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Beratungsbedarf bestehe insbesondere bei Arbeitnehmenden, die eine Bildungskarenz in Aussicht haben und wo die Bildungsmaßnahmen im Jahr 2025 starten sollen. Es gebe aber auch viele Personen, die noch eine Bildungskarenz ins Auge fassen, solange es möglich ist, so Hofbauer.
Grundsätzlich rät Hofbauer in der aktuellen Lage dazu, Vorsichtsmaßnahmen vor einer Vereinbarung zu ergreifen. "Wenn man mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbart, sollte eine sogenannte Vorbehaltsklausel abgeschlossen werden. Das heißt, die Karenz sollte nur dann in Kraft treten, wenn auch tatsächlich Bildungsgeld gebührt. Somit wäre ein Ausstieg möglich." Darüber hinaus sollten derzeit keine verbindlichen Verträge mit Bildungsanbietern ausgehandelt und keine Vorauszahlungen geleistet werden.
Für Arbeitnehmende, die sich aktuell in Bildungskarenz befinden, gibt Hofbauer Entwarnung. Es sei nicht davon auszugehen, dass in aktive Verträge eingegriffen wird, sollte die Bildungskarenz tatsächlich abgeschafft werden. "Wir halten so etwas auch für verfassungswidrig. Wenn das doch passieren würde, würden wir die Menschen auch mit einem Rechtsmittelverfahren unterstützen."
Beim Arbeitsmarktservice (AMS), das für die Abwicklung der Bildungskarenz zuständig ist, liegen keine bundesweit einheitlichen Daten zur Zahl der Anfragen vor. Um wie viel höher derzeit der Andrang auf Bildungskarenz ausfällt, könne man daher nicht beantworten, hieß es aus dem AMS zur APA. In der Bundeshauptstadt haben sich laut einem Bericht des ORF Wien von vergangener Woche jüngst aber die Anfragen um 25 Prozent erhöht.
Ein Ende der Bildungskarenz würde jedenfalls das Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS nicht beeinflussen, da die Karenz separat von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Im vergangenen Jahr gab der Staat für die Bildungskarenz inklusive Geld für Weiterbildung und Bildungsteilzeit sowie Mitteln aus der Arbeitslosenversicherung laut AMS-Daten in etwa 640 Mio. Euro aus. Nach einer Schätzung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums würden für heuer gut 631 Mio. Euro anfallen, für 2026 rechnet das Ministerium mit 653 Mio. Euro. Im Jahr 2027 wären es dann schätzungsweise 667 Mio. Euro, sollte die Maßnahme doch beibehalten werden.