Ein bisschen komisch sei er ja schon gewesen. In sich gekehrt, am liebsten allein in seinem Zimmer vor dem Computer. Wenn er im Hof war, hat er mit viel jüngeren Kindern statt mit gleichaltrigen Jugendlichen gespielt. Niemand wusste, dass das schon Anzeichen für die geistige Störung des 16-jährigen Robert K. waren und er damals bereits Stimmen hörte. Keiner konnte damit rechnen, dass sie ihm am 11. Mai 2018 befehlen würden, die siebenjährige Hadishat auf unfassbar grausame Art zu töten (News 20/2018 hat berichtet).
Das Urteil fällt kurz vor Weihnachten: Robert K. war bei der Tat zwar zurechnungsfähig, hat aber unter dem Einfluss einer psychischen Krankheit gehandelt und wird daher nach Paragraf 21 (2) des Strafgesetzbuches in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingewiesen. Doch was bedeutet das eigentlich? Wie sieht es in einer solchen Anstalt aus? Wird Robert K. je wieder in Freiheit leben? Darf man einen Menschen aufgrund einer Krankheit einsperren? Und: Welche Behandlung sollen psychisch kranke Rechtsbrecher überhaupt bekommen?
Mythos Maßnahmenvollzug
Dass diese Fragen sowohl die Gesellschaft als auch die Politik spalten, wurde nach dem Urteil von Robert K. genauso deutlich wie nach jenem von Francis N., der eines frühen Morgens im Mai 2016 mit einer Eisenstange auf eine zufällig vorbeigehende Frau am Brunnenmarkt einschlug, bis sie tot war. Dass eine psychische Störung manche Täter -oft sogar die grausamsten - vor einer Strafe hinter Gittern bewahrt, löst bei vielen Menschen Unverständnis aus. Andere wiederum sind der Meinung, das Wegsperren ohne Entlassungstermin - wie es bei einer Einweisung grundsätzlich der Fall ist -sei unmenschlich. Aber wo zieht man die Grenze zwischen Notwendigkeit und Gerechtigkeit? Zwischen Sicherheit und Risiko?
Wissenslücken über psychische Krankheiten und ihre Tabuisierung in der Öffentlichkeit erschweren einen Konsens. Hinzu kommt, dass sich jede Menge Mythen um den sogenannten Maßnahmenvollzug ranken. Sie stammen nicht nur aus Filmen wie "Einer flog über das Kuckucksnest". Netzbetten, Zwangsjacken und Elektrokrampftherapie waren auch hierzulande gängige Praktiken zur "Bändigung" psychisch Kranker.
Fakt ist: Der Maßnahmenvollzug wurde 1975 geschaffen, um "abnorme" Rechtsbrecher zu behandeln -nicht, um sie für ihre Taten zu bestrafen. Fakt ist auch: Viele gesetzliche Regelungen, den Maßnahmenvollzug betreffend, sind unzureichend. Genauso die Infrastruktur, das Behandlungsangebot und die öffentliche Wahrnehmung eines Problems, das zahlenmäßig stark zunimmt: Von den rund 9.500 Strafgefangenen in Österreich sind rund 1.000 in einer Anstalt für geistig abnorme sowie entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher untergebracht. Damit sitzt jeder zehnte Häftling in Österreich auf unbestimmte Zeit und wegen einer Tat, die er aufgrund seiner psychischen Verfassung begangen hat. Waren im Jahr 2000 in Österreich noch 437 Personen im Maßnahmenvollzug untergebracht, sind es heute mehr als doppelt so viele.
Faulende Füße, faule Politik
Als die Wiener Stadtzeitung "Falter" 2014 aufdeckt, wie einem psychisch schwer kranken Insassen der Maßnahmenvollzugsanstalt Stein fast ein Fuß abfault, dringt nach draußen, was jahrelang vertuscht wurde: Der Vollzug ist überfordert. Der damalige ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter kündigt im Zuge des öffentlichen Aufschreis eine umfassende Reformierung des Straf-und Maßnahmenvollzugs an. Eine Expertengruppe soll nötige Reformpunkte erarbeiten.
