Wie schreibt man eigentlich ein Testament? Was muss man beachten? Und braucht es überhaupt einen Notar als Zeugen? Wichtige Fragen, die es zu beantworten gilt, um selbst zu bestimmten, was nach dem eigenen Tod mit dem Nachlass geschieht. Der Notar und Sprecher der Österreichischen Notariatskammer und damit Experte im Erbrecht, Dr. Markus Kaspar, liefert Antworten rund ums Thema Erben.
Die Antworten auf folgende Fragen finden Sie in diesem Artikel:
- Wie schreibt man ein Testament? Was muss man beim Testament beachten?
- Welcher Stift empfiehlt sich zum Verfassen eines Testaments?
- Ist ein Testament in Video-Form gültig?
- Muss man ein Testament beglaubigen lassen? Oder ist das klassische Testament in der Schublade gültig?
- Wo wird ein Testament hinterlegt, wo sollte ich danach suchen?
- Was passiert mit dem Nachlass, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Was passiert mit dem Nachlass, wenn es keine Erben gibt?
- Wo kann ein Testament erstellt werden?
- Was kostet ein Testament?
- Warum ist ein Testament sinnvoll?
- Wann ist ein Testament sinnvoll?
- Sind im letzten Moment am Sterbebett verkündete Änderungen gültig?
- Welches Testament gilt, wenn mehrere Versionen vorhanden sind?
- Kann in Österreich jemand enterbt werden?
- Wer bekommt einen Pflichtanteil?
- Wie hoch ist der unbeeinflussbare Pflichtanteil?
- Schulden können auch vererbt werden. Muss man ein Erbe annehmen oder kann man es auch ablehnen?
- Wer ist bei der Testamentseröffnung anwesend und wo findet eine Testamentseröffnung statt?
- Was sind die häufigsten Gründe für eine Anfechtung des Testaments? Was sind die häufigsten Streitfälle?
- Wie fechtet man ein Testament an?
- Welche Strafe droht bei Testamentsfälschung?
Wie schreibt man ein Testament? Was muss man beim Testament beachten?
Wer sein Testament am Computer verfasst oder jemandem diktiert (also fremdhändig verfassen lässt), muss seine letztwillige Verfügung
in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und
mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, aus dem hervorgeht, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Neben der eigenständigen Unterschrift könnte der eigenhändig zu schreibende Zusatz beispielsweise wie folgt lauten: „Diese Urkunde enthält meinen letzten Willen“ oder „Mein Wille“, „Das will ich“ oder „So soll es sein“. Ein Zusatz wie „ok“ wäre hingegen unzureichend.
Die Identität der Zeugen muss aus der letztwilligen Verfügung ebenfalls hervorgehen. Dafür sind der Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum oder die Adresse der Zeugen erforderlich. Diese Angaben können auch fremdhändig geschrieben werden. Sie müssen somit nicht vom Zeugen eigenhändig verfasst werden.
Hingegen muss der Zeuge unterschreiben und unbedingt einen eigenhändigen Zusatz anfügen, der auf seine Zeugeneigenschaft hinweist (z.B. „als Zeuge der letztwilligen Verfügung“ oder „als Testamentszeuge“).
In allen Fällen ist es zusätzlich ratsam, Ort und Datum der Unterfertigung hinzuzufügen. Dies muss aber nicht eigenhändig geschehen.
Ein erklärtes Ziel der Erbrechtsreform, die am 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, war es unter anderem, fremdhändig oder mit dem Computer geschriebene Testamente fälschungssicherer zu machen. Die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Änderungen kann nicht genug betont werden. Wer die neuen Formvorschriften missachtet, riskiert die Ungültigkeit der betreffenden letztwilligen Anordnung.
Neben der fremdhändigen letztwilligen Verfügung gibt es wie bisher auch die eigenhändige letztwillige Verfügung. Diese muss vom Verstorbenen zur Gänze eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, Zeugen braucht man dafür nicht. Wichtig bei einem eigenhändig verfassten Testament ist es, für dessen Auffindbarkeit zu sorgen.
Welcher Stift empfiehlt sich zum Verfassen eines Testaments?
Auf die „Dokumentenechtheit“ der Stifte sollte geachtet werden. Entsprechende Empfehlungen durch den Fachhandel könnten eingeholt werden.
Ist ein Testament in Video-Form gültig?
Nein!
Auch interessant: Digitales Testament - Was passiert nach dem Tod mit den digitalen Spuren eines Menschen?
Muss man ein Testament beglaubigen lassen? Oder ist das klassische Testament in der Schublade gültig?
Eine Beglaubigung ist bei einem Testament nicht erforderlich. Entscheidend für die Gültigkeit eines Testaments ist, dass es den gesetzlichen Formvorschriften entspricht. Ist das der Fall, dann ist und bleibt es gültig, auch wenn es in der Schublade liegt und nach dem Tod der betreffenden Person gefunden wird. Genau da liegt aber eine Gefahr. Das Testament könnte verschwinden oder nicht gefunden werden. Bei einem eigenhändig verfassten Testament ist es wichtig, für dessen Auffindbarkeit zu sorgen.
Wo wird ein Testament hinterlegt, wo sollte ich danach suchen?
Eine Möglichkeit dazu ist die Hinterlegung bei einem Notar. Damit ist man gleichsam doppelt abgesichert: denn alle bei einem Notar errichteten oder hinterlegten letztwilligen Verfügungen sind auch im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert. Nach dem Ableben einer Person muss ein Notar als Gerichtskommissär nachforschen, ob eine letztwillige Verfügung registriert ist.
