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Etwas mehr als 44.200 Sanktionen gab es 2024 laut AMS aufgrund von "tageweisem Fernbleiben von Schulungen" (Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/AlVG) - gegenüber 2023 ein Zuwachs von rund 11,1 Prozent. Über 34.100 Sanktionen (plus 5,6 Prozent) resultierten - ebenfalls gemäß Paragraf 10 - aus "Verweigerung bzw. Vereitlung der Arbeit/Schulung".
Bei Weitem die meisten Sanktionen mit rund 52.600 verhängte das AMS aufgrund von unentschuldigtem "Versäumen" eines AMS-Termins nach Paragraf 49. Hier betrug der Anstieg gegenüber 2023 knapp 5,6 Prozent. Mit 1.480 Sperren verdoppelten sich unterdessen nahezu die Sanktionen wegen "Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit" (Paragraf 9).
Knapp 30.000-mal gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende - ein Rückgang von 6,7 Prozent. Weniger Eigenkündigungen seien ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung, so das AMS.
++ THEMENBILD ++ Illustration zu den Themen Arbeitslosigkeit / Arbeitslosenunterstützung / Wirtschaft / Konjunktur. Im Bild: Ein Arbeitsmarktservice (AMS) Schild; aufgenommen am Donnerstag, 28. November 2024, in Wien.