Inzwischen gab es zwei Regierungswechsel und der Termin für eine Präsentation der Maßnahmenvollzugsreform wurde immer wieder verschoben. Auch der amtierende Justizminister Josef Moser (ÖVP) spricht seit seinem Amtsantritt von Plänen, das Regelwerk zu modernisieren. Anfang des laufenden Jahres gibt er Grund zur Hoffnung. Ein Entwurf soll noch "vor Ostern" vorliegen. Aber auch eine Woche danach heißt es aus dem Ministerium: "Wir hoffen, dass wir Mitte/Ende Mai mehr sagen können." Derzeit werde der Entwurf zur Finalisierung als Ministerialentwurf neuerlich überarbeitet und Absprachen mit Justizwache und Psychologen seien noch im Gange -sprich: Es tut sich zwar was, aber man lässt sich Zeit.
Ebendas prangert die Volksanwaltschaft schon lange an -und vergangene Woche, im Zuge der Veröffentlichung ihres neuesten Jahresberichtes, besonders fordernd: "Seit Jahren kritisiert die Volksanwaltschaft fehlende Behandlungsmöglichkeiten, gemeinsame Unterbringung mit Häftlingen im Normalvollzug, überlange Anhaltungen aufgrund fehlender Nachsorgeeinrichtungen, die geringe Anzahl an Gutachterinnen und Gutachtern sowie fehlende Qualitätsstandards bei Gutachten." Hinzu kämen mangelnde Privatsphäre und fehlendes medizinisches Personal. Man habe bereits 2014 eine Reform gefordert und stellt enttäuscht fest: "Bis heute gibt es keinen Entwurf."
Geheimniskrämerei um Zustände
News will sich in der Zwischenzeit selbst ein Bild machen. Doch ein Besuch sowohl der Anstalt Mittersteig als auch jener Einrichtung im denkmalgeschützten Schloss Göllersdorf wird vom Justizministerium untersagt. "Zu viele andere Verpflichtungen" würden es der Anstaltsleitung nicht gestatten. Die Maßnahmenabteilungen innerhalb der Justizanstalten sind ebenfalls tabu. Selbst der Krankenanstaltenverbund, der für die forensische Psychiatrie im Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals zuständig ist, lässt einen Blick hinter die Jugendstilfassaden auf der Baumgartner Höhe "aus Sicherheitsgründen" nicht zu.
Was gibt es zu verbergen? Geht es innerhalb der Anstalten so schrecklich zu? Die Geheimniskrämerei untermauert jedenfalls Gerüchte. Doch wenn die Verantwortlichen nicht bereit sind, die Mängel transparent darzustellen, dann wohl zumindest den Idealfall: Also wie sollte die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher aussehen?
Vorzeigeanstalt und Versuchslabor
Die Antwort darauf wurde 2010 in der Nähe von Linz gebaut: Die Außenstelle der Justizanstalt, das forensische Zentrum Asten (FZA), wurde eigens für die Unterbringung und Betreuung psychisch kranker Rechtsbrecher errichtet. In der Vorzeigeanstalt wird News mit offenen Armen empfangen: "Wir haben hier nichts zu verbergen", sagt Anstaltsleiter Martin Kitzberger freundlich und wissend, welch schlechter Ruf "der Maßnahme", wie die Unterbringung kurz genannt wird, vorauseilt. "Der Zweck der Maßnahme ist es, aus diesen Menschen wieder tadellose, rechtschaffene Bürger zu machen. Der Anspruch ist ein hoher, und da ist natürlich Inter-und Multidisziplinarität gefragt. Das ist hier natürlich ganz anders umsetzbar als in Maßnahmeneinrichtungen, die seit 1980 bestehen", sagt Kitzberger.
