Bereits seit einiger Zeit prägen ungewohnte Gefährte das Straßenbild: Der E-Scooter hat in unseren Breiten Einzug gehalten und erfreut sich wachsender Beliebtheit in allen Altersgruppen. Der Nachfolger des klassischen Tretrollers hat aber nicht nur Freunde.
Die Nachhaltigkeit von E-Scootern
Der E-Scooter, auch E-Roller oder Elektroroller genannt, ist nicht nur ein praktisches Fortbewegungsmittel vor allem in der Stadt, sondern auch eine tolle Alternative zum Auto. Aber wie nachhaltig ist er wirklich? Hier scheiden sich ein wenig die Geister.
Im Vergleich zu benzinbetriebenen Fahrzeugen haben E-Scooter natürlich den Vorteil, dass sie quasi emissionsfrei betrieben werden und somit im Betrieb sehr umweltfreundlich sind - natürlich immer abhängig vom zum Laden verwendeten Strom-Mix. Für 100 km braucht ein E-Scooter lediglich eine Kilowattstunde Strom. Damit kommt ein E-Auto gerade einmal 6 Kilometer weit. Wie bei allen strombetriebenen Gefährten ist der Lithium-Ionen-Akku die Krux des Ganzen, denn weder seine Erzeugung noch seine Entsorgung sind umweltfreundlich - bei beiden Vorgängen gibt es CO2-Ausstösse von bis zu 30 kg. Besonders schlimm wird es bei Leihanbietern. Die Sharing-Roller müssen regelmäßig repariert oder neu aufgeladen werden - und zu diesem Zweck kommen dann benzinbetriebene Autos für den Transport zum Einsatz, die das ganze System hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit ad absurdum führen. Dennoch ist der E-Scooter für viele Menschen zur wirklichen Alternative zum Auto geworden, und das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
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Wie ist die Rechtslage?
Die StVO regelt die richtige Verwendung und Ausstattung von E-Scootern im Straßenverkehr und gilt - zur Abwechslung einmal - einheitlich für alle Bundesländer in Österreich.
Prinzipiell zählen "Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller", also E-Scooter, zu den "Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn". Bis zu einer Bauarthöchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h bzw. einer Motorleistung von 600 Watt sind E-Scooter überall dort zulässig, wo auch das Radfahren erlaubt ist. Dafür ist kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Eine Haftpflichtversicherung ist dennoch ratsam. E-Scooter dürfen somit überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen - auch gegen die Einbahn. Auf Gehwegen, Schutzwegen und Gehsteigen dürfen E-Scooter nicht fahren. Prinzipiell ist also die Fahrbahn zu benutzen, außer es ist ein Radweg vorhanden - dann muss dieser befahren werden. In Wohnstraßen und Fußgängerzonen muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Zu zweit fahren ist verboten, ebenso wie das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Beim Alkohol gilt, wie beim Fahrrad, eine Höchstgrenze von 0,8 Promille.
Um straßentauglich zu sein, müssen E-Scooter folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: Wirksame Bremsvorrichtung, weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, roten Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten, gelbe Rückstrahler auf der Seite sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich ein weißes Licht nach vorne bzw. ein rotes Rücklicht.
Beim Abstellen des Scooters muss darauf geachtet werden, dass sie den Verkehr nicht behindern und auch nicht umfallen können. Auf Gehsteigen müssen sie immer fahrbahnseitig abgestellt werden, aber nur, wenn der Gehsteig breiter als 2,5 Meter ist.
Kinder dürfen den E-Scooter ab einem Alter von 12 Jahren verwenden, mit Fahrradausweis auch schon früher. Für Kinder unter 12 gilt eine Helmpflicht.
Wie eingangs erwähnt haben E-Scooter nicht nur Freunde - das liegt mitunter auch daran, dass sich einige Fahrer von Elektrorollern nicht unbedingt an die beschriebenen Vorschriften halten, sondern mit den Gefährten einfach überall unterwegs sind - und diese auch überall abstellen, ungeachtet dessen, ob sie vielleicht andere Verkehrsteilnehmer behindern. Hier wäre durchaus ein Umdenken wünschenswert, um ein friedliches Miteinander zu fördern.
Der Kauf eines E-Scooters
Für welchen E-Scooter man sich entscheidet, hängt von einigen Faktoren ab. Es gibt mittlerweile eine breite Palette an Modellen, die zur Auswahl stehen. Eine höhere Reichweite bedingt einen größeren Akku und damit mehr Gewicht - im Vorfeld sollte daher gut überlegt werden, welche Reichweite man tatsächlich benötigt. Die Lademöglichkeiten entscheiden darüber, ob der Akku fest verbaut oder besser abnehmbar zum Laden in der Wohnung sein soll und auch, wie lang er zum Laden braucht. Geladen werden kann der Akku prinzipiell an jeder herkömmlichen Steckdose.
Wer mit dem Scooter auch in bergigem Gelände unterwegs sein möchte, sollte auf einen leistungsstärkeren Motor setzen.
Ein weiteres Entscheidungskriterium sind die Reifen. Für die Nutzung rein auf der Straße reichen auch Vollgummireifen – ansonsten sollte man sich besser für Luftreifen entscheiden. Je größer die Reifen sind, umso höher ist der Fahrkomfort.
Es empfiehlt sich auch einen höhenverstellbaren Lenker zu nehmen - besonders größere Personen werden daran Freude haben. Praktisch ist auch Seitenständer.
Will man den Scooter gerne mitnehmen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, um dann den Weg damit fortzusetzen, ist ein geringes Gewicht von Vorteil, ebenso wie die Möglichkeit, den Scooter zusammenzuklappen. Plant man, schwerere Lasten damit zu transportieren, sollte auch die maximale mögliche Zuladung überprüft werden.
Last but not least darf auch die Sicherheit nicht vernachlässigt werden: Wichtig sind ein funktionierender Diebstahlschutz, zwei voneinander unabhängige und dosierbare Bremssysteme sowie das Lichtsystem, das fest verbaut und an die Antriebsbatterie gekoppelt sein muss. Auch muss der Scooter über eine Klingel verfügen. Die einfachste Variante den E-Scooter zu sichert ist mittels eines Fahrradschlosses und einer Sicherungsöse am Scooter. Es gibt aber auch Modelle mit einer Softwaresperre, die mittels PIN-Abfrage, Fingerabdruck oder App entsperrt werden kann.
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Wie bei allen gebrauchten Fahrzeugen mit Elektroantrieb gilt auch beim Scooter: Es kommt auf den Akku an, und sein Zustand beeinflusst der Wert des Rollers. Natürlich neben dem Gesamtzustand des Fahrzeuges. Zwischen 500 und 1.000 Ladezyklen sind kein Problem für den Akku. Es gibt sogar E-Scooter, die die Anzahl der Ladezyklen anzeigen - ansonsten muss man sich auf die Aussagen des Verkäufers verlassen. Gerade beim Privatkauf heikel, da hier die gesetzliche Gewährleistung entfällt. Folgende Formel kann ein wenig helfen: Anzahl der Ladezyklen = Gesamtlaufleistung : max. Reichweite pro Ladung. Bei Scootern, die ursprünglich in einem Fachgeschäft gekauft wurden, gibt es oft auch ein Serviceheft, das auf den Umgang mit dem Gefährt und den Zustand des Scooters schließen lässt. Jedenfalls sollte man eine Probefahrt machen.