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So regeln Sie den Nachlass in Patchwork-Familien

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Erbe - So regeln Sie den Nachlass in Patchwork-Familien
©Bild: Miha Creative/Shutterstock
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Das Vererben in Patchwork-Familien birgt ungeahnte Tücken. Was es zu beachten gilt und warum eine genaue Planung wichtig ist.

Patchwork-Familien sind auch in Österreich auf dem Vormarsch. So lebt bereits jede zehnte Familie in einer solchen Zusammensetzung, Tendenz steigend. Was viele dabei nicht bedenken ist, dass das Vererben ungeahnte Tücken birgt. Wird auf die gesetzlich vorgesehene Regelung vertraut, kann es passieren, dass Kinder leer ausgehen – oder die Falschen erben. Guido Küsters, zertifizierter Finanzberater und Vorstandsmitglied des Österreichischen Verbandes Financial Planners, plädiert dafür, das Thema rechtzeitig in Angriff zu nehmen und zeigt Fallstricke auf, die Patchwork-Familienmitglieder kennen sollten.

Patchwork-Familien sind mittlerweile auch hierzulande gang und gäbe. Aufgrund hoher Scheidungsraten und nicht ehelicher Lebensgemeinschaften entstehen Familien oftmals nicht erst mit der Geburt gemeinsamer Kinder, sondern bereits mit der neuen Partnerschaft, in die ein oder auch mehrere Kinder aus früheren Beziehungen von Partnern eingebracht werden. Noch komplexer werden die familiären Verhältnisse, wenn später gemeinsame Kinder geboren werden. „Solche Konstellationen sind heute gesellschaftliche Normalität. Viele Erblasser kümmern sich allerdings nicht rechtzeitig darum, für faire Verhältnisse zu sorgen. Dies kann zu bitteren Überraschungen, aus persönlicher, aber vor allem aus finanzieller und rechtlicher Sicht führen“, sagt Finanzplaner Guido Küsters, der seit vielen Jahren vermögende Kunden in Österreich sowie Deutschland berät sowie ehrenamtlich für den Verband Financial Planners im Einsatz ist.

Ungeregeltes Erbe sorgt für Ungerechtigkeiten


Die erste Tücke besteht Küsters zufolge darin, dass das gesetzliche Erbrecht in Österreich auf die traditionelle Kernfamilie gemünzt ist. Der bestehende Ehegatte oder die Ehegattin erbt demnach ein Drittel des Vermögens. Die eigenen Kinder – unabhängig davon, aus welcher Ehe sie stammen – erben gemeinsam zwei Drittel. Stiefkinder gehen leer aus, während Adoptivkinder den vollen Erbanspruch haben. „Das Pflichtteilsrecht setzt dem freien Verteilen des Erbes gewisse Grenzen. Es ist möglich, dem Ehepartner und den leiblichen Kindern nur die Hälfte des vorgesehenen, gesetzlichen Erbteils, also nur den Pflichtteil, zuzugestehen und die restliche Hälfte unter den Stiefkindern zu verteilen“, informiert er. Dazu benötige es jedoch eine individuelle Regelung für den Fall des Ablebens, im Idealfall ein Testament. Viele würden allerdings vor der Komplexität der gesamten Thematik zurückschrecken. Immerhin gilt es, verschiedenste Interessen und Familienstämme unter einen Hut zu bekommen. Nichtstun, was das Erbe in Patchwork-Familien anbelangt, wäre Küsters zufolge allerdings der größte Fehler. Entscheidet man sich dazu, das Thema proaktiv anzugehen, sollte eine Familien- und Vermögensübersicht erstellt und ein kompetenter Berater konsultiert werden. Hier stellt sich allen voran die Frage, wer welches Vermögen hat oder noch erwartet, und wer welche Kinder in die Ehe eingebracht hat. Erst auf Basis dieser Informationen sollten weitere Entscheidungen getroffen werden.

Testament: besondere Regelung und professionelle Umsetzung

Das wesentlichste Aspekt einer überlegten Nachfolgeregelung ist dem Finanzexperten zufolge allerdings das Testament – hier gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, mithilfe derer sich regeln lässt, wie das eigene Vermögen im Ablebensfall die richtigen Personen erreicht. In einem Testament kann beispielsweise geregelt werden, wer der Erbenkreis sein soll, wer nur eine bestimmte (wertvolle) Sache erhält und wem nur der Pflichtteil zukommt. Bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung und Vermögensaufteilung sollte das sogenannte Ehegattenvoraus beachtet werden. Beispielsweise bekommt der Ehegatte neben dem Hausrat ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen benutzten Immobilie. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, schon zu Lebzeiten ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, das die Vergabe von Sachwerten im Detail regelt. Im Testament können auch komplexe und individuelle Regelungen wie zum Beispiel Vor- und Nacherbschaft (Erbe auf Zeit) oder Fruchtgenuss festgelegt werden. „Ein Finanzplaner hat den Blick auf das große Ganze und die konkrete Umsetzung sollte danach in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt erfolgen. Dieser trägt ein Testament auch in das Testamentsregister ein, damit es im Falle des Ablebens jederzeit auffindbar ist. Ein handschriftlicher letzter Wille birgt durch die bestehenden Formvorschriften erhebliche Gefahren. Wenn ein Testament professionell bei einem Notar errichtet wird, sollten auch gleich die Themen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingehend besprochen werden“, rät Küsters.

Erbstreitigkeiten nehmen

Wer plant, streitet weniger

Küsters zufolge ist frühzeitige Kommunikation im gesamten Familienkreis das A und O für eine friedvolle Einigung. Aus seiner Beratungspraxis kennt er aber auch andere Szenarien: „Erbstreitigkeiten nehmen zu und in sehr vielen Fällen geht es um Patchwork-Familien. Häufig spielen sich hoch-emotionale Szenen ab. Dabei geht es nicht nur um Kränkungen und Verletzungen, weil einer weniger bedacht wird als der andere, sondern sogar um existenzielle Fragen. Wird das Erbe im Vorfeld gemeinsam besprochen, gibt es in der Regel keine Probleme."

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