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Bildungskarenz in Österreich: Voraussetzungen, Geld und Zuverdienstmöglichkeiten

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Bildungskarenz

Bildungskarenz

©Elke Mayr
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Welche Möglichkeit gibt es, wenn man sich während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses weiterbilden oder ein Studium machen möchte? Genau für diese Situation gibt es in Österreich die Möglichkeit der Bildungskarenz. Was genau ist die Bildungskarenz? Wem steht sie zu? Wieviele Monate dauert sie? Und wieviel Geld erhält man während dieser Zeit? Ein Überblick:

Was ist Bildungskarenz?

Der/die Arbeitnehmer:in wird in der Zeit einer Bildungskarenz von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt, um eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. In dieser Zeit wird kein Entgelt von Arbeitgeber-Seite bezahlt, sondern das AMS ersetzt durch das Weiterbildungsgeld einen Teil Entlohnung.

Wer hat Recht auf Bildungskarenz?

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, was bedeutet, dass der/die Arbeitgeber:in dieser Bildungsmaßnahme zustimmen muss.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Bildungskarenz?

Für eine Bildungskarenz muss ein aufrechtes Dienstverhältnis bei ein- und demselben Arbeitgeber von mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Antritt der Karenzierung bestehen (eine geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend).

Außerdem müssen die Weiterbildungsmaßnahmen ein Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden haben und es muss ein schriftlicher Nachweis über die einzelnen Bildungsabschnitte erbracht werden, wie zum Beispiel das Erlangen einer gewissen Anzahl an ECTS Punkten bei einem Studium oder die Bestätigung über die Absolvierung von bestimmten Prüfungen.

In Bezug auf den Nachweis ist zu beachten, dass von Kursträgern:innen in der Regel nur die Anzahl der Unterrichtseinheiten bestätigt wird. Diese sind aber häufig kürzer als 60 Minuten. Um sicherzugehen, dass die tatsächlich geleistete Stundenanzahl als Bestätigung ausreicht, sollte dies beim zuständigen AMS abgeklärt werden.

Wenn der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen oder sogar zurückfordern!

Wichtige Links zur Bildungskarenz:

Dauer: Wie lange darf die Bildungskarenz dauern?

Die Bildungskarenz darf insgesamt zwischen zwei Monaten und einem Jahr dauern. Es besteht auch die Möglichkeit die Karenz auf mehrere einzelne Blöcke aufzuteilen, wobei hier die gesamte Bildungskarenz innerhalb von 4 Jahren absolviert werden muss. Die einzelnen Blöcke dürfen dabei eine Mindestdauer von zwei Monaten nicht unterschreiten.

Wie oft darf man in Bildungskarenz gehen?

Eine etwaige neuerliche Bildungskarenz ist frühestens nach vier Jahren ab Beginn der letzten Karenzierungsmaßnahme möglich.

Wie viel Geld bekommt man während der Bildungskarenz?

Grundvoraussetzung für den Bezug von Weiterbildungsgeld ist in jedem Fall eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vor Inanspruchnahme der Bildungskarenz. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht der Höhe des fiktiven eigenen Arbeitslosengeldes, beträgt jedoch mindestens 14,53 Euro täglich (Stand 2022).

Aber Achtung: In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und auch der Urlaubsanspruch wird aliquot gekürzt.

Die Zeit der Bildungskarenz zählt außerdem nicht für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt).
Beantragt wird das Weiterbildungsgeld in der zuständigen AMS-Geschäftsstelle, wo auch das Weiterbildungsvorhaben, also die geplante Ausbildung, erläutert werden muss.

Der Bezug des Weiterbildungsgeldes beginnt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens ab dem Tag der Antragsstellung.

Zuverdienst: Geringfügige Beschäftigung

Sofern das zusätzliche Einkommen nicht die Geringfügigkeitsgrenze (monatlich 485,85 Euro, Stand 2022) überschreitet, ist dies möglich. Wenn der Zuverdienst im Rahmen einer Ausbildung erfolgt, darf dieses Einkommen sogar den 1,5-fachen Wert der Geringfügigkeitsgrenze betragen. Der Zuverdienst darf auch bei dem Arbeitgeber erfolgen, bei dem man karenziert ist.