Deshalb wird in Asten auch gerne Neues ausprobiert. Es ist sozusagen ein Versuchslabor, um herauszufinden, wie die lang angekündigte Reform in der Praxis aussehen könnte. Dazu gehören Einzelund Gruppentherapien in unterschiedlichsten Formen sowie Basketballplatz, Tischtennistisch, Spazierhof, Ergotherapieraum, Gemeinschaftsküche, Fernsehzimmer und Raucherkammerl. Aber brauchen Rechtsbrecher überhaupt eine solch luxuriöse Ausstattung? "Das ist meiner Meinung nach kein Luxus, sondern eine nötige Behandlung. Es ist wie die Reha nach einem Unfall", sagt Martin Purner, Pflegedienstleiter der Anstalt. Seiner Aufsicht unterliegt die Betreuung von 180 Männern, die in der FZA in Wohngruppen untergebracht sind. Hinzu kommen die 20 gefährlichsten Frauen Österreichs und rund 40 Strafgefangene.
Was zählt, ist die Gefährlichkeit
Was nach harmloser Wohngemeinschaft klingt, zeigt sich während der Führung durch das Labyrinth an Gängen und Stiegenhäusern um das Vielfache beklemmender: Zunächst geht es durch Sicherheitsschleusen und Metalldetektoren in den klinischen Bereich, in dem sich die Mitbewohner, die hier Patienten genannt werden, auf drei Stockwerken tagsüber frei bewegen können. Die meisten Patienten in dieser Abteilung sind aufgrund des Paragrafen 21 (1) des Strafgesetzbuches in der Anstalt. Sie haben die Taten unter Einfluss einer psychischen Störung begangen und waren bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Sie sind daher vor dem Gesetz nicht schuldfähig, können nicht bestraft, sondern müssen behandelt werden. Im FZA gibt es aber auch Insassen, die nach Paragraph 21 (2) untergebracht sind: Sie waren bei der Tat zurechnungsfähig, haben daher schuldhaft gehandelt und werden zusätzlich zu ihrer Strafe mit einer vorbeugenden Maßnahme - in Form der Einweisung -behandelt.
"Nicht jeder ist heilbar", sagt Anstaltsleiter Martin Kitzberger, "aber im Gesetz steht auch nicht, jeder muss geheilt sein. Salopp gesagt: In unserem Land ist es natürlich erlaubt, psychisch krank, aber nicht gefährlich zu sein." Was das Verständnis des Prinzips Maßnahmenvollzug im Hinblick auf das allgemeine Verständnis von Gerechtigkeit zusätzlich erschwert: Das Delikt ist nebensächlich. Es kommt nicht darauf an, ob jemand aufgrund seiner mentalen Beeinträchtigung einen Mord verübt hat oder bloß eine Drohung ausgesprochen hat. Was zählt, ist die Gefährlichkeit, die von einem Menschen ausgeht.
Die Zimmer im forensischen Zentrum Asten sind einzeln belegt, Badezimmer en suite. "Rückzugsmöglichkeiten sind extrem wichtig", sagt Pflegeleiter Martin Purner. Justizwachen in Uniform gibt es nach den Sicherheitsschleusen keine, das Pflegepersonal trägt weiße Kittel, so wie im Krankenhaus. Auch sonst wirkt alles eher wie eine geschlossene Psychiatrie als wie ein Gefängnis. Der Unterschied: Ein spezielles Sicherheitstelefon, ein Pfefferspray und ein dicker Schlüsselbund am Gürtel des Personals dürfen nie fehlen. "Man gewöhnt sich an alles, aber der Blick über die Schulter bleibt", sagt Purner aus Erfahrung. Öffnet man den Gemeinschaftskühlschrank, wird klar, dass strenge Regeln herrschen - jeder hat sein eigenes verschließbares Fach. "Ein Streit kann sehr schnell eskalieren", sagt Purner. Dann geht es nicht mehr nur um Lebensmittel, sondern um Leben.
