E-Mail-Konten, Dating-Profil, Abos von Streaming-Diensten und Krypto-Wallets: Handy und Internet sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert mit all den Daten und Accounts, wenn jemand stirbt?
Es ist kein angenehmes Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt“, ist Stefan Ebenberger, Generalsekretär des Vereins Internet Service Providers Austria (ISPA), bewusst. Dennoch empfiehlt er allen Menschen, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, was mit all den persönlichen Daten, digital abgeschlossenen Verträgen und Accounts geschehen soll, wenn man stirbt. Denn, so Ebenberger: „Alles, was wir im Internet machen, bleibt nach unserem Ableben online. Nur mit einem digitalen Nachlass haben wir es in der Hand, was damit passiert.“
Da immer mehr online erledigt wird, spielt der digitale Nachlass mittlerweile eine große Rolle. „Es gibt in Österreich keine gesetzliche Regelung dazu“, sagt Isabella Mittelstrasser von der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Das Erbrecht sieht keine Sonderregelungen vor. Die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge an und treten in die Rechtsverhältnisse – mit allen Rechten und Pflichten – des Verstorbenen ein. Wenn ich daher meinen digitalen Nachlass nicht geordnet überlasse, stehen diese vor einer großen Herausforderung.“
Liste mit Accounts anlegen
Da eigentlich niemand außer der Person selbst einen Überblick über Online-Mitgliedschaften, Social Media Accounts, online abgeschlossene Verträge und Wallets hat, gleiche es für die Erben einer detektivischen Arbeit, diese Daten des Verstorbenen herauszufinden, warnt Mittelstrasser: „In Österreich herrscht oft die ,Hinter mir die Sintflut-Mentalität‘. Doch in diesem Fall sollte sich wirklich jeder schon rechtzeitig darum kümmern.“
„Je konkreter festgelegt wird, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das im digitalen Raum verbleibende Bild einer Person nach ihrem Ableben“, weiß Ebenberger.
Er empfiehlt daher in einem ersten Schritt, eine Liste mit allen Accounts, Profilen und Online-Mitgliedschaften anzulegen. Darauf sollten auch User-Namen und Passwörter notiert werden. Diese Liste muss man regelmäßig aktualisieren.
Da vielen Menschen oft gar nicht bewusst ist, wo sie überall registriert sind, macht es Sinn, über einige Zeit beim Surfen im Internet zu notieren, welche Dienste man nutzt und so die Liste zusammenzustellen.
Nicht vergessen werden darf auf Geräte zu Hause, wie Fitness-Tracker oder Smart-Home-Steuerung, die ebenfalls häufig passwortgeschützt sind.
Vertrauensperson ernennen
Die Liste kann auf Papier, auf einem USB-Stick oder mithilfe eines Passwortmanagers gespeichert werden. Auf alle Fälle muss sie an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Im nächsten Schritt sollte ein nahestehender Mensch als Vertrauensperson ernannt werden, der im Falle des Todes diese Liste erhält.
Ebenfalls im Vorfeld zu regeln ist, was beispielsweise mit den Social Media-Konten passiert. Prinzipiell, so Mittelstrasser, gebe es dabei vier Möglichkeiten: „Ich kann bestimmen, dass alles gelöscht, archiviert, übertragen oder weiter bestehen bleiben soll.“
Wer diese Punkte vor seinem Tod schriftlich festhält, hilft also nicht nur seinen Erben, sondern stellt auch sicher, dass diese im Sinne des Verstorbenen handeln.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 50/2024 erschienen.