Welche Kurse werden anerkannt?

Unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung einer bestimmten Fortbildung ist, dass es einen konkreten Bezug zum beruflichen Alltag gibt. Welche Fortbildung oder welches Studium genau akzeptiert wird, muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Es dürfen allerdings keine Weiterbildungen vereinbart werden, die dem Hobbybereich zuzuordnen sind und keine berufliche Relevanz haben.

Ob ein Studium oder eine Ausbildung als beruflich relevant einzustufen ist, hängt vom Einzelfall ab. So kann zum Beispiel eine Ausbildung, die für den einen dem Hobbybereich zuzuordnen ist, für jemand anderen durchaus beruflich relevant sein. Zum Beispiel: Ein Kochkurs von exotischen Speisen mag für einen Buchhalter nicht berufsrelevant sein, für einen Koch hingegen schon.

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Muss die Ausbildung in Österreich absolviert werden?

Nein, muss sie nicht. Ob die Ausbildung in Österreich oder im Ausland durchgeführt wird, ist ebenfalls Vereinbarungssache.

Bildungskarenz nach der Elternkarenz

Eine Bildungskarenz direkt im Anschluss an eine Elternkarenz ist nur möglich, wenn sie unmittelbar an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließt, also tatsächlich direkt am nächsten Tag nach Beendigung des Bezuges beginnt. Nach einer Elternkarenz ohne Bezug von Kinderbetreuungsgeld kann zwar arbeitsrechtlich eine Bildungskarenz vereinbart werden, allerdings besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

Die zuvor angeführten Voraussetzungen gelten hier natürlich ebenso, nur dass die Absolvierung von 16 Wochenstunden für den erforderlichen Nachweis der Weiterbildung (im Falle einer Aufsichtspflicht für Kinder unter sieben Jahren) ausreicht.

Kündigung während der Bildungskarenz

Eine Kündigung von Seiten des/der Arbeitgeber:in ist auch während der Bildungskarenz möglich. Denn es besteht – anders als bei der Elternkarenz – kein gesetzlicher Kündigungsschutz.

Im Falle einer tatsächlichen Beendigung gibt es aber, abhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unterschiedliche Folgen für den weiteren Bestand der Bildungskarenz und den Bezug von Weiterbildungsgeld.

Wurde die Kündigung wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Bildungskarenz ausgesprochen, verstößt dies gegen den Motivkündigungsschutz und kann bei Gericht angefochten werden. Wird der Prozess gewonnen, gilt das Arbeitsverhältnis als ununterbrochen und auch das Weiterbildungsgeld wird fortlaufend weiterbezogen.

Ist die Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in berechtigt, beendet dies die Bildungskarenz. Die Weiterbildung kann aber fortgeführt werden und auch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht weiterhin. Ein berechtigter Austritt (zum Beispiel wegen Entgeltvorenthaltung oder anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen) wird wie eine berechtigte Arbeitgeberkündigung behandelt und führt ebenso nicht zum Verlust des Weiterbildungsgeldes.

Eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses oder eine Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in, sowie eine berechtigte Entlassung beendet hingegen nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern führt auch zum Anspruchsverlust des Weiterbildungsgeldes.

Bildungskarenz ohne Arbeitgeber: Ist das möglich?

Nein, eine Bildungskarenz ohne Arbeitgeber ist nicht möglich. Um Bildungskarenz beanspruchen zu können, ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis Voraussetzung. Freie Dienstnehmer:innen können unter den selben Voraussetzungen wie Arbeitnehmer:innen und Angestellte in Bildungskarenz gehen. eue Selbstständige und freie Dienstnehmer können nicht in Bildungskarenz gehen.

Fazit

  • Bildungskarenz ist die Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung

  • Das Entgelt fällt weg, das AMS bezahlt Weiterbildungsgeld

  • Für eine Bildungskarenz braucht es ein aufrechtes Dienstverhältnis

  • Eine Bildungskarenz dauert zwischen zwei Monaten und einem Jahr

  • Das Weiterbildungsgeld ist so hoch wie das fiktive Arbeitslosengeld

  • Die Weiterbildung muss in konkretem Bezug zum Beruf stehen und kann überall stattfinden

  • Es besteht während der Bildungskarenz kein Kündigungsschutz

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