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Im EU-Recht gebe es Lücken und Unstimmigkeiten, heißt es weiter. Die Zusammenarbeit beim Kampf gegen Missbrauch sei unzureichend. Bei Stichproben in mehreren untersuchten Staaten seien "erheblichen Mehrwertsteuerausfälle zu verzeichnen gewesen".
Eingeführte Waren werden mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie in die EU-Zollunion gelangen. Die Höhe der Steuerzahlung wird auf Basis der Zollanmeldungen bestimmt. Betrug bei Einfuhren verfälscht den Wettbewerb im Binnenmarkt und verursacht finanzielle Ausfälle für die EU und die Mitgliedstaaten. Laut den Prüfern sind vereinfachte Einfuhr-Zollverfahren besonders anfällig für Mehrwertsteuerbetrug, hieß es in einer Aussendung des EU-Rechnungshofs in Luxemburg.
"Die Gefahr ist groß, dass die Verfahren in betrügerischer Absicht genutzt werden", so François-Roger Cazala, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für den Bericht zuständig ist. "Wir müssen ein Gleichgewicht finden zwischen Handelserleichterungen und dem Schutz der finanziellen Interessen der EU."
Der Rechnungshof empfiehlt die Einführung und Durchsetzung standardisierter Regeln. Das gelte für die Zusammenarbeit, das Vorgehen an sich, die Datenlage und -aufbereitung sowie für die Strafen. "Trotz der bereits im Rahmen früherer Prüfungen ausgesprochenen Empfehlungen hapere es nach wie vor beim Datenaustausch, insbesondere zwischen den Finanz- und Zollämtern in den verschiedenen EU-Ländern", heißt es unter anderem in der Rechnungshofaussendung.