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Geringfügige Beschäftigung in Österreich: Stunden, Jobs und Geringfügigkeitsgrenze

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Geringfügige Beschäftigung

©Elke Mayr
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Um sich etwas dazuzuverdienen, gehen zahlreiche Menschen geringfügigen Jobs nach. Der große Vorteil einer geringfügigen Beschäftigung ist die Befreiung der Steuerlast, also brutto für netto zu bekommen. Dabei ist es wichtig, die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten. Wie hoch diese ist, was bei einem "Minijob" außerdem zu beachten ist und wie man als Privatperson jemanden geringfügig anstellen kann.

Was versteht man unter geringfügiger Beschäftigung?

Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein regelmäßiges Dienstverhältnis entweder für einen Monat oder auf unbestimmte Zeit, bei dem der Verdienst einen bestimmten Betrag, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Wo liegt die Geringfügigkeitsgrenze?

Im Jahr 2023 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich 500,91 Euro pro Monat. Sie wird jährlich aufgewertet, sprich jedes Jahr etwas erhöht. So lag die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2022 bei 485,85 Euro. Im Jahr 2021 betrug sie 475,86 Euro.

Bis 2017 gab es auch die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Sie wurde jedoch am 1. Jänner 2017 aufgehoben. Seitdem zählt ausschließlich das monatliche Einkommen.

Jahr

Obergrenze

2023

500,91 Euro

2022

485,85 Euro

2021

475,86 Euro

2020

460,66 Euro

2019

446,81 Euro

2018

438,05 Euro

2017

425,70 Euro

Wie viele Stunden darf man bei geringfügiger Beschäftigung arbeiten?

Es gibt keine fest definierte Stundenanzahl, die bei geringfügigen Arbeiten absolviert werden muss bzw. darf. Damit eine Beschäftigung als geringfügig gilt, darf das Einkommen jedoch die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Wie viele Stunden sich bei einem Verdienst von maximal 500,91 Euro im Monat (2023) gearbeitet werden dürfen, hängt also vom Stundenlohn ab. Demnach gilt: Je höher der Lohn, desto weniger Stunden dürfen gearbeitet werden.

Beispiel:
500,91 Euro / 10 Euro pro Stunde = 50,09 Stunden im Monat
500,91 Euro / 20 Euro pro Stunde = 25,05 Stunden im Monat

Der Mindestlohn darf natürlich auch hier nicht unterschritten werden.

Ist eine geringfügige Beschäftigung steuerpflichtig?

Bei einer geringfügigen Tätigkeit besteht keine Steuerpflicht, es gilt also brutto = netto. Aber Achtung: Dies gilt allerdings nur, wenn die jährliche Steuergrenze von 12.000 Euro (2023) nicht überschritten wird. (Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht dazu.)

Werden mehrere geringfügige Tätigkeiten ausgeübt oder verdient man geringfügig zu einem bereits bestehenden Einkommen dazu (übersteigt das jährliche Einkommen folglich die Summe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze), ist man sehr wohl steuerpflichtig (und auch pflichtversichert. Mehr zur Versicherung siehe Versicherung bei Geringfügigkeit.).

In diesem Fall muss mit einer Nachzahlung gerechnet werden (die man sich aber teilweise über die Arbeitnehmerverlanagung wieder zurückholen kann).

Auch interessant:

Versicherung bei Geringfügigkeit

Als geringfügig Beschäftigte:r ist man nur unfallversichert. Das heißt, man hat lediglich Anspruch auf Leistungen, wenn ein Arbeitsunfall passiert oder eine Berufskrankheit vorliegt. Der/die Dienstgeber:in ist verpflichtet, geringfügig Beschäftigte bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) zu melden.

Geringfügig Beschäftigte sind nicht kranken- und pensionsversichert. Eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung wird empfohlen, Arbeitnehmer:innen müssen sich aber selbst um diese kümmern und den Beitrag selbst bezahlen. Dieser (begünstigte) Beitrag beträgt im Monat 70,72 Euro (Stand 2023).

Bei geringfügiger Beschäftigung besteht im Übrigen auch keine Arbeitslosen-Pflichtversicherung. Dadurch besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür ist es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erlaubt, im Falle der Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosgengeld geringfügig dazuverdienen.

