von
Die rechtliche Grundlage für Trumps Anordnung bildet ein Passus im US-Einwanderungsrecht, der es ermöglicht, Personen auszuweisen, wenn sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten.
Das Dekret verweist explizit auf die Angriffe der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie auf die danach gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle in den USA, insbesondere an Hochschulen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Vorstoßes der Trump-Regierung zur Bekämpfung von Antisemitismus. Ministerien und Behörden sollen innerhalb von 60 Tagen darlegen, welche zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung genutzt werden können.
Kritiker warnen jedoch, dass sie allgemein Teilnehmer propalästinensischer Demonstrationen in den Fokus nimmt, obwohl solche Proteste nicht per se antisemitisch motiviert seien. Es besteht die Sorge, dass die Verordnung nicht nur gegen Antisemitismus gerichtet ist, sondern auch dazu genutzt werden könnte, unliebsame politische Äußerungen – etwa Kritik an der israelischen Regierung – einzuschränken. Bürgerrechtsorganisationen befürchten außerdem eine verstärkte Überwachung ausländischer Studierender und die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit juristischem Gegenwind zu rechnen.
Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte es an zahlreichen US-Universitäten massive Proteste gegen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen und die Unterstützung der US-Regierung gegeben. Die Demonstrationen brachten viele Hochschulen in eine schwierige Lage. Sie mussten abwägen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung, zwischen dem Recht auf Protest und den Sicherheitsbedürfnissen jüdischer Studierender und Lehrender. Der Umgang mit den Protesten sorgte für heftige Kontroversen. In der Folge traten die Präsidentinnen mehrerer Elite-Universitäten zurück.