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Mit der offiziellen Aufnahme in die Liste der Berufserkrankungen kam auch die Meldepflicht. Rund 50 Fälle dieses beruflich bedingten Hautkrebs seien im ersten Jahr gemeldet worden. Doch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die standardisierte Bewertungskriterien für die Anerkennung erarbeitet hat, geht nach dem Einführungsjahr künftig von weit höheren Zahlen aus. Die im Freien Arbeitenden wie Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte, aber auch Skilehrer oder Kindergärtnerinnen gehören wegen der langen Dauer der UV-Bestrahlung zur Hochrisikogruppe. In Deutschland sei, so der deutsche Mediziner, der weiße Hautkrebs - seit 2015 anerkannte Berufskrankheit - bereits die dritthäufigste Berufserkrankung.
Mit der Meldepflicht steige zudem der Druck zur Früherkennung und Prävention. Maria Lesterl, Direktorin der AUVA-Landesstelle in Linz betont, dass es beim Thema Vorsorge vor allem um Bewusstseinsbildung und Beratung gehe. Denn: "Eine gesunde Bräune gibt es nicht", wie John es formuliert. Arbeitgeber hätten im Rahmen des Arbeitsschutzes für entsprechende Kleidung sowie Sonnencremes zu sorgen. Genauso wichtig sei aber, dass die Arbeitnehmer davon Gebrauch machen und konsequent ihren Körper vor Sonnenbestrahlung schützen.
Norbert Sepp, Leiter der Dermatologie am Ordensklinikum Elisabethinen, sieht im weißen Hautkrebs, der chronisch verlaufe, zudem eine enorme Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Hälfte der Erkrankten habe mehrere anormale Flecken oder Wucherungen, benötigen mehrere operative Eingriffe, erläuterte die Leiterin des berufsdermatologischen Zentrums im Klinikum, Barbara Ebner, den Krankheitsverlauf. Der zudem zu erwartenden Zunahme der Fälle stünde der Ärztemangel gegenüber. Schon jetzt würden die Wartezeiten für operative Eingriffe bei rund drei Monaten liegen, es gehe aber in Richtung sechs Monate, so Sepp.