Ein kleines Gartenhaus – das ist für viele die Vervollständigung ihres Paradieses. Sei es, um die Gartengeräte unterzubringen, die Gartenmöbel zu verstauen, oder eine Party mit Freunden zu feiern; ob modern oder selbst gebaut – ein Gartenhaus macht viele Gärten erst komplett. Aber welcher Standort ist ideal? Welches Material eignet sich? Und was ist an Vorschriften zu beachten?
Ganz am Anfang steht die Qual der Wahl. Will man einen Geräteschuppen oder braucht man doch mehr Platz? Und wo soll es hin, das gute Stück? Dann muss man natürlich auch noch entscheiden, wie groß es werden soll und welches Material verwendet wird. Und will man selber bauen, oder lieber aufstellen lassen? Diese Fragen muss man für sich erst einmal beantworten, bevor man konkret loslegen kann. Und soviel sei jetzt schon verraten: Die rechtliche Situation darf man auf keinen Fall außer Acht lassen, denn sonst baut man schneller wieder ab, als man aufgebaut hat.
Gartenhaus oder Geräteschuppen?
Wenn man im Haus keinen Platz mehr hat für diverse Gartengeräte, dann wird es Zeit für einen Geräteschuppen im Garten. Die Klassiker sind meist aus Metall oder Kunststoff und schon ab 200,- Euro zu haben. Übermäßig viel darf man dafür natürlich nicht erwarten, aber zum Verstauen von Gartenutensilien oder Kinderspielzeug reichen sie alle mal. Wenn das gute Stück nicht größer als 10 Quadratmeter ist, ist es in der Regel auch nicht notwendig eine Baugenehmigung einzuholen. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, fragt man am besten auf der Gemeinde nach.
Wenn das nicht reicht, wird man sich für ein Gartenhaus entscheiden. Das kann dann für alle möglichen Zwecke verwendet werden: vom Gartenbüro über eine Sauna, eine Werkstatt oder einen Fitnessraum – alles ist möglich. Übrigens gibt es für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, auch Gartenhäuser mit integriertem Geräteschuppen.
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Das richtige Gartenhaus am richtigen Ort
Dafür braucht es vor allem Zeit. Denn die sollte man sich auf jeden Fall nehmen. Nicht nur, um genau zu überlegen, wozu man das Gartenhaus benutzen will, sondern vor allem, um die rechtlichen Vorschriften herauszufinden und dann zu schauen, was man wie realisieren kann. Diese Klärung führt dann auch direkt zum Aufstellungsort. Denn in den Bauordnungen der Länder (und natürlich hat jedes Bundesland eigene Vorschriften, auch wenn sie sich ähneln) sehen bestimmte Grenzen vor, innerhalb welcher man ein Gartenhaus aufstellen darf. Und eine Platzfrage ist es natürlich auch.
Gartenhaus: Welches Material?
Hat man geklärt, wofür man das Gartenhaus braucht und wo man es aufstellen darf, muss man sich für ein Modell und ein Material entscheiden. Grundsätzlich gibt es Gartenhäuser auch aus Metall und Kunststoff – was natürlich den Vorteil hat, dass diese Werkstoffe relativ pflegeleicht sind. Ob man sich dafür entscheidet, hängt natürlich auch mit der Nutzung zusammen. Als Büro oder Ruhelounge scheinen diese Werkstoffe eher wenig ansprechend.
Viele der am Markt angebotenen Modelle sind aus Holz. Es ist ein ökologischer Baustoff, der eine heimelige Atmosphäre verbreitet. Aber auch, wenn hochwertige Hölzer mit guter Imprägnierung lange haltbar sind, etwas mehr an Pflege brauchen sie schon. Denn auch wenn es eine Vorimprägnierung gibt, eine Lasur sollte trotzdem noch gemacht werden. Wer es schlicht mag, kann es dann dabei belassen – für mehr Farbe im Garten kann man das Gartenhaus natürlich auch komplett farbig streichen. Auch verschiedene Farbakzente kann man setzen, indem man z. B. die Tür- und Fensterrahmen in anderen Farben streicht.
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Die richtige Wandstärke
Der Nutzungszweck bestimmt übrigens auch die Wandstärke, die man braucht. Wandstärken von 40 bis 44 mm eignen sich für frostfreie Lagerung und in Sommernächten kann man durchaus auch übernachten. Wandstärken darüber erfüllen alle Ansprüche an Komfort und zuverlässigen Schutz. Holzhäuser schützen bei starker Sonneneinstrahlung vor allzu großer Hitze und im Winter sorgen die Holzeigenschaften für ein angenehmes Klima. Man kann sich also ganzjährig darin aufhalten.
