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"Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon vor mehreren Jahren hat der OGH ähnlich bei Rennrad- oder Motorradfahrerinnen und -fahrern ohne Schutzkleidung entschieden", sagte Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste. "Auch hier wurde fehlendes oder mangelhaftes Schutzequipment als schmerzensgeldmindernd gewertet."
Das Tragen eines Helmes ist für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vergleichbaren Fällen muss man mit ähnlichen Konsequenzen rechnen. Der ÖAMTC rät daher eindringlich, bei Ausfahrten mit einem E-Bike immer einen Helm zu tragen. Und auch bei Elektroscootern könnte in absehbarer Zeit eine ähnliche Entscheidung getroffen werden.
"Es handelt sich hier um eine gerichtlich festgestellte Obliegenheit, also eine Art Sorgfaltsmaßstab, der von durchschnittlichen Verkehrsteilnehmenden bei der Nutzung eines solchen Fahrzeuges erwartet werden kann", erklärte Hoffer. Zwar droht keine Verwaltungsstrafe bei Polizeikontrollen, doch im eigenen Interesse sollte man auf ausreichende Schutzmaßnahmen achten. Dazu zählen gut sichtbare Kleidung, Reflektoren und die entsprechende Beleuchtung. Bei fehlenden Reflektoren oder Beleuchtung drohen übrigens sehr wohl Verwaltungsstrafen, so wie bei Sturzhelm- und Sicherheitsgurten-Verpflichtungen im Motorrad- bzw. Kfz-Bereich.