Die Ansprüche müssen gegenüber der Fluglinie geltend gemacht werden, die den konkreten Flug durchgeführt hat. Dies muss nicht zwingend die Fluglinie sein, mit der der Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Auf der Homepage der Arbeiterkammer sind entsprechende Musterbriefe zu finden. (Hier können Sie den Musterbrief downloaden.)

Was steht mir zu, wenn mein Gepäck nicht ankommt?

Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck verloren wurde, können Sie Schadenersatz entsprechend des Zeitwertes der verlorenen Gegenstände fordern. Das Gepäck gilt nach 21 Tagen als verloren. Die maximale Höhe des Schadenersatzes ist pro aufgegebenes Gepäckstück auf ca. 1.300 Euro beschränkt.

600 Euro Entschädigung muss die Airline den betroffenen Passagieren zahlen, wenn ein Langstreckenflug (über 3.500 Kilometer) ausfällt oder überbucht ist.

Ich verreise mit dem Zug. Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen?

Ja, bei Zugverspätungen oder Zugausfällen besteht nach der EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung. Für Einzelfahrkarten (derzeit in Österreich nur im Fernverkehr) bedeutet das: Bei mehr als 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Für Hin- und Retourfahrkarten wird der anteilige Preis pro Fahrtrichtung entschädigt.

Auch für Wochen- und Monatskarten (dies gilt auch für Wochen- und Monatskarten in einem Verkehrsverbund!) bestehen Entschädigungsansprüche. Die Höhe können die Unternehmen und Verkehrsverbünde jedoch selbst festlegen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Websites der Bahnunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften.

Jahres- und Zeitkartenbesitzer:innen müssen sich auf den Websites der jeweiligen Bahnunternehmen über die Bedingungen zur Entschädigung informieren, in einigen Fällen (z. B. bei der ÖBB-Personenverkehr bei Wochen- und Monatskarten) sind dazu Verspätungsbestätigungen vorzulegen. Eine Entschädigung muss erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro ausbezahlt werden. Darunter kann das Unternehmen eine Entschädigung ausschließen.

Was kann ich machen, wenn ein Zug überfüllt ist und ich nicht mitgenommen oder gar rausgeschmissen werde?

Einem Kartenbesitzer ohne Sitzplatzreservierung kann bei einer Überbesetzung (wenn es z. B. im Gang zu voll ist und alle Sitzplätze belegt sind) aus Sicherheitsgründen die Mitfahrt verweigert werden.

Mit der Fahrkarte erwirbt ein Fahrgast zwar das Recht auf die Beförderung von A nach B, aber er hat keinen Anspruch auf Beförderung in einem bestimmten Zug. Es soll ein unfreiwilliger Ausstieg kann durch eine Sitzplatzreservierung vermieden werden. Das Ticket ohne Sitzplatzreservierung verfällt jedoch nicht, sondern die Konsumenten werden in der Praxis meist mit dem nächstmöglichen Zug an ihr Ziel gebracht.

Der Beitrag erschien ursprünglich im News 27/2022.

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