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Neue Richtlinien für Sexualpädagogik an Schulen

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©APA/APA/FOHRINGER/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
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Die Schulen erhalten neue Richtlinien für die Inanspruchnahme externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik. Nur jene Organisationen sollen für Aufklärungsarbeit in den Unterricht geholt werden dürfen, die auf einer von der Geschäftsstelle Sexualpädagogik erstellten Website eine entsprechende Beurteilung aufweisen, heißt es in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Nach Inanspruchnahme müssen Lehrkräfte verpflichtend Feedback über die Arbeit des Anbieters abgeben.

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Das an alle Schulen gerichtete Rundschreiben des Bildungsministeriums schließt damit weitgehend die Reform der Sexualpädagogik-Angebote externer Vereine ab. Diese werden von den Schulen gerne in Anspruch genommen, da Schülerinnen und Schüler das heikle Thema nicht mit ihren täglichen Lehrkräften besprechen wollen. Hintergrund des neuen Verfahrens waren Diskussionen um den auch an Schulen tätigen christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR, in dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Außerdem wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche Empfängnisverhütung propagiert. Mittlerweile wurden diese Materialien laut dem Verein überarbeitet.

Das Bildungsministerium hat in Folge der Diskussion unter anderem eine beim Jugendrotkreuz angesiedelte Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik" sowie ein Experten-Board eingerichtet. Diese sollen Schulen und Schulbehörden bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualität von schulexternen Angeboten unterstützen. Wer als Verein, Institution oder Einzelperson im Themenfeld Sexualpädagogik an Schulen in dem Bereich tätig werden will, muss davor ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen und entsprechende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einreichen.

Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherung sind auf der Webseite der Geschäftsstelle unter https://www.sexualpaedagogik.education abrufbar, es gibt dort einen eigenen "Angebotspool" für Schulen. Aus diesem konnten Schulen bisher weitgehend frei wählen. Nun wird klargestellt, dass nur jene Anbieter eingesetzt werden dürfen, die nach Abschluss des Verfahrens in allen Beurteilungskategorien die Anforderungen in "hohem Ausmaß" oder in "den meisten relevanten Punkten" erfüllen.

Weitere Vorgabe: Nach dem Einsatz schulexterner Angebote muss der zuständige Lehrer bzw. die zuständige Lehrerin verpflichtend ein kurzes Feedback zum jeweiligen Anbieter abgeben. Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler können das optional machen. Die Feedbackmeldungen werden dann gesichtet, ausgewertet und dem Board im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses zur Beurteilung übermittelt.

++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema Schule. Im Bild: Eine rote Ampel vor einer Schule aufgenommen am Freitag, 13. November 2020, in Wien.

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