Was passiert mit dem Nachlass, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament hinterlassen wurde bzw. aufzufinden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
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Was passiert mit dem Nachlass, wenn es keine Erben gibt?
Wenn absolut keine gesetzlichen Erben (z. B. Ehegatten, eingetragene Partner, Vor- und Nachfahren, Seitenverwandte) vorhanden sind, erbt der Staat.
Wo kann ein Testament erstellt werden?
Ein Testament kann selbst errichtet werden (eigenhändig oder „fremdhändig“ mit Zeugen, siehe oben) oder zum Beispiel bei einem der 500 österreichischen Notarinnen und Notare.
Was kostet ein Testament?
Für ein einfaches Testament kann man mit Kosten von etwa 300 bis 400 Euro rechnen, inklusive Registrierung und Aufbewahrung. Sind mehrere Besprechungen zur Vorbereitung des Testaments erforderlich oder will man viele verschiedene Anordnungen treffen, kann es natürlich teurer werden.
Warum ist ein Testament sinnvoll?
Wer etwas besitzt und Streit unter den Hinterbliebenen vorbeugen möchte, ist gut beraten, ein inhaltlich und rechtlich einwandfreies Testament errichten zu lassen und auch für dessen Auffindbarkeit zu sorgen. Aus einer aktuellen Umfrage wissen wir, dass bei den Gründen, die für die Errichtung eines Testamentes sprechen, mit 47 Prozent die Aussage führt, „Es gibt mir ein gutes Gefühl der Ordnung“. 41 Prozent der Befragten möchten Streit unter den Angehörigen vermeiden. 40 Prozent wollen die Aufteilung ihres Nachlasses nicht dem Zufall überlassen. Und 13 Prozent meinen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht ihren Wünschen entspricht.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Das hängt sehr von der Lebenssituation ab. Wenn Vermögenswerte wie Häuser, Wohnungen, Grundstücke vorhanden sind, wenn es minderjährige Kinder gibt, Kinder aus Vorbeziehungen oder wenn Unternehmen im Spiel sind, ist es ratsam, sich dem Thema zu widmen. Ein Testament hat vor allem mit Vorsorge zu tun. Dennoch haben sehr viele Menschen Ängste, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wenn es aber erst einmal gemacht ist, stellt sich meist große Erleichterung ein.
Sind im letzten Moment am Sterbebett verkündete Änderungen gültig?
Auch hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entscheidend. Mündliche Testamente können nur in Notsituationen errichtet werden. Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist erforderlich. Die Gültigkeit des mündlichen Testaments ist mit drei Monaten ab Wegfall der Lebensgefahr befristet.
Welches Testament gilt, wenn mehrere Versionen vorhanden sind?
In der Regel gilt das letzte gültige Testament. Je nach Inhalt können aber unter Umständen auch mehrere Testamente nebeneinander bestehen.
Kann in Österreich jemand enterbt werden?
„Enterben“ heißt, dass Pflichtteilsberechtigte wie Ehegatten oder Kinder, nichts vom persönlichen Nachlass erhalten sollen. Dafür müssen aber sogenannte Enterbungsgründe vorliegen. Wenn diese nicht vorliegen, so muss an die Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil ausbezahlt werden, sofern sie nicht verzichten. Das verbleibende Vermögen kann dann aber nach Wunsch gespendet oder wem auch immer vererbt werden.
Wer bekommt einen Pflichtanteil?
Pflichtteilsberechtigt sind
die Nachkommen (die Kinder, wenn diese verstorben sind, die Enkel und so weiter)
die Ehegattin/der Ehegatte (bzw. der /die eingetragene/r PartnerIn)
seit dem 1. Jänner 2017 nicht mehr jedoch die Eltern
Wie hoch ist der unbeeinflussbare Pflichtanteil?
Die Höhe des Pflichtteils ist vom gesetzlichen Erbrecht abhängig. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Schulden können auch vererbt werden. Muss man ein Erbe annehmen oder kann man es auch ablehnen?
Man kann ein Erbe auch ablehnen. Immer dann, wenn mehr Schulden als aktives Vermögen vorhanden sind, wird man das Erbe ablehnen.
Wer ist bei der Testamentseröffnung anwesend und wo findet eine Testamentseröffnung statt?
Eine „Testamentseröffnung“ gibt es eigentlich nur im Film. Der Notar als Gerichtskommissär ist gesetzlich verpflichtet, letztwillige Anordnungen zu übernehmen und hierüber ein Protokoll zu verfassen. In der Folge sind an die am Verfahren beteiligten Parteien und an die Personen, die nach der Aktenlage auf Grund des Gesetzes zur Erbfolge berufen wären, Abschriften zu übermitteln. Zur Errichtung des Übernahmeprotokolls werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Personen geladen.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Anfechtung des Testaments? Was sind die häufigsten Streitfälle?
Eine Testamentsanfechtung bedeutet meist, dass jemand die Geschäftsfähigkeit einer Person zum Zeitpunkt der Testamentserstellung anzweifelt. Häufig geht es bei einer „Testamentsanfechtung“ aber darum, Pflichtteilsrechte im Prozesswege vor Gericht einzuklagen.
Wie fechtet man ein Testament an?
Wenn unter den Beteiligten kein Einvernehmen hergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren in die Wege zu leiten.
Welche Strafe droht bei Testamentsfälschung?
Diese Frage kann allgemein nicht beantwortet werden, da bei derartigen Handlungen unter Umständen mehrere Straftatbestände in Betracht zu ziehen sind.
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