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Traditionell wird der Wahltermin alle zwei Jahre im Einvernehmen zwischen Ministerium und ÖH bestimmt. Der Urnengang muss im Frühjahr an drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag über die Bühne gehen, wobei aufgrund der Donnerstag-Feiertage sowie Ostern und Pfingsten nicht allzu viele Möglichkeiten übrig bleiben. "Die ÖH-Wahlen sind ein zentrales demokratisches Element für Österreichs Studierende", so Polaschek. "Ich appelliere daher bereits jetzt an alle Studierenden: Geht wählen und macht von eurem Stimmrecht Gebrauch."
Derzeit steht eine linke Koalition aus Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Kommunistischem StudentInnenverband - Linke Liste (KSV-Lili) an der Spitze der ÖH-Bundesvertretung. Neben dem österreichweiten Studierendenparlament werden auch die Vertretungen an den einzelnen Hochschulen sowie in den einzelnen Studien neu gewählt. Beim Urnengang 2023 lag die Wahlbeteiligung bei 21,2 Prozent.
Zu beachten sind auch heuer wieder diverse Fristen: Der Stichtag für die Wahlberechtigung am 25. März liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag. Wer wählen will, muss bis dahin auch den ÖH-Beitrag und eventuell die Studiengebühren eingezahlt haben. Achtung: Diese Frist deckt sich nicht mit der sonstigen Nachfrist für die Inskription.
Ab 3. April können Wahlkarten für die Briefwahl beantragt werden, letzter Tag dafür ist der 6. Mai (eine Woche vor dem ersten Wahltag). Am 8. April endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (Gruppen), am 17. April jene für Kandidaturen (Studienvertretung). Nach den jeweiligen Verbesserungsfristen steht dann am 22. April fest, welche Wahlvorschläge und Kandidaturen zugelassen werden.
Am 9. (Freitag) und am 10. Mai (Samstag) können dann an Bildungseinrichtungen, an denen berufsbegleitende bzw. duale Studiengänge durchgeführt werden, einen oder zwei Wahltage vorziehen. So sollen auch berufstätige Studierende, die nur am Wochenende an die Hochschulen kommen, vor Ort an der Wahl teilnehmen können.
Das Wahlergebnis muss bis 22. Mai verlautbart werden, etwaige Einsprüche können bis zwei Wochen nach Verlautbarung eingebracht werden. Bis Ende Juni muss sich die neue ÖH-Bundesvertretung dann konstituieren - die Funktionsperiode der neuen ÖH-Führung beginnt am 1. Juli.
Für Probleme sorgte bei der letzten Wahl ein neues, direkt von der ÖH-Bundesvertretung bei einem privaten Unternehmen beauftragtes elektronisches Wahladministrationssystem. Davor war das Bundesrechenzentrum mit der technischen Durchführung durch das Bildungsministerium betraut. Im Vorfeld wurde 2023 das Wählerverzeichnis zu spät fertig, bei der Wahl selbst war kurzzeitig wegen Serverproblemen eine Stimmabgabe nicht möglich. Am Schluss wurde das Endergebnis nicht wie üblich in der Nacht nach der Wahl veröffentlicht, sondern erst nach dem Wochenende darauf. Auch diesmal kommt das neue System zum Einsatz. Basierend auf den Erfahrungen aus 2023 sei es aber unter Einbindung der Vorsitzenden der Wahlkommissionen bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter weiterentwickelt worden.
Gleichzeitig gehen auch einige Änderungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Wahlverordnung in Begutachtung, die bereits erfolgte Änderungen des Hochschülerschaftsgesetzes nachvollziehen. Unter anderem sollen die Hochschülerschaften verpflichtend von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf doppelte Buchführung umstellen müssen.
GÖTTINGEN - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/Swen Pförtner