Wird die geringfügige Beschäftigung für die Pension angerechnet?

Da man in der Geringfügigkeit prinzipiell nicht pensionsversichert ist, wird die geringfügige Tätigkeit für die Pensionsjahre nicht angerechnet (siehe Versicherung bei Geringfügigkeit). Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich über die Krankenkasse selbst zu versichern und so Zeiten zu erhalten.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Krankenstand

Für geringfügig Beschäftigte bestehen dieselben Ansprüche wie für alle anderen Angestellten eines Unternehmens. Es besteht also Anspruch auf Urlaub, Abfertigung und Krankenstand. Ob geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Sonderzahlungen wie etwa Urlaubszuschuss oder Weihnachtsgeld haben, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab (in den meisten Fällen besteht der Anspruch).

Wie viel zahlt ein Unternehmen für geringfügig Beschäftigte?

Da bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Pflicht zur Unfallversicherung besteht, muss der/die Dienstgeber:in einen Unfallversicherungsbeitrag (1,1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage) sowie den Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) leisten.

Darf ich als Privatperson eine Person geringfügig beschäftigen?

Ja, man darf als Privatperson eine andere Person geringfügig beschäftigen, zum Beispiel eine Reinigungskraft. Das bietet vor allem der angestellten Person Vorteile, wie beispielsweise den Anspruch auf Bezahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld.

Um als Privatperson eine andere Person geringfügig zu beschäftigen, muss der/die Arbeitnehmer:in bei der Krankenkasse angemeldet werden (persönlich, postalisch oder über ELDA).

Als private:r Dienstgeber:in sind die Kosten für die Unfallversicherung verpflichtend zu tragen, das sind 1,4 Prozent des Lohnes. Hinzu kommt (ab dem zweiten Monat) eine Abgabe an die Mitarbeitervorsorgekasse.

Aufpassen muss man als private:r Arbeitgeber:in, dass der/die Beschäftigte die Geringfügigkeitsgrenze (etwa in Kombination mit anderen Einkommen) nicht überschreitet. Anderenfalls steigen die Lohnkosten bzw. müssen diese nachgezahlt werden.

Benötigt man die Hilfe der anderen Privatperson nicht regelmäßig, sondern nur für sporadische Tätigkeiten wie zum Beispiel einmalig für Gartenarbeiten oder Kinderbeaufsichtigung, so gibt es die Möglichkeit des Dienstleistungsschecks.

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© Elke Mayr

Wo findet man geringfügige Jobs?

Geringfügige Jobs findet man - wie auch Vollzeit- bzw. Teilzeitjobs - auf allen gängigen Job-Portalen, wie zum Beispiel:

Wann und für wen lohnt sich eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung lohnt sich vor allem, um neben einer anderen Tätigkeit, zum Beispiel einem Studium oder einer Karenz, etwas dazuzuverdienen. Der Vorteil ist, dass es sich bei der Geringfügigkeit um wenige Arbeitsstunden handelt, man aber durch die Anstellung einen gewissen Schutz (Weiterzahlung bei Krankenstand oder Urlaubsanspruch) genießt. Auch eignet sich eine geringfügige Anstellung etwa während einer Ausbildung, um nebenbei nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und bestimmte Arbeitsbereiche kennenzulernen.

Ein weiterer großer Vorteil der Geringfügigkeit (sofern keine weiteren Beschäftigungen vorliegen) besteht darin, dass es keine Steuerpflicht gibt, man also sein volles Gehalt ausbezahlt bekommt (brutto = netto).

Nachteile der geringfügigen Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung bzw. mehrere parallel laufende Beschäftigungen dieser Art eignen sich nicht dazu, um sich den gesamten Lebensunterhalt zu verdienen. Weitere Nachteile der geringfügigen Beschäftigung liegen darin, dass man ...

  • lediglich unfallversichert ist und sich um Kranken- sowie Pensionsversicherung selbst kümmern muss.

  • keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn die geringfügige Tätigkeit endet.

  • als geringfügig Beschäftigte:r damit rechnen muss, dass aufgrund der wenigen Stunden, die man ausübt, die Tätigkeiten oftmals mehr Hilfstätigkeiten als Aufgaben mit tatsächlicher Verantwortung sind.

Arbeitsrecht

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