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In ihrem Regierungsprogramm hat die schwarz-rot-pinke Dreierkoalition sich vorgenommen, die "Innovationsstiftung für Bildung" "auf Basis des Rechnungshofberichts und unter Wahrung der Transparenzerfordernisse (parl. Interpellationsrecht)" zu reformieren. In seinem Bericht über die Jahre 2017 bis 2023 plädiert der RH nun dafür, insbesondere zu prüfen, ob die Aufgaben nicht in bestehenden Strukturen wahrgenommen werden könnten. Als Beispiele nennt er neben dem Bildungsministerium die OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung, die ohnehin schon jetzt einen Großteil der Projekte abwickelt. Das Bildungsministerium sollte außerdem nachvollziehbar begründen, wieso eine Stiftung zur Aufgabenwahrnehmung am besten geeignet sei.
Das Aufgabenspektrum der Stiftung hat zuletzt die Kategorien Förderschienen, Innovationspartnerschaften, Pilotprojekte, Externe Beauftragungen, Veranstaltungen, Preise und Wettbewerbe sowie Substiftungen umfasst. Eine klare strategische Ausrichtung der Stiftung war für den RH nicht mehr erkennbar, ab 2022 war sie nicht mehr nur für die Förderung innovativer Projekte zuständig.
Wegen des breiten Aufgabenspektrums musste die Innovationsstiftung fehlende Expertise in der Umsetzung und Methodik extern zukaufen, der Großteil der Projekte wurde von externen Agenturen und Substiftungen abgewickelt. Dabei war der genaue Verwaltungsaufwand von Innovationsstiftung, externen Agenturen und Substiftungen nicht bekannt, wie der Rechnungshof kritisierte.
Unklar war auch die Wirkung der Stiftung, Wirkungsanalysen fehlten. Außerdem gab es weder durchgehend standardisierte Förderkriterien und Musterverträge noch ein Bewusstsein für risikoadäquate Verfahren und Kontrollen. Bei einem der überprüften Projekte zeigten sich etwa schon in der Genehmigungsphase Mängel in Konzeption und Planung. Obwohl eine korrekte Abrechnung fehlte, wurde die gesamte Fördersumme ausgezahlt. Bei anderen Projekten war die Innovationsstiftung ausschließlich für Geldtransfer zuständig.
Kritisch sieht der Rechnungshof auch die fünf Substiftungen, die im überprüften Zeitraum zum Lukrieren zusätzlicher Drittmittel gegründet wurden. Die Innovationsstiftung wusste dadurch weder genau Bescheid über die Verwendung der öffentlichen Mittel in den Substiftungen, noch über die gesamten lukrierten Drittmittel.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER