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Reparaturbonus: Reparieren statt neu kaufen

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Reparaturbonus

©Elke Mayr
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In Zeiten der Inflation wird die Wegwerfgesellschaft zum Umdenken gezwungen. Diesen Trend unterstützt seit April 2022 der Reparaturbonus, der Anreize schaffen soll, kaputte Geräte nicht sofort zu entsorgen. Unter welchen Voraussetzungen dieser gilt, wie man ihn beantragt und wieviel Geld es gibt.

Man kennt das Dilemma. Die Waschmaschine droht den Geist aufzugeben und schon steht man vor der großen Frage: Den Servicemann kommen lassen und eventuell die Nachricht zu erhalten, dass das Gerät irreparabel ist (und man den Serviceeinsatz natürlich trotzdem bezahlen muss) oder doch gleich entsorgen und eine neue Maschine anschaffen? Günstige Angebote locken natürlich, aber ob man an einem Billigprodukt lange Freude hat, ist die nächste Frage.

Was ist der Reparaturbonus?

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bietet mit dem Reparaturbonus eine gute Möglichkeit, kaputten Elektrogeräten eine zweite Chance zu geben.

Die Förderaktion richtet sich unter dem Motto „Repariert statt ausrangiert“ an Privatpersonen und stellt bis 2026 immerhin Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel kommen aus dem Fonds „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzfonds 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Wie hoch ist der Reparaturbonus?

Bei der Reparatur defekter Elektrogeräte wie Rasenmäher, Toaster oder Fernseher werden 50 Prozent (bis zu EUR 200,-) je Reparatur vom Klimaschutzministerium übernommen. Die Differenz ist direkt an den reparierenden Betrieb zu bezahlen. Von der Förderung umfasst ist auch die Einholung eines Kostenvoranschlages, die mit bis zu EUR 30,- gefördert wird.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Den Reparaturbonus kann in Anspruch nehmen:

  • wer einen Wohnsitz in Österreich hat

  • den Reparaturbon unter Angabe seiner Daten beantragt

  • und diesen bei einem Partnerbetrieb einlöst.

Bei der Dateneingabe sind Vor- und Nachname genau wie auf dem Meldezettel anzuführen, da die Daten mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen werden.

Das zu reparierende Gerät muss sich im Besitz des Förderwerbers befinden und darf nicht geliehen oder gemietet sein. Weiters darf kein anderweitiger Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung auf das Gerät oder aus einer Versicherung bestehen.

Wieviele Bons können genützt werden?

Pro Elektrogerät kann nur ein Bon für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag genützt werden. Erst wenn dieser eingelöst wurde, kann ein weiterer Bon für ein weiteres Elektrogerät genutzt werden. Beantragt werden kann der Reparaturbonus so lange, wie Fördermittel vorhanden sind. Die erste Förderphase geht bis 31.12.2023, die gesamte Förderaktion läuft bis 2026.

Geräte

Eine Liste der förderfähigen Geräte kann unter www.reparaturbonus.at heruntergeladen werden. Gefördert wird unter anderem die Reparatur folgender Geräte:

  • Handys

  • diverse Haushalts- und Gartengeräte

  • Geräte für die Körperpflege

  • medizinische Geräte

  • elektronische Musikinstrumente

  • Geräte für den Bürobedarf

  • E-Bikes

  • E-Scootern

  • Unterhaltungselektronik

Prinzipiell handelt es sich um Geräte, die für den Gebrauch in einem Haushalt vorgesehen sind und mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ebenso umfasst ist die Reparatur von nichtelektronischen Bestandteilen eines Gerätes, wie zum Beispiel das defekte Rad eines Staubsaugers oder Rasenmähers.

Nicht als Reparatur gelten reine Wartungs- oder Servicearbeiten oder der Tausch von Batterien. Software-Installationen oder Updates sind förderfähig, sofern das Gerät ohne diese Maßnahme nicht mehr funktionstüchtig ist.

Findet sich das gesuchte Gerät nicht auf der Liste, kann über ein Kontaktformular angefragt werden, ob die Reparatur förderfähig ist.

Welche Geräte werden nicht gefördert?

Es gibt auch eine Liste der nicht förderfähigen Geräte, darunter fallen etwa:

  • PKWs

  • Hybrid- und Elektroautos

  • Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen

  • Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden

  • Leuchtmittel

  • Waffen

Wie funktioniert der Reparaturbonus?

Wenn man sich entschließt, sein Gerät reparieren zu lassen, muss man zunächst einen geeigneten Partnerbetrieb ausfindig machen. Denn nicht jeder Betrieb nimmt an der Förderaktion teil, hier muss man sich im Vorfeld genau erkundigen. Dies geht am einfachsten über den Link https://www.reparaturbonus.at/#suche. Hier den Standort, das zu reparierende Gerät oder die Gerätekategorie auswählen und schon werden die nächstgelegenen Betriebe, die an der Förderaktion teilnehmen, ausgeworfen. Man kann sich auf ein pdf-Dokument aller teilnehmenden Betrieben in seinem Bundesland ausdrucken, um einen guten Überblick zu erhalten.

Antrag

Danach muss der Reparaturbon beantragt werden. Zur entsprechenden Site gelangt man entweder über den Button „Reparaturbon beantragen“ oder direkt unter diesem Link.

Nach der Überprüfung des Antrages erhält man einen Bon per Email und Downloadlink, der für den Kostenvoranschlag und/oder die Reparatur des Gerätes eingesetzt werden kann. Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert werden.

Wird ein Kostenvoranschlag erstellt und gefördert, so muss die Reparatur anschließend auch bei dem Betrieb erfolgen, der den Kostenvoranschlag erstellt hat.

Maximaler Förderbetrag

Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Unter die förderbaren Reparaturkosten fallen die Arbeitszeit, Anfahrtskosten, Materialkosten sowie die Versandkosten bei Material- und Ersatzteilbestellungen.

Gültigkeitsdauer

Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden. Die Förderung wird bei Vorlage des Bons direkt bei der Bezahlung der Reparatur abgezogen. Die erhaltene Rechnung darf nicht noch einmal eingereicht oder bei anderen Förderaktionen vorgelegt werden. Ist der Bon abgelaufen, kann eine neuer beantragt werden.

Wurde der Bon eingelöst, erhält man eine Email mit allen Informationen zum eingelösten Bon, der Förderungshöhe und einen Link zur Beantragung eines weiteren Reparaturbons.

Partnerbetrieb werden

Wer selber einen Betrieb hat und gerne Partnerbetrieb werden möchte, kann sich auf der Website des Reparaturbonus für die Teilnahme registrieren. Nach der Überprüfung durch die Abnahmestelle wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt und der Betrieb wird in die Liste der Partnerbetriebe aufgenommen.

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