von
Zur Verbesserung der Situation von Trans-, Inter- und nichtbinären Menschen an Hochschulen setzt die ÖH schon seit langem Initiativen. So empfiehlt man etwa die freie Vornamenswahl im internen Hochschulsystem auch vor einer rechtlichen Namens- und Personenstandsänderung. Bei der Immatrikulation sollen etwa neben den Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) auch der selbstgewählte Name, das Gender und die zu verwendenden Pronomen erhoben werden. Statt eines öffentlich sichtbaren Geschlechtsvermerks soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Pronomen im Profil anzugeben.
Mit der freien Namenswahl bei der Wahlkartenbeantragung (https://go.apa.at/KGr6pZn7) vollzieht man dies auch im eigenen Bereich. Der selbstgewählte Vor- und Nachname wird dann auf allen Dokumenten verwendet, auf denen dies rechtlich möglich ist. Problem dabei: Wer einen Wunschnamen verwendet, kann die Briefwahlunterlagen nicht eingeschrieben zugeschickt bekommen - identifiziert die Post die jeweilige Person nicht unter dem gewählten Namen, kann die Postsendung also verloren gehen. Darauf weist die ÖH auch explizit hin.
Zur Überprüfung der Identität müssen bei der Beantragung außerdem etwa Matrikel- und Sozialversicherungsnummer (bzw. Ersatzkennzeichen) angegeben und ein Ausweis hochgeladen werden. Wahlkarten können noch bis 6. Mai beantragt werden - sie müssen dann ausgefüllt bis 14. Mai bei der Wahlkommission eingelangt sein.
Illustration zum Thema "ÖH-Wahl 27.-29. Mai 2019" am Mittwoch, 06. Mittwoch 2019, in der Wiener ÖH Zentrale.