Das Fundament
Was es sonst noch braucht? Ein Fundament zum Beispiel. Ohne geht es nicht, denn das Gartenhaus soll lange halten und vor allem muss es gerade stehen. Das Fundament ist im Normalfall in den Kosten nicht inkludiert. Welches Fundament für das gewählte Gartenhaus am Besten geeignet ist, findet man in den Herstellerangaben.
Strom, Wasser und Abwasser
Je nach Nutzung muss man auch noch daran denken, dass man eventuell einen Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss braucht. Das gilt es vorzubereiten, also genehmigen und herzustellen zu lassen.
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Gartenhaus: Aufbau und selbst bauen
Die meisten Fertig-Gartenhäuser werden mit einer detaillierten Montageanleitung geliefert und können mit etwas Geschick selbst aufgebaut werden. Die Anbieter solcher Sets stellen in der Regel aber auch ein Montageteam zur Verfügung (was natürlich extra bezahlt werden muss).
Ein Gartenhaus komplett selbst zu bauen verlangt nach wirklichem handwerklichen Geschick. Es muss jeder für sich entscheiden, ob er oder sie sich das zutraut. Ob es billiger ist, ist wie immer eine Frage des Materials. Wenn man allerdings alle Einzelteile von der Wand über Fenster, Türen und Dach bis zur Dachrinne und Sturmsicherung kaufen muss, darf eine große Ersparnis bezweifelt werden. Der Reiz liegt hier sicher darin, etwas komplett selbst geschaffen zu haben.
Gartenhaus: Kosten
Die Kosten richten sich nach Größe und Ausführung. Von 2.000,- bis 15.000,- Euro ist für ein Holzgartenhaus alles möglich (teurer natürlich auch). Auch an das Fundament muss man denken – hier fallen je nach Ausführung und Größe Kosten von 500,- bis 5.000,- Euro an. Wenn man es aufbauen lässt, muss man mit einem vierstelligen Betrag rechen. Sollte auch Strom und Wasser gebraucht werden, muss man diese Kosten ebenfalls einrechnen. Eine seriöse Preisschätzung ist nicht möglich, da der Preis zu stark von den Gegebenheiten abhängt.
Gartenhaus: Rechtliche Vorschriften
In seinem Garten darf man natürlich nicht machen, was man will. Vor allem nicht, wenn man etwas bauen will. In Österreich gibt es in jedem Bundesland Einschränkungen, die meist mit der Grundstücksgröße und der Größe des Gartenhauses im Zusammenhang stehen.
Baugenehmigungen, Grundstücksgrenze
Durch Baugenehmigungen soll verhindert werden, dass ein Gartenhaus bestimmte Normen überschreitet wie z. B. Größe oder Höhe und es soll in Siedlungen ein einheitliches Bild geschaffen werden. Das Gartenschloss mit Türmchen wird vermutlich überall zum Problem.
Wer ist für Vorschriften zuständig?
Welche Vorschriften man einhalten muss, muss man unbedingt vor Beginn der Planungen klären. Dabei helfen die jeweiligen Baubehörden weiter. Also in erster Linie die Gemeinden. Sie können genau sagen, welche Gartenhäuser "geringfügige Bauvorhaben" sind (z. B. Geräteschuppen), welche "anzeigepflichtig" sind (die meisten Gartenhäuser sollten darunter fallen) oder welche "bewilligungspflichtig" sind (dafür braucht man dann wirklich Fachleute). Eine Bauanzeige lässt sich übrigens auch ganz einfach über www.help.gv.at einbringen. Falls man sein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie aufstellen will: Hier gelten eigene Regelungen. Diese finden sich im Kleingartengesetz – auch für jedes Bundesland unterschiedlich.
Gartenhaus und Nachbarn
Und eines sollte man nicht übersehen: die Nachbarn. Es empfiehlt sich, schon im Vorfeld eine Einigung zu erzielen, damit man nicht im Nachhinein eine böse Überraschung erlebt. Gartenhäuser führen – auch wenn man alle Genehmigungen hat – oft zu langwierigen Streitereien. Also lieber vorher klären, damit man sein Gartenhaus in Ruhe genießen kann.
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