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Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte. Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als Zusammenschluss angemeldet.
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. Euro. "Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", erklärte der Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH "bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich" seien.
Die heimischen Wettbewerbshüter hatten den Rewe-Fall ins Rollen gebracht. "Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen", hieß es von der Bundeswettbewerbsbehörde auf APA-Anfrage. Die BWB habe "eine Klarstellung vor dem Obersten Gerichtshof nun erreicht".
Von der Regierung wünscht sich die Wettbewerbsbehörde schon seit längerem Nachschärfungen beim Kartell- und Wettbewerbsrecht. In Deutschland und Großbritannien haben die Wettbewerbshüter mehr Möglichkeiten in der Hand. "In Österreich haben wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration entstehen, aufhalten kann", erklärte die BWB anlässlich des Rewe-Entscheids. "Diese dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher."