News Logo
ABO

Airbnb & Co: Kontrollen in der Stadt Salzburg zeigen Wirkung

Aktualisiert
Lesezeit
5 min
In Salzburg müssen sich Anbieter von Airbnb registrieren.
©APA/APA/HANS KLAUS TECHT/HANS KLAUS TECHT
  1. home
  2. Leben
  3. Reisen & Freizeit
Seit drei Jahren geht die Stadt Salzburg mit systematischen Kontrollen gegen die illegale touristische Vermietung von Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo vor. Die neue Stadtregierung hat die Gangart zuletzt noch verschärft. "Aktuelle Zahlen lassen den Schluss zu, dass die Kontrollen wirken", sagte Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) am Montag bei einem Medientermin und appellierte erneut an das Land, die Strafen für Verstöße zu erhöhen.

von

"In den vergangenen drei Jahren wurde in 109 Fällen die Kurzzeitvermietung eingestellt. Diese Wohnungen können wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden", betonte Dankl. Hinzu komme die präventive Wirkung der Kontrollen. Die Zahl der offiziell registrierten Anbieter lag zuletzt bei rund 700. Im Jahresvergleich stieg die Zahl der jährlichen Abmeldungen von 42 im Jahr 2022 auf 71 im Jahr 2023 und 84 im Jahr 2024. Parallel sank die Zahl der Neuanmeldungen - von jeweils rund 80 in den Jahren 2022 und 2023 auf 58 im Vorjahr. "Das ist politisch erfreulich. Weil jede touristisch vermietete Wohnung am Wohnungsmarkt fehlt."

Das Kontroll-Team der Stadt wurde mittlerweile zu einer eigenen Dienststelle aufgewertet. Zwei Mitarbeiterinnen, zwei Kontrolleure und ein Jurist leisten teilweise Detektivarbeit, um illegal auf den Plattformen vermietete Wohnungen aufzuspüren und die Vermieter rechtlich zu belangen. Zuletzt hat die Stadt auch eine nicht unumstrittene anonyme Meldestelle für illegal vermietete Wohnungen eingerichtet. Neu ist auch die Zusammenarbeit mit dem Städtebund, der vierteljährlich Daten auf Vermietungsportalen sammelt und den Kommunen zur Verfügung stellt.

In Salzburg müssen sich Anbieter von Airbnb & Co registrieren und die Nächtigungsabgabe abführen. Doch wer sich nicht angemeldet hat, wurde bisher kaum kontrolliert. "Nachdem nun die Liste der offiziell registrierten Anbieter abgearbeitet wurde, machen wir uns auch aktiv auf die Suche nach Inseraten", so Dankl. Zudem soll der Fokus auf weitere Online-Plattformen gelegt werden, etwa aus dem asiatischen Raum. Nicht zuletzt setzt die Stadt weiter auf Hinweise aus der Bevölkerung: Zwischen 2022 und 2024 gingen 227 Anzeigen aus der Bevölkerung ein, weitere 44 Meldungen kamen über die im vergangenen Herbst gestartete anonyme Online-Meldestelle.

Insgesamt hat das Kontroll-Team in den vergangenen drei Jahren 195 Anzeigen an das städtische Strafamt übermittelt - Tendenz stark steigend. Die Summe der jährlich eingehobenen Bußgelder wuchs von rund 16.000 Euro im Jahr 2022 auf 115.000 Euro im Jahr 2023 an und machte im Vorjahr bereits 168.000 Euro aus. Allerdings fließen die Strafgelder nicht an die Kommunen, sondern an das Land Salzburg. Sie sind dort für Sozialhilfe und Sozialunterstützung zweckgewidmet. "Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Einnahmen bei den Gemeinden bleiben, die ja auch den Kontrollaufwand tragen", sagte Dankl.

Aktuell beginnen die Strafen in Salzburg bei 2.500 Euro für Ersttäter und gehen bis 25.000 Euro. "Das ist relativ wenig gegenüber dem, was man über die Vermietung in wenigen Tagen und Wochen einnehmen kann", so Dankl. Einzelne Vermieter hätten bereits mehrfach die Höchststrafe bezahlen müssen, weil sie gleich mehrere Wohnungen vermietet hätten. "Strafen sollen nicht erst im Wiederholungsfall abschreckend sein, sondern schon am Anfang." Der Vizebürgermeister hätte gerne, dass sich die Strafen nach dem Vorbild Wien verdoppeln. Strafrahmen dort: 5.000 bis 50.000 Euro.

Zugleich solle schon das bloße Anbieten einer Wohnung auf einer Plattform für Strafen ausreichen. Eine Ansicht, die auch die Fachabteilung des Landes in einer Stellungnahme empfahl. Denn derzeit müssen Touristen von den Kontrolloren in flagranti in einer vermieteten Wohnung angetroffen werden, damit ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden kann.

Ein Antrag der KPÖ Plus im Landtag im Oktober 2024 auf eine Verdoppelung der Strafen wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Strafen seien in der Höhe ausreichend und würden Wirkung erzielen. In Salzburg gelten seit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes seit dem 1. Jänner 2018 strenge Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen.

Über die Autoren

Logo
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER