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Nicht mehr möglich wird es - laut den am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten Plänen - sein, direkt nach der Elternkarenz die Weiterbildungszeit zu starten. Um überhaupt berechtigt zu sein, muss man beim Arbeitgeber schon ein Jahr beschäftigt sein. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Maximal sind für die Weiterbildungszeit 150 Millionen Euro budgetiert.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) begründete die Reform damit, dass das alte 1998 eingeführte Modell nicht mehr zeitgemäß sei. Besonders profitieren sollen Personen mit niedrigerer formaler Bildung. Daher soll die Mindesthöhe der Unterstützung auf 32 Euro/Tag deutlich steigen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) ergänzte, dass die Bildungskarenz immer mehr zu einem "Auszeitmodell" geworden sei. Nun gebe es ein Angebot an die Wirtschaft, Mitarbeiter gezielt zu qualifizieren und für Arbeitnehmer, durch höhere Qualifikation zu höherem Einkommen zu kommen. Unterstützung kam auch von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Er sprach im Pressefoyer ebenfalls von einer Win-Win-Situation für beide Seiten.
Von allen drei Regierungsvertretern hervorgehoben wurde auch, dass es im Regelfall eine vorherige Beratung geben muss. Laut Schumann entfällt diese nur, wenn man sich im bisherigen eigenen Tätigkeitsbereich weiter qualifiziert.
Berücksichtigt werden auch Betreuungspflichten. Bestehen diese, werden die erforderlichen Wochenstunden gesenkt und es müssen nur 16 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.