Die Handwerkskammer München und Oberbayern hat bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
Bayerns Handwerker haben ein Problem mit dem österreichischen Handwerkerbonus. Sie sehen in diesem Zuschuss, den Privatpersonen in Österreich beantragen können, wenn sie einen Handwerker beauftragen, einen Verstoß gegen das Beihilfeverbot. Da der Bonus nur für Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Österreich in Anspruch genommen werden kann, hat die Handwerkskammer München und Oberbayern bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt, berichtete die dpa.
„Wenn dagegen ein oberbayerischer Handwerksbetrieb den Auftrag erhält, bekommt dessen Auftraggeber keinen Handwerkerbonus. Wir sehen darin eine verdeckte Benachteiligung unserer Mitglieder und eine Bevorzugung österreichischer Betriebe, da die Kunden mit diesem Wissen eher einen Handwerker aus Österreich beauftragen werden”, sagte Hüpers am Freitag. „Deshalb haben wir eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen das europäische Beihilfeverbot eingelegt und sie gebeten, sich für die Wiederherstellung eines unionsrechtskonformen Zustands einzusetzen.”
„Im Einklang mit Unionsrecht”
Der Handwerkerbonus funktioniert so, dass die österreichische Bundesregierung Privatpersonen seit Mitte 2024 einen Zuschuss von 20 Prozent der Handwerkerkosten, die bei Arbeiten rund um den privaten Wohnsitz in Österreich entstehen, zahlt. Dieser Zuschuss ist auf 2.000 Euro im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025 gedeckelt.
„Der Handwerkerbonus wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Konjunktur im Bausektor anzukurbeln und Haushalte zu unterstützen. Im Zuge seiner Ausgestaltung wurde unter anderem eine eingehende beihilferechtliche Prüfung durch Expertinnen und Experten durchgeführt”, erklärt eine Sprecherin des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft auf Nachfrage von News.at. Aus dieser Prüfung sei hervorgegangen, dass Förderungen im Rahmen des Handwerkerbonus mit dem Unionsrecht im Einklang stehen. Das habe das Wirtschaftsministerium im Vorfeld auf Ersuchen der Wirtschaftskammer Österreich, die von der Handwerkskammer München und Oberbayern kontaktiert worden war, in einer Stellungnahme ausgeführt. „Von dem anschließend eingebrachten Beschwerdeantrag hat das Ministerium über die Medien Kenntnis erhalten”, so die Sprecherin weiter.
Auf alle Eventualitäten vorbereitet
Der Entscheidung der Europäischen Kommission – mit der in den kommenden Monaten zu rechnen sein wird – sieht man im Wirtschaftsministerium gelassen entgegen: „Aufgrund der durch Expertinnen und Experten durchgeführten Prüfung der Unionsrechtskonformität gehen wir davon aus, dass der Beschwerdeantrag abgelehnt wird.” Sollte es dennoch anders kommen, sei man „auf alle Eventualitäten vorbereitet” und werde entsprechend auf die Rückmeldung der Europäischen Kommission reagieren.
Insgesamt stehen für den Bonus heuer und nächstes Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Person und Kalenderjahr kann laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft nur ein Antrag – gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen – gestellt werden. Mit der Aktion soll einerseits die kriselnde Bauwirtschaft gestärkt und andererseits ein Anreiz fürs Einholen von Handwerksleistungen geschaffen werden. Die durchschnittliche Förderhöhe lag laut den letzten Angaben aus der Bundesregierung bei rund 800 Euro.