Das Problem mit den Gutachtern
Der leere, lethargische Blick, den Schizophrenie und Medikamente verursachen, ist allgegenwärtig. Im Gemeinschaftsraum lungern zwei Männer apathisch vor dem Fernseher. Ein jugendlich wirkender Mann mit zerzaustem Haar geht im Stechschritt mit einem Discman und knallroten Kopfhörern den Gang auf und ab, wie ein Tiger im Käfig. Einem anderen Insassen reichen graue Gretchenzöpfe bis zum Bauchnabel. Er grüßt freundlich, fast euphorisch. Ein weiterer trägt einen selbst genähten Patchworkumhang und schlurft murmelnd vorbei. Dass mit den Männern vielleicht etwas nicht ganz stimmt, ist offensichtlich. Aber sind sie auch gefährlich? Diese Beurteilung obliegt gerichtlichen Gutachtern. Ihre Expertise ist es, auf die Richter bei Verhandlungen bauen und nach der sie über Verwahrung oder Freiheit urteilen. Es gibt nur wenige Gutachter, weil die Bezahlung schlecht ist. Die Honorare werden pro Gutachten gezahlt, weswegen möglichst viele Fälle möglichst schnell erledigt werden. Manchmal entscheiden vier Minuten über Entlassung oder Verbleib in der Anstalt.
Das Recht auf Freiheit
2015 und 2017 wurde Österreich vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die gängige Verschleppungspraxis und die "unrechtmäßige Haft" im Maßnahmenvollzug verurteilt. Die Kritik kommt aber auch aus der anderen Perspektive: etwa wenn jemand zu früh aus der Anstalt entlassen wird und - wie im Fall des Mörders vom Neusiedler See vergangenes Jahr - rückfällig wird. "Es ist ein sehr komplexes Thema", sagt die forensische Psychiaterin Elisabeth Reichel, "viele sitzen länger, als sie im Strafvollzug sitzen würden. Manchmal sitzen sie aber auch zu wenig lang. Jemand, der in die Maßnahme kommt, weiß nicht, wie lange er dort sein muss. Das schafft ein sehr hohes Maß an Unsicherheit, und das ist sehr belastend für die Leute. Viele glauben, dass die Maßnahme ein Honiglecken ist. Aber es ist schlimmer als die normale Haft." Ob es Leute gibt, die ihrer Meinung nach nicht in eine Anstalt gehören würden?"Die gibt es, ja."
Statt Rockbands zieren zig Fotos von unterschiedlichsten Abfallbehandlungsverfahren Fabians* Zimmer. Fettabscheider, Klärbecken und Müllautos. Nichts begeistert ihn mehr. Ein Foto zeigt den jungen Mann als Teenager mit gelb, blau und rot gefärbten Haaren. "Da bin ich zu Fasching als Druckpatrone gegangen", lacht er. Heute trägt er die Haare an den Seiten fast ganz abrasiert. Nur in der Mitte ist ein schmaler Streifen geblieben.
Unbestimmte Zeit
Bei Werner* waren es acht Jahre. Er hörte Stimmen, die es nur in seinem Kopf gab. Während einer Psychose saß er auf einer Wiese und plauderte mit ihnen. Nachdem Werner sich nicht von dem Grundstück bewegte, rief der Besitzer die Polizei. Die Beamten wollten ihn von der Wiese zerren, doch er wehrte sich, schlug um sich.
Widerstand gegen die Staatsgewalt hieß es später. Vom Gericht wurde Werner als bei der Tat nach Paragraf 21 (1) "zurechnungsunfähig" befunden. Nachdem er die richtigen Medikamente bekommen hatte und stabil war, wollte Werner aber nicht einsehen, dass er, ohne etwas verbrochen oder jemanden verletzt zu haben, eingesperrt wurde. Vergeblich. Im Gefängnis wäre er maximal ein Jahr gesessen. In der Maßnahme wurden es acht, umgeben von Mördern, Vergewaltigern und Pädophilen.
Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins Neustart, nennt den Fall Werner als eines von vielen Beispielen für eine zu rasche Einweisung und als möglichen Grund für die hohen Insassenzahlen: "Wir leben in einer Vollkaskogesellschaft. Allein eine gefühlte Bedrohung reicht heute aus, um eingesperrt zu werden." Doch nicht nur das Sicherheitsempfinden in der Öffentlichkeit und die Vorsicht, mit der Richter ihre Urteile fällen, seien verantwortlich für zunehmende Insassenzahlen im Maßnahmenvollzug. "Die meisten Personen, die wegen einer Straftat in einer Anstalt landen, hatten davor schon Kontakt mit der Psychiatrie", sagt Tsekas, "da sollte man ansetzen."
Psychiatrie vor Justizanstalt
Seit der Änderung des Unterbringungsgesetzes 1991 ist es aber nicht mehr möglich, jemanden gegen seinen Willen dort festzuhalten. "Wir haben heute eine sogenannte Drehtürpsychiatrie. Manche bräuchten viel mehr Zeit, um stabilisiert zu werden", sagt die forensische Psychiaterin Elisabeth Reichel. Die Patienten kommen zu Reichel, nachdem sie aus der Maßnahme entlassen wurden. Dann beginnt die eigentliche Arbeit zur Resozialisierung. "Jemanden einzusperren ist eigentlich unorganisch und unphysiologisch, auch wenn es manchmal notwendig ist. Die Leute sind immer froh, diesen Druck los zu sein. Sie brauchen aber auch Betreuung."
Ein Beispiel dafür, dass es auch ohne Haft funktionieren kann, ist Gerhard*. Als er vor vier Jahren mit einem Hammer auf seine Schwester losgeht und so lange auf sie einschlägt, bis sie bewusstlos und blutüberströmt zu Boden sinkt, weiß er weder warum, noch was er tut. Heute sitzt er im Post-it-gelben Poloshirt unruhig auf einem Sessel im Büro seines Bewährungshelfers und gibt wieder, was ihn vor vier Jahren zu der Tat verleitet hat, die sein Leben für immer veränderte: "Ich hatte eine Familie, habe drei Kinder, ein Haus, eine gute Arbeit, ein teures Auto, genug Geld. Leider habe ich nicht gewusst, dass ich auch eine psychische Krankheit habe."
Reform beginnt in den Köpfen
Trotz der schweren Körperverletzung saß Gerhard keinen einzigen Tag - weder in einem Gefängnis noch in einer Anstalt. Denn "die Maßnahme" kann auch lockerer ausgelegt werden. "Nur trauen sich das die wenigsten Richter", sagt Nikolaus Tsekas. Für Gerhard bedeutete sein Urteil eine zweite Chance. "Es ist irrsinnig schwierig, sich das selber zu verzeihen, was ich getan habe. Aber ich bin motiviert, alles zu tun, dass das nicht mehr passiert." Die sogenannte Sozialnetzkonferenz, bei der Familie, Freunde und Bewährungshelfer involviert werden, machte es Gerhard möglich. Zusätzlich muss er strenge Auflagen vom Gericht zur Einnahme von Medikamenten und für regelmäßige Therapiestunden erfüllen. Er wohnt in einem betreuten Wohnheim, aber in Freiheit.
Die forensische Psychiaterin Elisabeth Reichel wünscht sich mehr Unterstützung aus der Gesellschaft: "Es gibt grobes Unwissen. Ich glaube, dass es ein höheres Verantwortungsgefühl der Gesellschaft füreinander braucht. Wenn ein Psychotiker durch die Gegend läuft, sollte man nicht wegschauen, sondern zusehen, dass er rechtzeitig zu einer Behandlung kommt."
Zumindest dieses Umdenken könnte auch ohne Reform stattfinden -derweil verbannt man psychisch Kranke noch ins hinterste Eck der Justiz.
Die Reportage ist ursprünglich in der Printausgabe von News (18/2019) erschienen.