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Trinkgelder sind derzeit prinzipiell sozialversicherungspflichtig. In vielen Fällen gibt es eine Pauschale - diese kann sich je nach Branche und Bundesland aber unterscheiden. Für Kellnerinnen und Kellner in Wien beträgt sie z.B. rund 60 Euro pro Monat. Alles, was darüber liegt, unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Waren die Beträge früher nur schwer überprüfbar, scheinen beim zunehmenden Trend zur Kartenzahlung die gegebenen Trinkgelder auch in der Registrierkassa auf. Zuletzt sorgten Berichte um Nachforderungen der ÖGK nach Prüfungen für Aufregung. Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die nach Bundesländern oft unterschiedlichen Regeln evaluiert und bundesweit vereinheitlicht werden sollen.
Bestärkt fühlt man sich in der Kammer durch eine selbst beauftragte Market-Studie (1.000 Teilnehmer; 11.-14. April, Schwankungsbreite plus/minus 3,15 Prozent). Demnach sprachen sich 88 Prozent der Österreicher für abgabenfreie Trinkgelder aus. 87 Prozent waren dagegen, dass Betriebe für Trinkgelder Steuern zahlen. Die Hälfte der Befragten würde im Falle einer Besteuerung weniger Trinkgeld geben.
Für die FPÖ ist Mahrers Forderung ein "übler ÖVP-Schmäh". Im von Mahrer führend mitverhandelten Regierungsprogramm komme die Steuer- und Abgabenbefreiung mit keiner Silbe vor, so der freiheitliche Tourismussprecher Christoph Steiner in einer Aussendung.