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Auch Erdgasunternehmen müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln, räumt der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Erdgas-Versorgungssicherheit ein. Dennoch seien die Erdgasunternehmen verpflichtet, dem Energieministerium bzw. der Regulierungsbehörde E-Control Einsicht in Unterlagen zu geben - das gelte auch für Gaslieferverträge. "Die E-Control konnte dem Rechnungshof nicht bestätigen, dass ihr alle Verträge und Vertragsbestandteile vollständig vorlagen", schreibt der RH. "Teile des Langfristvertrags zwischen OMV und Gazprom waren großflächig geschwärzt." Die Meldepflichten seien also nicht durchgesetzt und für Verstöße vorgesehene Geldstrafen nicht verhängt worden.
E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch hat die Kritik umgehend zurückgewiesen: Der Rechnungshof erwecke den Eindruck, "die Republik wäre im Blindflug unterwegs gewesen in ihrem Krisenmanagement - und das stimmt einfach nicht", sagte Urbantschitsch zur APA. "Dass es keine verlässlichen Daten zur Beurteilung der Situation gegeben hätte, ist schlichtweg falsch." Auch dass der Jahreswechsel mit dem Stopp des Gastransits durch die Ukraine so gut über die Bühne gegangen sei, sei das Ergebnis der Arbeit in den vergangenen drei Jahren, alle Akteure hätten professionell gehandelt.
Die Gasverträge der OMV habe man sehr wohl schon vor 2022 bekommen, betonte der E-Control-Vorstand. Man habe das mit einem Bescheid durchgesetzt und sei dafür sogar vor Gericht gegangen. Es sei zwar richtig, dass Teile des übergebenen Vertragswerks geschwärzt gewesen seien, "aber die Informationen, die wir zur Einschätzung der Gasflüsse und der Versorgung benötigen, waren nicht geschwärzt". Zudem verfüge man auch über viele weitere Informationsquellen und sei zur Einschätzung der Gasflüsse auf den Vertrag gar nicht angewiesen gewesen - die OMV sei ihren Informationsverpflichtungen nachgekommen.
Auch nach Ansicht der ÖBAG geht der Vorwurf des Rechnungshofes ins Leere. "Die OMV hat nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine - in Abstimmung mit der ÖBAG - ihre Gas-Lieferquellen diversifiziert", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. "Das Ergebnis dieser Bemühungen sieht man aktuell an der gesicherten Gasversorgung."
Auch dem Klimaschutzministerium sei der Vertrag im überprüften Zeitraum nicht vorgelegen. "Gerade auch in Anbetracht des Handlungsbedarfs im Jahr 2022 wäre dies von übergeordnetem öffentlichem Interesse gewesen." Behörden von EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, ein Monitoring zur Versorgungssicherheit durchzuführen, betont der RH. "Mit lückenhaften beziehungsweise nicht aktuellen Daten waren jedoch weder Österreich noch die EU in einem Krisenfall gut vorbereitet.
Der Staatsholding ÖBAG werfen die Rechnungshof-Prüfer vor, nur anlassbezogen im Auftrag des Finanzministeriums tätig geworden zu sein. Zu den Aufgaben der ÖBAG zähle aber auch die Sicherung des Wirtschaftsstandortes, wozu auch die Energieversorgung gehöre.