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Causa Signa: René Benko in Innsbruck festgenommen

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René Benko

©APA/EXPA/Johann Groder
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Für den gefallenen Immobilien-Tycoon klickten am Donnerstagmorgen in seiner Villa in der Tiroler Landeshauptstadt die Handschellen. News kennt die Details der Festnahme.

René Benko ist offenbar am Donnerstag in seiner Innsbrucker Villa festgenommen worden. Wie krone.at berichtet, sei die Festnahme auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erfolgt. Der Vorwurf laute „vorsätzliche Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Rahmen des Signa-Insolvenzverfahrens“. Auch die U-Haft sei bereits beantragt. 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Festnahme des Signa-Gründers mittlerweile bestätigt: Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der „Soko Signa“ des Bundeskriminalamts vollzogen.

Verschleierte Vermögenswerte und Schusswaffen

Als Haftgründe werden laut WKStA sowohl „Tatbegehungsgefahr als auch Verdunkelungsgefahr“ angenommen. Benko wird unter anderem vorgeworfen „faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben“, teilt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft via Aussendung mit. Damit habe er Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen.

Laut Staatsanwaltschaft sei dies die Erkenntnis aus „Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern, die seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vernommen wurden“.

Der Festnahme lag der dringende Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen des Verfahrenskomplexes Signa zugrunde:

  • Kapitalerhöhung durch Geldkarussell

René Benko soll Gesellschafter der Signa Holding GmbH zu weiteren Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben, dies unter dem Vorwand selbst durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuzuschießen. Dabei soll er die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg schlussendlich als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben. 

  • Villa Eden Gardone

Verdacht der Untreue gegen René Benko und weitere Personen: Die Signa Holding GmbH soll eine luxemburgische Beteiligungsgesellschaft samt der dazugehörigen Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) an die liechtensteinische INGBE Stiftung verkauft haben, dies jedoch ohne ausreichenden Gegenwert.

  • Insolvenz René Benko

Verdacht der betrügerischen Krida: Konkret soll Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verheimlicht haben. Er habe damit Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen. Weiters soll der Beschuldigte Vermögenswerte, wie z.B. hochpreisige Waffen, Uhren und anderes verborgen bzw. ohne angemessene Gegenleistung veräußert und dadurch die Befriedigung von Gläubigern verhindert bzw. geschmälert haben.

Hinsichtlich des Vorwurfs der Verdunklungsgefahr wirft die WKStA dem gefallenen Immobilien-Tycoon vor, nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht zu haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen.

Neue Ermittlungen rund um Immo-Projekt in München

Die WKStA hat vor kurzem im Rahmen des Signa-Verfahrenskomplexes ein Joint-Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften Berlin und München I gebildet. „Dadurch ist es möglich, im Verfahrenskomplex unbürokratischer und effizienter grenzüberschreitend zu ermitteln“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Anlass für die Bildung des JIT war die Ausdehnung der Ermittlungen auf einen neuen Verfahrensstrang. So sollen René Benko und ein weiterer Beschuldigter Verantwortliche eines ausländischen Staatsfonds veranlasst haben, mittels Anleihen in das Immobilien-Projekt Franz am Bahnhofsplatz München zu investieren. Tatsächlich soll der Anleiheerlös nicht zur Gänze in das vereinbarte Projekt investiert, sondern ein Großteil des Geldes zweckwidrig verwendet worden sein.

Weitere Schritte nach Einvernahme

Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde am Donnerstag eine Einvernahme durchgeführt. Erst dann werden weitere Schritte gesetzt, sagte er zur APA. Die WKStA hat 48 Stunden Zeit, einen Antrag auf U-Haft zu stellen. Über einen allfälligen U-Haft-Antrag müsste das Wiener Landesgericht für Strafsachen entscheiden, „weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind“, wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte.

Diese Entscheidung hätte binnen 48 Stunden ab Einbringen des Haftantrags zu erfolgen – da Benko derzeit in Innsbruck polizeilich vernommen wird, würde die Haftverhandlung vermutlich im Weg einer Videokonferenz stattfinden. Justizkenner halten es für eher unwahrscheinlich, dass Benko stante pede von Innsbruck nach Wien gebracht wird. Nachdem ein Antrag auf Untersuchungshaft vorliegt, wäre wird vermutet, dass Beno zunächst in Tirol bleibt und nach der Befragung vermutlich in die Justizanstalt Innsbruck überstellt werden dürfte.

Kaution kommt derzeit nicht in Betracht

Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird von der Justiz derzeit nicht angenommen. Dies ist insofern von Bedeutung, als sich nur Fluchtgefahr, nicht aber Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr mit einer Kaution subsumieren lässt. Sollte es bei den derzeitige Haftgründen bleiben, hätte Benko keine Aussichten, mit der Hinterlegung eines Geldbetrags einer allfälligen Inhaftierung gegen gelindere Mittel zu entgehen. Grundsätzlich wird eine U-Haft zunächst für die Dauer für 14 Tage verhängt.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

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