Am Freitag um 10 Uhr startet der zweite Tag des Berufungsverfahrens am Obersten Gerichtshof (OGH) in der Causa Buwog & Co. Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig wurde Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Am Freitag wollen sich noch mehrere Anwälte, die Generalprokuratur und die Beschuldigten selbst zu Wort melden. Für das Verfahren beim OGH wurden vier Tage anberaumt.
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Grasser-Anwalt Manfred Ainedter rechnet mit einer OGH-Entscheidung am kommenden Montag. Der fünfköpfige OGH-Senat prüft die eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen. Dies kann von einer Aufhebung des Spruches des Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen Bestätigung reichen. Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig verurteilt, auch sie haben sich an den OGH gewandt.