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Der Prozess wird am 7. Jänner fortgesetzt. Dann wird auf Antrag des Privatbeteiligtenvertreters, Sascha Flatz, ein Freund des Beschuldigten gehört, der von dem Übergriff gewusst haben soll.
Eine Gruppe von Jugendlichen hatte die Zwölfjährige über einen Burschen kennengelernt, in den das Mädchen verliebt gewesen sein dürfte und mit dem es zu Zärtlichkeiten, aber nicht mehr gekommen sein soll. Allesamt kannten sich über Parkanlagen in Favoriten. In weiterer Folge soll es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind gekommen sein, wobei sich das Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben dürfte.
Über Snapchat, über die sich alle ausgetauscht hatten, hatte auch der 17-Jährige mit dem Mädchen Kontakt aufgenommen. Anfang des Jahres - ein genauer Zeitpunkt ist laut Staatsanwältin nicht mehr feststellbar - trafen sich die beiden mit anderen Jugendlichen in dem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen. Als alle anderen nach Hause gegangen waren, gingen das Mädchen und der junge Syrer in das oberste Stockwerk des Parkhauses.
Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige die damals Zwölfjährige allerdings gewaltsam zu sexuellen Handlungen gebracht haben, was die Anklagebehörde als Vergewaltigung wertete. Beschuldigt wird der Bursche auch, unbare Zahlungsmittel entfremdet und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch begangen zu haben. Bei ihm wurde eine fremde Kreditkarte, die er auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden.
Zu beiden letzteren zeigte er sich geständig. Zur Vergewaltigung kündigte sein Verteidiger ein Tatsachengeständnis an. Der Anwalt zeigte Bedenken an der Qualifizierung des Delikts der Vergewaltigung und stellte die Gewalt in Abrede. Im Vorfeld behauptete der Bursche, er hätte mit dem Mädchen nie über das Alter gesprochen und sei davon ausgegangen, mit einer Gleichaltrigen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft auch das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht angeklagt. Das Opfer hatte jedoch "glaubhaft geschildert", vergewaltigt worden zu sein, sagte die Staatsanwältin. Im Anschluss wurde für das Sexualdelikt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte dies beantragt, der Schöffensenat gab dem statt.
Der Prozess begann mit einiger Verspätung, weil der Angeklagte bei der Eingangskontrolle lange warten musste. Der 17-Jährige, der mit seinem Vater zum Gericht kam, entschuldigte sich höflich bei der vorsitzenden Richterin. Aufgrund des großen Medieninteresses führte der Anwalt seinen jugendlichen Mandanten dann über einen anderen Gang. Im Bereich des Verhandlungssaales herrschte Film- und Fotografierverbot.
Am 5. Dezember folgt dann in dem Zusammenhang eine Verhandlung gegen einen 16-Jährigen wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung. Auch er hatte das Mädchen zum Beginn des Vorjahres kennengelernt und war dann später über die Chats von der Polizei ausfindig gemacht worden. Gegen den 16-Jährigen war wiederum ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden. Die endgültige rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft ergab, dass Gewalt im Spiel gewesen sein könnte, was zu einer Anklage wegen Vergewaltigung führte. Der 16-Jährige soll außerdem versucht haben, die damals Zwölfjährige nach dem ersten Geschlechtsverkehr zu weiteren sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Videomaterial von ihr öffentlich machen.