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Der Gesamtdurchschnitt der Schuldenhöhe ist damit im Vorjahr um 9.000 auf 113.000 Euro gestiegen, so der KSV am Montag. Bei Frauen stieg die durchschnittliche Schuldenhöhe um 8.000 Euro, bei Männern um 10.000 Euro. "Das erhebliche Delta puncto Schuldenausmaß zwischen Männern und Frauen liegt auch an der vermehrten beruflichen Selbstständigkeit der Männer. Häufig sind hier unternehmerische Schulden inkludiert, weshalb die Schulden deutlich höher ausfallen", erklärt KSV-Experte Karl-Heinz Götze.
Mit 66.000 Euro insgesamt deutlich niedriger fällt das durchschnittliche Schuldenausmaß hingegen aus, wenn ausschließlich "echte Privat- bzw. Konsumschulden" von Privatpersonen ausgewertet werden. Das sind jene Fälle, die nicht aufgrund einer ehemaligen Selbstständigkeit entstanden sind. Unterschieden nach Geschlechtern belaufen sich diese bei Männern auf 74.000 Euro, bei den Frauen sind es 53.000 Euro.
Blickt man auf die Gründe, warum Mann und Frau in den Privatkonkurs schlittern, so ist das bei Männern (32 Prozent) deutlich häufiger einer ehemaligen Selbstständigkeit geschuldet als bei Frauen (18 Prozent). Die Überschätzung der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit trifft hingegen mehr Frauen (24 Prozent) als Männer (20 Prozent), zeigt die KSV-Erhebung. Zudem falle auf, dass mehr Frauen (8 Prozent) infolge von Haftungsübernahmen in den Privatkonkurs geraten als Männer (2 Prozent).
Derartige Schulden resultieren zumeist aus Krediten, um etwa das gemeinsame Eigenheim zu finanzieren. "Viele Frauen unterschreiben Bürgschaften, obwohl sie oft keinen oder nur in sehr geringem Maße unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung des Kredites nehmen können. Kommt es in weiterer Folge zur Trennung, können viele Frauen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und müssen in den Privatkonkurs", so Götze.
Der KSV fordert grundsätzlich weiterhin mehr Finanzbildung. Zudem bekräftigt der Verband, dass die Möglichkeit für Private, sich binnen drei Jahren zu entschulden, nicht verlängert werden dürfe.
Der Privatkonkurs wurde in jüngerer Vergangenheit mehrfach adaptiert. Gläubigerschützer kritisieren, dass dies "vor allem zulasten der Gläubiger" erfolgt sei. Im Zuge der Insolvenzrechtsnovelle 2017 wurde einerseits die Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahre verkürzt, andererseits auch die Mindestquote von zehn Prozent zur Gänze abgeschafft. "Dadurch wurden einstellige Insolvenzquoten zur Regel und Geldrückflüsse in Richtung der Gläubiger sanken spürbar", kritisiert der KSV.
2021 kam eine Novelle, mit der es nicht nur ehemaligen Selbstständigen, sondern auch privaten Schuldnern ermöglicht wurde, sich mithilfe eines Tilgungsplans im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens innerhalb von drei Jahren (bisher fünf Jahre) zu entschulden. Zwar bestand auch noch der Abschöpfungsplan mit fünf Jahren, dieser führe in der Praxis aber ein Schattendasein, so der KSV. "Die Folge der verkürzten Entschuldungsdauer war eine neuerliche Reduktion der Rückflüsse." Die aktuelle Befristung bis Juli 2026 dürfe nicht zur Dauerlösung werden. Es müsse zur fünfjährigen Entschuldungsdauer zurückgekehrt werden. Derzeit blieben Gläubiger allzu oft auf ihren Forderungen sitzen.