News Logo
ABO

Vater zu Heroinvergiftung von Tochter vor Gericht geständig

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
2 min
Im Fall von Schuldsprüchen drohen bis zu drei Jahre Haft
©APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
  1. home
  2. Aktuell
  3. Schlagzeilen
Die Eltern einer Zweijährigen haben sich am Mittwoch wegen Quälens bzw. Vernachlässigens einer unmündigen Person (§ 92 StGB) am Landesgericht verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre Verpflichtung zur Fürsorge grob vernachlässigt zu haben, indem das Mädchen in ihrer Wohnung Zugang zu Heroin hatte. Das Gift gelangte ins Blut der Kleinen, was eine Heroinvergiftung bewirkte, die laut Anklage das Ausmaß einer schweren Gesundheitsschädigung erreichte.

von

Der 43-jährige Vater legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe damals Heroin konsumiert, wobei seine Partnerin davon nichts gewusst habe. "Es war Stress. Das Leben ist schwer", erklärte er zu seinem Suchtgift-Konsum. Er habe das Heroin in einem Plastiksackerl in seiner Hosentasche mit sich geführt und müsse davon etwas in der Wohnung "verloren" haben: "Es tut mir sehr wahnsinnig leid. Es war das Schlechteste, was in meinem Leben passiert ist." Etwas Heroin sei ihm aus der Tasche gefallen, seine Tochter müsse das in den Mund genommen haben, vermutete er.

Die um ein Jahr jüngere Mutter des Mädchens bekannte sich "nicht schuldig". Sie habe von der Drogensucht ihres Lebensgefährten nichts geahnt: "Ich habe gar nichts gewusst. Wir haben nie über Drogen gesprochen. Das war gar kein Thema bei uns." Sie und ihre Tochter hätten ein "sehr gutes Verhältnis" zum Vater gehabt: "Sie hat ihn geliebt." Mittlerweile habe sie sich von dem Mann getrennt, es gebe nur mehr telefonischen Kontakt.

Der 42-Jährigen war am Morgen des 21. Jänner 2024 aufgefallen, dass ihre Tochter ungewöhnlich ruhig war und schläfrig wirkte. Als der Kleinen der Kopf vornüber fiel, rief die Frau die Rettung an. Die Zweijährige wurde rasch ins Spital gebracht, was ihr das Leben gerettet haben dürfte, wie Richterin Andrea Philipp-Stürzer der Mutter zubilligte: "Wenn Sie die Ärzte nicht gerufen hätten, wäre sie nicht mehr da."

Das bestätigte Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp. "Ohne notfallmedizinische Maßnahme wäre heroinbedingter Atemstillstand eingetreten und hätte das zum Ableben des Kindes geführt." Die Anklage legt den Eltern zur Last, sie hätten die Gesundheit ihrer Tochter "beträchtlich geschädigt". Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

Im Fall eines im vergangenen Februar in Wien mutmaßlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Babys muss sich der Vater am Dienstag, 15. Oktober 2024, wegen Mordes am Wiener Landesgericht verantworten.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER