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Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- ("selbstständige Sprachverwendung"), meist aber auf C1-Niveau ("kompetente Sprachverwendung") nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein sogenannter Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang muss man derzeit elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen.
Zuletzt sind an manchen Hochschulen die Zulassungsanträge internationaler Studierender kontinuierlich angestiegen. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle regelmäßig von ausländischen Studienwerbern wegen verzögerter Zulassungsentscheidungen kontaktiert wurde - immerhin ist die Zulassung an einer Hochschule nicht der einzige Prozess, den diese für einen Aufenthaltstitel durchlaufen müssen.
Ein höheres Sprachniveau für den Vorstudienlehrgang ist aus Sicht der Ombudsstelle deshalb sinnvoll, weil dies zu einer Verringerung der Zulassungsanträge führen könnte und damit jene Studienwerber eine reelle Chance hätten, "die durch die bereits angeeigneten Deutschkenntnisse eine höhere Verbindlichkeit vermuten lassen". Außerdem könnten dann Fristenläufe besser eingehalten werden, sodass internationale Studierende rechtzeitig einen Visumsantrag stellen und Behördentermine einhalten können. Und schließlich sei es im Vorstudienlehrgang leichter, binnen vier Semestern von B1 auf das für das Studium geforderte Sprachniveau von B2 bzw. C1 zu kommen als vom A2-Niveau weg.